Bei den Syngenta-Aktien stimmt die Chemie

Interessant für Privatanleger: Syngenta-Aktionäre erhalten pro Syngenta-Aktie 465 Dollar und zusätzlich eine Sonderdividende von fünf Franken pro Aktie. Foto: PD

Interessant für Privatanleger: Syngenta-Aktionäre erhalten pro Syngenta-Aktie 465 Dollar und zusätzlich eine Sonderdividende von fünf Franken pro Aktie. Foto: PD

Ich besitze 85 Syngenta-Aktien. Soll ich diese Aktien andienen oder abwarten? R. B.

Der chinesische Chemiekonzern Chemchina hat die Angebotsfrist für die Annahme der Übernahme ein drittes Mal verlängert. Nun haben Sie nochmals bis zum 8. November 2016 Zeit, um Ihre Aktien den Chinesen anzudienen, nachdem die Frist eigentlich bereits am 13. September abgelaufen war.

Dass die über 40 Milliarden Dollar teure Übernahme noch nicht erfolgt ist, hat in erster Linie mit noch ausstehenden Bewilligungen zu tun. Noch liegen nicht alle nötigen wettbewerbsrechtlichen Zusagen der involvierten Behörden verschiedener Länder vor. Dennoch stufe ich die Chance, dass die Übernahme zustande kommt, als hoch ein, weil die einflussreiche US-Behörde CFIUS der Übernahme bereits zugestimmt hatte. In einem Veto der Amerikaner sah ich früher am ehesten ein Risiko, dass die Akquisition scheitert. Inzwischen sind diese Hürden weg.

Ein Restrisiko bleibt dennoch. Nachdem die deutsche Bayer die amerikanische Monsanto übernehmen wird, steigt aber der Druck, dass Chemchina Syngenta übernehmen darf, zusätzlich. Der Konsolidierungsprozess im Agro- und Saat- und Pflanzenschutzgeschäft wurde damit weiter angeheizt. Chemchina selbst geht davon aus, dass sie die Milliardenübernahme bis Ende Jahr abschliessen kann. Mich würde es nicht erstaunen, wenn es dann doch noch etwas länger geht.

Doch für Sie als Privatanleger ist das nicht entscheidend. Aus Sicht der Syngenta-Aktionäre stufe ich das Angebot als interessant ein. Immerhin bekommen Sie je Syngenta-Aktie 465 Dollar und zusätzlich eine Sonderdividende von fünf Franken pro Aktie. Noch notiert die Aktie mit einem Abschlag gegenüber dem Angebot. Dies dürfte wohl auch noch einige Zeit so bleiben, da die Chance gross ist, dass Chemchina ihr Ziel, die Transaktion schon bis Ende Jahr abzuschliessen, wohl kaum erreicht.

Da die Wahrscheinlichkeit einer Realisierung der Übernahme deutlich gestiegen ist, erachte ich es für Sie wegen des bestehenden Abschlags als attraktiver, wenn Sie die Aktie andienen, statt über die Börse verkaufen.

Mit einer Lebensversicherung den Freund absichern

Wie kann ich meinen Freund, mit dem ich seit kurzem zusammenlebe, absichern, wenn ich sterbe? Ich bin schon älter. Kann ich ihm auch mein 3.-Säule-Konto vermachen? Denn ich will nicht, dass dieses Geld mein Ex-Mann bekommt, mit dem ich in Scheidung bin. T. A.

Eine einfache Form, wie Sie Ihren Freund im Falle Ihres Todes begünstigen können, ist eine Lebensversicherung. Im Rahmen der freien Vorsorge sind Sie frei, wen Sie als Erben einsetzen. Anders als bei der steuerbegünstigten Säule 3a gibt es bei der Säule 3b keine Begünstigungsvorschriften. Sie können also Ihren Freund als Erben berücksichtigen.

Falls Sie Kinder haben, gilt es allerdings abzusichern, dass alle Pflichtanteile erfüllt sind. Bei der steuerbegünstigten Säule 3a, also bei dem von Ihnen erwähnten 3.-Säule-Konto bei der Bank, sind Sie nicht wirklich frei punkto Begünstigung. Hier gelten die Pflichtteile. Solange Sie noch nicht geschieden sind, würde Ihr Ex-Mann erben. Auch allfällig vorhandene Kinder wären durch den Pflichtteil erbberechtigt an der 3. Säule.

Das Geld aus dem 3.-Säule-Konto könnten Sie dann ihrem Freund vermachen, wenn nachgewiesen werden kann, dass Sie in den letzten fünf Jahren ununterbrochen mit Ihrem Freund zusammengelegt oder seinen Unterhalt massgeblich bestritten haben. Dies ist gemäss Ihren Angaben aber nicht der Fall.

