Krankenkasse: Lassen Sie sich nicht zu Abschlüssen drängen

Es geht auch ohne Krankenkassenvermittler: Via Internet lassen sich einfach Prämienvergleiche durchführen. Foto: Getty Images
Ich habe ein Telefon von einem Versicherungsberater gekriegt. Er sagt, dass er für mich bei der Krankenkasse sensationell tiefere Prämien herausholen könne. Nun will er mit mir rasch einen Termin für ein Gespräch vereinbaren. Was ist wichtig? A. C.
Krankenkassenvermittler haben in diesen Tagen Hochkonjunktur. Sie sind nicht die Einzige, welche von Beratern telefonisch kontaktiert wurde. Doch Vorsicht: Viele dieser Versicherungsberater versprechen mehr, als sie liefern können. Ich würde keinen Termin mit dem Berater vereinbaren. Oft sind diese nämlich ausgezeichnete Verkäufer und bringen es fertig, Kunden von einem Wechsel zu einer Kasse zu überzeugen, welche für diese keineswegs so vorteilhaft ist, wie der Berater vorgibt.
Denn wichtig beim Krankenkassenwechsel ist nicht nur die Prämie. Sehr wichtig ist auch, welche Franchise man gewählt hat oder welchen Service eine Kasse bietet oder welches Modell sinnvoll ist. Bei allen Zusatzversicherungen muss zudem im Detail geprüft werden, welche Leistungen geboten werden. Da gibt es von Kasse zu Kasse erhebliche Unterschiede. Schnell hat man etwas überlesen und steht dann bei der Versicherungsdeckung deutlich schlechter da.
Nicht selten haben Krankenkassenvermittler primär ihre eigenen Interessen im Fokus: Denn sie erhalten pro vermittelten Kunden ein beträchtliche Vermittlungsgebühr. Auf keinen Fall sollten Sie sich zu etwas drängen lassen. Für einen Prämienvergleich brauchen Sie ohnehin kein Gespräch mit dem Berater. Denn Prämienvergleiche können Sie auch selbst bequem im Internet vornehmen und verschiedene verbindliche, schriftliche Offerten von mehreren Anbietern einholen, die sie dann in Ruhe vergleichen können.
Eine gute Vergleichsmöglichkeit für die Prämien bietet auch das Bundesamt für Gesundheit unter der Internetadresse www.priminfo.ch. Hier erfahren Sie die aktuellen Krankenkassenprämien für Ihre Region, in der Sie wohnen, und können Optimierungsmöglichkeiten ausprobieren.
Die Früchte der eigenen Arbeit geniessen
Wer die Hypothek zurückzahlt, hat weniger Bargeld zur Verfügung. Er kann das Leben weniger frei geniessen. Ist es nicht besser, wenn vor der Pensionierung die Hypotheken eher erhöht und das Geld für schöne Momente des Lebens ausgegeben wird? Das kurbelt die Wirtschaft an. Warum sollen die Erben ein fast abbezahltes Haus erben? R. S.
Ihre Überlegungen sind interessant und haben mich zum Schmunzeln gebracht. Ich teile Ihre Idee, dass man auch im Rentenalter das Leben geniessen und die positiven Momente voll auskosten sollte. Die heutige Generation der Rentnerinnen und Rentner hat andere Ansprüche an die dritte Lebensphase und in den meisten Fällen auch mehr finanzielle Mittel als frühere Generationen, um sich etwas zu leisten. Die bessere Gesundheit und die höhere Lebenserwartung tragen dazu bei, dass viele vermehrt Reisen unternehmen und auch sonst aktiv bleiben. Das halte ich für begrüssenswert.
Einen Wandel stelle ich auch bei der Frage fest, wofür man eigentlich spart. Früher war es älteren Leuten wichtig, dass sie auch für die Kinder und Enkel möglichst etwas auf die Seite legen können. Heute machen sich Ältere eher Sorgen, wie sie eine allenfalls nötig werdende teure Pflege finanzieren können. Ich gebe Ihnen recht, dass es nicht Aufgabe der Eltern ist, den Erben möglichst ein fast abbezahltes Haus vererben zu müssen. Kinder und Enkel sollen ihre wirtschaftliche Grundlage selbst erarbeiten. Wenn sie daran gewöhnt sind, dass sie von den Eltern immer nur grosszügige Zustüpfe erhalten, ohne dass sie eine Leistung erbringen müssen, kann das für die Jungen ein schlechter Leistungsanreiz sein. Sie bleiben auch immer abhängig, was für alle nicht gut ist.
