Krankenkasse kündigen: Nicht zu lange warten!

Krankenkasse wechseln: Die Kündigung muss bis zum 30. November bei der alten Kasse sein. Foto: Keystone

Krankenkasse wechseln: Die Kündigung muss bis zum 30. November bei der alten Kasse sein. Foto: Keystone

Ich bin im November in den Ferien, möchte aber meine Krankenkasse wechseln. Bis wann muss ich spätestens kündigen? H.A.

An sich läuft die Kündigungsfrist bis am 30. November. Ihr Kündigungsbrief muss bis dann bei Ihrer alten Kasse eingetroffen sein. Dies bedeutet, dass Sie die Kündigung nicht erst am 30. November abschicken dürfen. Laut Bundesamt für Gesundheitswesen ist bei der Kündigung nicht der Poststempel entscheidend, sondern der Tag, an dem das Kündigungsschreiben tatsächlich bei der Krankenkasse eingetroffen ist. Wenn es aus irgendwelchem Grund bei der Post zu einer Verzögerung kommt und die Kasse das Schreiben von Ihnen zu spät erhält, könnte die Kündigung nicht gültig sein, da die Frist nicht eingehalten wurde.In diesem Fall könnten Sie die Versicherung erst auf den nächsten Kündigungstermin auflösen. Sie bleiben dann bei der bisherigen Kasse versichert. Dies bedeutet auch, dass Sie von der durch den Wechsel in der Grundversicherung erhofften Prämienersparnis vorderhand noch nicht profitieren können, was ärgerlich ist.

Ich rate Ihnen daher, Ihre Kündigung noch vor Ihren Ferien abzuschicken. Und zwar mit eingeschriebener Post. Dann haben Sie eine Quittung, dass Sie die Frist eingehalten haben.

Beachten Sie auch, dass die Kündigungsfrist 30. November nicht automatisch für allfällige Zusatzversicherungen gilt. Bei den meisten Kasten gelten für die Zusatzdeckungen andere Fristen. Die Zusatzversicherungen hätten sie bereits früher kündigen müssen, da diese meist nur mit einer Frist von mehreren Monaten gekündigt werden können und unter den Kassen nicht einheitlich sind. Teilweise ist bei Zusatzdeckungen sogar eine Laufzeit von zwei bis drei Jahren in den Vertragsbedingungen enthalten.

Wenn Sie die Grundversicherung im November kündigen, wird damit nicht gleichzeitig Ihre Zusatzversicherung aufgehoben. Dennoch können Sie in der Grundversicherung zu einem anderen Anbieter wechseln. Es ist nämlich erlaubt, die Grundversicherung und die Zusatzversicherung bei unterschiedlichen Kassen zu haben, obwohl der administrative Aufwand für Sie damit grösser ist.

Wer sein Haus saniert, sichert sein Vermögen ab

Ich bin Besitzer eines kleinen Mehrfamilienhauses und habe mehrmals grosse Sanierungen vorgenommen. Die aktuelle Hypothekarbelastung ist 850’000 Franken zu ca. zwei Prozent. Ich bin ein vehementer Gegner der Abschaffung des Eigenmietwertes. Meine Liegenschaft ist aktuell in einem tadellosen Zustand.  Ich sehe in meinem Fall keinen Vorteil bei einem Wegfall des Eigenmietwertes. Wenndoch, welchen? Wo liegt das Interesse, eine Liegenschaft in top Zustand zu halten ohne Steuervorteil?  K.M.

Es ist richtig, dass das gegenwärtige Steuersystem mit dem Eigenmietwert Anreize für regelmässige Liegenschaftssanierungen bietet. Das ist positiv. Denn wenn man sein Haus instandhält, kann man einen Grossteil seiner Ausgaben von den Steuern abziehen. Auch bei einer Abschaffung des Eigenmietwertes müsste auf diesen Anreiz nicht zwingend verzichtet werden. Natürlich könnte man nicht mehr so viel wie heute abziehen, aber in der politischen Diskussion wird oft vorgeschlagen, dass man wenigstens einen Teil der Sanierungskosten anrechnen kann. Ob und in welchem Umfang ist letztlich eine politische Frage.

