Der Staat motiviert Bürger zum Schuldenmachen

Eigenmietwert: Hausbesitzer werden dazu verleitet, hohe Hyposchulden zu machen. Foto: Key
In der Politik wird immer wieder über die Vor- und Nachteile des Eigenmietwertes gestritten. Eigentlich ist diese Besteuerung doch fair, da ich als Mieterin meine Wohnungskosten auch nicht bei den Steuern abziehen kann. Wie sehen Sie das? R.F.
Ich kann Ihre Überlegung gut nachvollziehen. Als Mieterin können Sie gar nichts abziehen, während Hausbesitzer sowohl Hypozinsen als auch Unterhaltsarbeiten für den Werterhalt der Liegenschaft in der Steuererklärung geltend machen dürfen. Dafür wird diesen aber ein mehr oder weniger hoher Eigenmietwert aufs Einkommen geschlagen. Wegen der Steuerprogression kann dieser Effekt zu beträchtlichen Steuermehrkosten führen – trotz der Abzüge. Gemäss Gesetz braucht es eine Gleichbehandlung der Bürgerinnen und Bürger bei den Steuern.
Trotzdem bin ich persönlich für eine Abschaffung des Eigenmietwertes. Indem man gleichzeitig den Schuldzinsabzug begrenzt oder streicht und die abzugsfähigen Unterhaltsarbeiten eingrenzt, könnte man die Rechtsgleichheit von Mietern und Hausbesitzern durchaus herstellen. Eine sinnvolle und faire Lösung zu finden, ist Sache der Politik. Ich selbst bin weniger aus politischen Gründen, sondern vielmehr aus grundsätzlichen Überlegungen für eine Abschaffung des Eigenmietwertes. Ich halte ihn volkswirtschaftlich sogar für schädlich und gefährlich. Und zwar darum, weil der Eigenmietwert die Hausbesitzerinnen und -besitzer dazu verleitet, hohe Hypothekarschulden zu machen oder zumindest diese nicht oder nur teilweise abzubauen. Persönlich vertrete ich die Auffassung: Wenn man Schulden macht, sollte man diese so rasch wie möglich wieder tilgen.
Bei den Hypotheken läuft der Mechanismus aber anders. Hier schleppen die meisten Leute riesige Kredite praktisch ein Leben lang mit sich und bezahlen über all die Jahre immense Summen an Zinsen. Dass dies so ist, hat nicht nur damit zu tun, dass bei uns die Immobilien- bzw. Bodenpreise sehr hoch sind und die meisten Leute ohne hohe Hypotheken gar nie Liegenschaften erwerben könnten. Dass die Hypotheken oft nicht oder nur teilweise abgebaut werden, ist auch auf den Eigenmietwert zurückzuführen. Die Möglichkeit, die Schuldzinsen abziehen zu dürfen, animiert Liegenschaftenbesitzer, die Kredite hoch zu behalten. So können sie mittels Schuldzinsabzug den Progressionseffekt, welcher durch den Eigenmietwert verstärkt wird, etwas abfedern. Immerhin wird zum Teil indirekt via 3. Säule amortisiert. Würde man den Eigenmietwert abschaffen, wären wesentlich mehr Leute motiviert, ihre Hypothekarkredite schneller zu amortisieren. Wer dies jetzt tut, wird durch höhere Steuern sogar noch bestraft. Der Eigenmietwert setzt seitens des Staates völlig falsche Anreize.
Im Sinne einer gesunden Volkswirtschaft müsste der Staat seine Bürgerinnen und Bürger dazu bringen, möglichst wenig Schulden zu machen und diese schnell zurückzuzahlen. Mit dem Eigenmietwert lädt der gleiche Staat, der via Nationalbank immer wieder vor dem Risiko einer Immobilienblase in der Schweiz warnt, die Bürger dazu ein, möglichst hohe Hypothekarschulden zu machen und diese möglichst nicht zu amortisieren – weil sie die Zinsen eben von den Steuern abziehen können.
Interessant bei solchen Debatten ist es oft auch, einen Blick über die Landesgrenzen hinaus zu wagen und zu prüfen, wie es denn andere Länder mit dem Eigenmietwert halten. Dies hat interessanterweise die Eidgenössische Steuerverwaltung getan. Deren Aufstellung zeigt, dass in Europa die wenigsten Länder einen Eigenmietwert kennen: Dänemark nur noch in Ausnahmefällen, Luxemburg in ganz geringem Umfang sowie die Niederlande und Spanien. Natürlich hinken solche Vergleiche sachlich immer, da auch andere Steuern mitberücksichtigt werden sollten. Bezogen auf die Schweiz, bin ich der Auffassung, dass der Eigenmietwert mehr schadet als nützt. Ein Verzicht würde die Immobilienbesitzer zum Schuldenabbau motivieren und damit unsere Wirtschaft sicherer machen.