Daher finde ich es richtig, wenn Sie Ihr Kapital nutzen, um tatsächlich die schönen Momente des Lebens zu geniessen. Eine andere Frage ist, ob es sinnvoll ist, dafür die Hypothek aufzustocken. Das lässt sich nicht pauschal beantworten, sondern hängt von den konkreten Umständen ab. Nicht empfehlenswert finde ich es, wenn eine Aufstockung der Hypothek ihre Freiheit einengt, weil sie nämlich wieder mehr Verpflichtungen haben – etwa in Form von höheren Zinsen, die Sie der Bank zahlen müssen. Wenn Sie aber mit diesem Schritt ihre finanzielle Freiheit ausweiten können, ist er nachvollziehbar, obwohl ich im Grundsatz die Auffassung vertrete, dass man Schulden – dazu gehören auch Hypothekarschulden – möglichst abzahlen sollte.
Bei den Hypotheken ist es allerdings in dem Sinne anders, als Sie das Haus ja auch verkaufen könnten und damit die Schulden mehr als nur abbezahlt wären. Leider ist die Idee, die Hypothek aufzustocken, um das Alter zu geniessen, in der Praxis allerdings alles andere als einfach: Viele Banken geben Rentnerinnen und Rentnern keine neue Hypothek mehr und verlangen bei bestehenden Hypotheken, eine teilweise Amortisation, weil sie die Tragbarkeit der Hauskredite angesichts des weggefallenen Erwerbseinkommens und der vergleichsweise tieferen Renten infrage stellen. Meines Erachtens machen die Banken da einen Fehler: Gerade Rentnerinnen und Rentner stufe ich als gute und verlässliche Schuldner ein. Die Banken müssten ihre Hypothekarmodelle auch den veränderten demografischen Verhältnissen anpassen.
Tatsache ist: Die Menschen werden heute älter, sind länger gesund und aktiv und haben deutlich mehr Mittel. Das spricht dafür, dass man auch länger im eigenen Haus wohnen kann und soll, und dafür, dass man auch länger eine Hypothek finanzieren kann. Die Banken müssten diesem Umstand besser Rechnung tragen und sollten die attraktive Kundengruppe der Pensionierten nicht vor den Kopf stossen.
Beim Freizügigkeitsgeld diversifizieren
Ich bin 62 Jahre alt und beabsichtige in einem Jahr eine Auszeit zu nehmen. Während dieser Zeit möchte ich das Pensionskassenkapital auf einem Freizügigkeitskonto parkieren. Was passiert mit dem Geld, wenn ich bis 65 nicht mehr ins Erwerbsleben zurückkehre – erhalte ich dann eine Auszahlung? Was passiert mit dem Geld, wenn ich während der Auszeit sterbe? Erhält meine Frau das Geld? A. W.
Ja, in diesem Fall würde Ihre Frau das Kapital erhalten. Wenn Sie sich entscheiden, nach Ihrer Auszeit nicht mehr ins Erwerbsleben zurückzukehren, würden Sie sich faktisch pensionieren lassen. Darum wäre es auch möglich, dass Sie das Kapital von Ihrem Freizügigkeitskonto beziehen dürfen. Sie können das Geld während Ihres Sabbaticals problemlos auf einem Freizügigkeitskonto parkieren.
Allerdings müssen Sie sich bewusst sein, dass Sie von einem solchen später keine Rente in Anspruch nehmen können. Sie können vom Freizügigkeitskonto lediglich das Kapital beziehen, wenn Sie in Pension gehen. Das bedeutet auch, dass Ihre Frau keine Rente bekäme, wenn Sie während Ihrer Auszeit versterben würden. Stattdessen erhielte sie ja dann das gesamte Kapital. In Ihrem Fall würde ich prüfen, ob es eine Möglichkeit gibt, dass Sie zwar eine Auszeit nehmen, aber bei Ihrem Arbeitgeber unter Vertrag bleiben. Dann wären Sie auch weiterhin bei der Pensionskasse Ihres Arbeitgebers versichert. Das würde ich vorgängig abklären.
Falls dies nicht möglich ist, empfehle ich Ihnen, Ihr PK-Kapital auf zwei verschiedene Freizügigkeitskonten zu verteilen. Dazu müssten Sie bei zwei verschiedenen Banken oder Versicherungen je ein Konto oder eine Freizügigkeitspolice eröffnen. Für Sie hätte das den Vorteil, dass Sie Ihr Kapital nach der Auszeit gestaffelt in zwei verschiedenen Jahren beziehen könnten. Damit würden Sie Steuern sparen.
Allerdings ist die Steuerpraxis beim gestaffelten Bezug von Freizügigkeitsgeld nicht in allen Kantonen gleich. Es gibt Kantone, welche den gestaffelten Bezug zusammennehmen. Mit zwei Freizügigkeitskonten erhöhen Sie auch Ihre Sicherheit. Bei Freizügigkeitskonten sind nämlich bei einem Zusammenbruch der Bank nur Einlagen bis maximal 100’000 Franken pro Kunde konkursrechtlich privilegiert. Es lohnt sich also, bei den Freizügigkeitskonten zu diversifizieren und generell auf sehr sichere Banken zu setzen.
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