Ich würde es falsch finden, wenn man diesen Anreiz auch bei einer Abschaffung des Eigenmietwertes ganz streichen würde. Unabhängig davon gehe ich davon aus, dass Sie Ihre Liegenschaft auch ohne diesen steuerlichen Anreiz in einem tadellosen Zustand halten würden. Denn auch ohne Steuervorteil sichern Sie sich damit Ihren Vermögenserhalt. Indem Sie nach dem Haus schauen, ermöglichen Sie die Werterhaltung des Hauses oder steigern über die Jahre damit sogar den Wert.

Ein anderes Thema ist der Zinsabzug: Da Sie auf Ihrer Hypothek einen recht hohen Zins von zwei Prozent zahlen, haben Sie natürlich ein grosses Interesse, diese Kosten von den Steuern abziehen zu können. Das verstehe ich sehr gut. In Ihrem Fall wäre ein Wegfall des Eigenmietwertes und des Zinsabzugs zumindest kurzfristig ein Nachteil. Ich rate Ihnen aber, Ihre Hypothek zu überprüfen. Derzeit können Sie je nach Schuldner-Rating Hypotheken bereits für 0,75 Prozent Zins bekommen. Auf 850’000 Franken macht dies jährlich einen Unterschied von über 10’000 Franken aus.

Wenn Sie so viel mehr Zins zahlen, freut dies in erster Linie die Bank. Mit dem Steuerabzug können Sie diese Differenz nicht kompensieren. Ohne Eigenmietwert hätte man einen deutlich höheren Anreiz, seine Schulden zu amortisieren oder wenigstens teilweise zurückzuzahlen. Wenn Sie keine Hypothek mehr hätten, würden Sie auch keine Zinsen mehr an die Bank zahlen. Das so gesparte Geld könnten Sie wiederum für die Haussanierung einsetzen.

Ob man für oder gegen den Eigenmietwert ist, ist in erster Linie eine politische Frage. Darüber lässt es sich streiten und es gibt durchaus für beide Positionen sachliche Argumente. Meines Erachtens wäre eine Abschaffung des Eigenmietwertes sinnvoll, da der Staat seine Bürgerinnen und Bürger über das Steuersystem nicht zum Schuldenmachen motivieren sollte, sondern einen Anreiz schaffen sollte, um Schulden zu senken.

Wahl des Vermögensverwalters ist Vertrauenssache

Ich stehe vor der Pensionierung und lasse mir das Kapital auszahlen. Nun stellt sich mir die Frage, wie das Geld am sinnvollsten angelegt werden könnte. Kann ich dem Vermögenszentrum VZ ein Vermögensverwaltungsmandat anvertrauen? Allerdings stellt sich die Frage, ob es in der momentanen Situation noch vertretbar ist, weiter in Aktien zu investieren. Wäre es eine Option, Geld auf Sparkonti mit Zinsen bis 0.5 Prozent anzulegen? U.B.

Das VZ Vermögenszentrum ist ein an der Schweizer Börse gehandeltes Finanzunternehmen, das operativ erfolgreich arbeitet. Der VZ Holding gelingt es, Ertrag und Gewinn regelmässig zu steigern und  Netto-Neugelder anzuziehen. Auch die VZ-Aktien haben sich sehr erfreulich entwickelt und werfen eine ansprechende Dividende ab. Etwas Negatives über die Gruppe ist mir nicht bekannt. Aus meiner Sicht ist das Unternehmen vergleichbar mit vielen Banken und anderen Finanzdienstleistern und zeichnet sich durch eine hohe Professionalität aus. So gesehen, spricht nichts dagegen, dass Sie dem Unternehmen ein Vermögensverwaltungsmandat erteilen. Falls Sie sich zu diesem Schritt entscheiden, müssen Sie wie bei jedem anderen Vermögensverwalter genau über Ihre Risiken Rechenschaft abgeben. Weder das VZ noch irgendein anderer Vermögensverwalter gibt Ihnen eine Garantie für Ihr Vermögen.