Ich rate Ihnen, die Details mit einem Vorsorgeexperten zu prüfen. Da würde es auch Sinn machen, wenn Ihr Freund ebenfalls einbezogen wäre, da er möglicherweise ebenfalls den Wunsch hat, für Sie vorzusorgen. Ohnehin empfehle ich Ihnen, im Kontext der laufenden Scheidung Ihre Vorsorgesituation im Detail zu überprüfen.

Wenn Mieter zu Wohneigentümern werden

Meine Frau und ich wohnen seit fünf Jahren in Miete in einer Vierzimmerwohnung mit einer grossen Terrasse. Der Besitzer will nun die Wohneinheiten in Stockwerkeigentum umwandeln. Der Kaufpreis für die Wohnung beträgt 900’000 Franken mit Garagenplatz. Meine Bank würde mir eine 10-jährige Festhypothek von 600’000 Franken zu 1,5 Prozent gewähren. Der Saldo zum Kaufpreis würde von meiner Liquidität finanziert. Es verbleibt noch eine kleine Reserve von rund 50’000 bis 80’000 Franken. Was ist Ihre Meinung? P. S.

Ob sich der Kauf für Sie lohnt oder nicht, kann ich aus der Ferne nicht beurteilen. Es kommt immer wieder vor, dass Hausbesitzer bestehende Wohnungen in Stockwerkeigentum umwandeln und diese an die Mieter oder neue Interessenten verkaufen. Dabei machen die Hausinhaber meist ein gutes Geschäft.

Heikel ist vor allem die Frage, wie der Zustand der gesamten Liegenschaft ist: Fallen allenfalls bald teure Sanierungen an – etwa für die Fassade, Heizung oder Dach? Ich empfehle Ihnen, den Wert der Wohnung und den Zustand des Hauses von einer unabhängigen Stelle schätzen zu lassen. Dann haben Sie Klarheit.

Die Kosten der Festhypothek sind für Sie mit Ihrem Einkommen aus AHV und PK-Rente, wie Sie es mir beschrieben haben, derzeit wohl problemlos zu tragen. Möglicherweise fahren Sie sogar noch günstiger als mit den momentanen Mietkosten, wobei Sie auch für das von Ihnen eingeschossene Eigenkapital ebenfalls eine Verzinsung einberechnen sollten. Überlegen müssen Sie sich, wie Sie den Kredit nach Ablauf der Festhypothek in zehn Jahren finanzieren: Dann sind die Zinsen allenfalls höher.

Ich rate Ihnen, für Ihre eigene Berechnung einen Hyposatz von fünf Prozent einzusetzen, da Sie nicht davon ausgehen dürfen, dass die Zinsen ewig auf dem rekordtiefen Niveau bleiben wie heute. Problematischer als die Zinsen finde ich in Ihrem Fall die noch verbleibende geringe Reserve. Diese ist bei unerwarteten Kosten schnell aufgebraucht. Wenn Ihnen die Wohnung gehört, sind Sie anders als heute als Mieter selbst für mögliche Reparaturen und Sanierungen verantwortlich. Auch im Bereich, der allen Stockwerkeigentümern zusammen gehört, können plötzlich Kosten anfallen, an denen Sie sich beteiligen müssen.

Vor diesem Hintergrund stufe ich Ihre Reserven nach einem möglichen Wohnungskauf als zu gering ein. Ich empfehle Ihnen, falls Sie sich zu dem Kauf entscheiden, unbedingt die Reserven zu erhöhen. Es könnte nämlich auch sein, dass Ihre Bank nach Ablauf der Festhypothek nicht nur einen höheren Zins verlangt, sondern auch eine Teilamortisation.

Freuen dürfen Sie sich, dass Sie von Ihrer Bank überhaupt eine Hypothek erhalten. Das ist für Leute im oder rund um das Pensionsalter leider keine Selbstverständlichkeit mehr. Immer häufiger lehnen Banken Hypothekaranfragen von Rentnerinnen und Rentnern ab, obschon diese die derzeit tiefen Zinsen problemlos zahlen könnten. Trotzdem würde ich bei zwei anderen Banken und einer Versicherung noch eine Gegenofferte einholen. Derzeit bekommen Sie nämlich bei einigen Instituten Festhypotheken mit zehn Jahren Laufzeit unter den Ihnen angebotenen 1,5 Prozent. Letztlich hängt der Zinssatz aber von Ihren individuellen Bonitätseinschätzungen der Bank ab. In der Regel lohnt es sich aber, zusätzlich noch Gegenofferten einzuholen.

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