Ob die gewählte Strategie für Sie erfolgreich ist oder nicht, bleibt offen. Selbst eine ausgeklügelte Strategie schützt Sie in der Regel nicht vor Buchverlusten, wenn es an den Märkten auf breiter Front bachab geht. Sie können aber Ihre Risiken begrenzen, indem Sie eine konservative Strategie wählen. Je konservativer der Anlagestil ausfällt, desto geringer sind aber erfahrungsgemäss Ihre Renditemöglichkeiten. Offensichtlich ist dies bei den sehr konservativen Bundesobligationen: Hier bringen Sie Ihr Kapital zwar in Sicherheit, verdienen aber kein Geld damit. Eine breite Diversifikation – etwa über zahlreiche Exchange Traded Funds wie sie das VZ intensiv nutzt – hilft Ihnen, die Risiken zu begrenzen. Doch auch die beste Diversifikation ist keine Garantie gegen Verluste.

Darum rate ich Ihnen genau zu prüfen, wie viel Risiken Sie persönlich in Kauf nehmen wollen und können. Diese Entscheidung kann Ihnen auch ein Vermögensverwalter nicht abnehmen. Sie müssen genau abwägen zwischen Ihren Renditewünschen und Ihrer Risikofähigkeit. Wenn Sie Klarheit darüber haben, können Sie sich für einen Anlagestil bei einem Vermögensverwalter entscheiden. Vor einer Mandatserteilung würde ich allerdings noch Offerten von weiteren Vermögensverwaltern und Banken einholen. Nicht nur die gewählte Strategie, auch die Chemie mit Ihrer Beraterin oder Ihrem Berater muss stimmen.

Ihre Idee, ein Teil des Kapitals auf Sparkonten mit wenig Zins zu parkieren, ist nur eine temporäre Lösung. Das ist durchaus ein Weg, um etwas Geld konservativ in Sicherheit zu bringen, da Sie derzeit auch mit erstklassigen Frankenanleihen kaum mehr Zins bekommen. Allerdings sollten Sie sich bewusst sein, dass nur 100’000 Franken pro Kunde bei einem Bankenzusammenbruch konkursprivilegiert sind. Darum würde ich nicht zu hohe Cash-Beträge nur bei einer einzelnen Bank deponieren, sondern auch da diversifizieren. Aktien versprechen auch künftig eine höhere Rendite. Gleichzeitig nehmen Sie damit höhere Risiken und Schwankungen in Kauf. Angesichts der vielen ökonomischen und geopolitischen Unsicherheiten rechne ich in nächster Zeit mit unruhigen Börsen. Eine Einbahnstrasse nur nach oben wird es sicher nicht geben. Sie müssen sich auch bei den Aktien auf Turbulenzen einstellen. Dies ist der Preis der höheren Rendite.

Gerade weil es sich um Ihr Vorsorgekapital handelt, empfehle ich Ihnen, nicht nur Einzelanlagen zu tätigen, sondern eine Gesamtstrategie zu definieren, welche alle Aspekte berücksichtigt. Dazu können Sie ein Vermögensverwaltungsmandat erteilen oder sich auch nur von einer Bank oder Finanzdienstleistungsfirma beraten lassen. Die Erteilung eines Vermögensverwaltungsmandates ist über die professionellen Kriterien hinaus in erster Linie Vertrauenssache. Da lohnt es sich, dass Sie noch weitere Gespräche führen und genau prüfen, wer Ihr Vertrauen verdient.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

3 Kommentare zu «Krankenkasse kündigen: Nicht zu lange warten!»

  • werner boss sagt:

    Ein schönes Beispiel warum unser Krankenkassen so teuer sind, so entstehen Kosten, welche mit Krankheiten rein gar nichts zu tun haben! Wenn man nur schon bedenkt was es für Zeit in Anspruch nehmen wird, einem jedem und jeder diesen ellenlangen Brief in allen Details und den anstehenden Folgen zu erklären, da vergehen Stunden und die kosten uns ALLE viel Geld!

    • Ralf Schrader sagt:

      Ganz Ihrer Meinung, wer das Krankenversorgungssystem als Ganzes im Auge hat, wird die Kasse niemals wechseln. Die Möglichkeit des Kassenwechsels hat der Gesetzgeber nur deshalb eingebaut, um den Patienten die Schädlichkeit des Kassenwesens für die medizinische Versorgung der Bevölkerung zu verschleiern.

  • Peter Wirz sagt:

    Die Post sollte man auch gleich noch kuendigen. Mein A Brief (Reseservationsbestaetigung fuer Hotelgaeste aus Fernost) von Riehen nach Interlaken brauchte volle 6 Tage.

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