Käme es später einmal zu einem starken Zinsanstieg in der Schweiz, wären längst nicht alle, welche sich derzeit zu rekordtiefen Zinsen mit hohen Hypotheken verschulden, in der Lage, die dann deutlich höheren Zinskosten zu bezahlen, was nicht nur für diese Haushalte, sondern auch für die Banken ein beträchtliches Risiko beinhaltet. Mit der Abschaffung des Eigenmietwertes könnte auch diese Gefahr abgefedert werden.
Beachtliche Zinsunterschiede
Ich habe mein Pensionskassenkapital auf dem Freizügigkeitskonto. Jetzt habe ich gesehen, dass meine Bank, die BEKB, viel weniger Zins zahlt als andere. Darf ich wechseln? J.F.
Ja. Das ist möglich. Damit Sie aber wechseln können, müssen Sie die Wechselbedingungen Ihrer Freizügigkeitseinrichtung erfüllen. In der Regel gibt es nämlich Kündigungsfristen, die Sie einhalten müssen. Zum Teil werden auch Gebühren verrechnet. Ich empfehle Ihnen, sich vor einem Wechsel über die genauen Konditionen zu informieren. Oft lohnt sich aber ein Wechsel durchaus. Wenn Sie nämlich die Konditionen der verschiedenen Schweizer Banken etwas genauer vergleichen, stellen Sie fest, dass es tatsächlich erhebliche Zinsunterschiede bei der Verzinsung des Freizügigkeitsgeldes gibt.
Während die Berner Kantonalbank auf dem Freizügigkeitskonto nur noch 0,1 Prozent Zins zahlt, bietet beispielsweise Raiffeisen auf dem Freizügigkeitsgeld einen Zins von immerhin noch 0,25 Prozent. Auf hohe Summen macht dies einiges aus. Bei einem Freizügigkeitskapital von 500’000 Franken bekommen Sie bei den Bernern pro Jahr nur 500 Franken Zins. Bei Raiffeisen indes fast das Dreifache, nämlich 1250 Franken. Idealerweise sollte man schon vor der Auszahlung der Freizügigkeitsleistung durch die Pensionskasse abklären, welche Bank attraktivere Konditionen bei ihrer Freizügigkeitseinrichtung bietet.
Neben dem Zins sollten Sie aber auch auf die Sicherheit achten: Denn Freizügigkeitsgelder sind nur bedingt geschützt. Nur maximal 100’000 Franken fallen unter das Konkursprivileg. Auch wenn die Chance, dass eine Freizügigkeitseinrichtung in Konkurs geht, gering ist, würde ich den Sicherheitsaspekt nicht ausklammern.
Wer AHV-Lücken zu spät bemerkt, kann nicht mehr nachzahlen
Ich habe lange studiert und bin erst spät in die Arbeitswelt eingestiegen. Jetzt befürchte ich viele Jahre später, dass ich bei der AHV Lücken habe. Wie kann ich das herausfinden? Kann ich dies kompensieren, da ich jetzt viel verdiene? C.W.
Wahrscheinlich hatten Sie, wie die meisten Berufstätigen, mehrere Arbeitgeber. Damit hatten Sie wahrscheinlich auch mehrere Kassen, über die Ihre Beiträge und diejenigen Ihrer Arbeitgeber abgerechnet wurden. Jede einzelne Kasse, mit der Sie abgerechnet hatten, führt für Sie ein individuelles Konto. Hier ist festgehalten, wie lange Sie Beiträge bezahlt haben und wie hoch diese waren. Um zu erfahren, ob Sie Lücken hatten, können Sie bei der Kasse, bei der Sie heute Ihre AHV einzahlen, einen sogenannten Zusammenzug all Ihrer individuellen Konten einfordern. Dafür müssen Sie selbst einen schriftlichen Antrag stellen. Entsprechende Formulare dazu finden Sie auf der Website Ihrer AHV-Kasse.
Falls Sie feststellen, dass Sie tatsächlich Lücken bei der AHV haben, können Sie diese kaum mehr kompensieren. Denn Versicherte können gemäss den Bestimmungen der AHV nur «innerhalb von fünf Jahren seit Ablauf des Kalenderjahres, für welches sie geschuldet sind, Beiträge nachbezahlen», wie das Bundesamt für Sozialversicherungen vorschreibt. Immerhin sagt das BSV: «Wenn die AHV bei der Rentenberechnung feststellt, dass Beitragsjahre fehlen, bezieht sie zunächst die sogenannten Jugendjahre mit ein. Das sind allfällige vor dem 20. Altersjahr einbezahlte Beiträge.»
Letzteres dürfte bei Ihnen kaum zutreffen. Ich rate Ihnen, einerseits bei Ihrer Kasse einen Antrag für einen Zusammenzug Ihrer individuellen Konten zu stellen, damit Sie eine Übersicht erhalten. Und andererseits die Konsequenzen Ihrer allfälligen Beitragslücken von Ihrer Kasse berechnen zu lassen. So haben Sie Klarheit und können allenfalls über die freiwillige Vorsorge – etwa die steuerbegünstigte 3. Säule – das fehlende Altersgeld aus der AHV zumindest teilweise auf freiwilliger Basis kompensieren.
48 Kommentare zu «Der Staat motiviert Bürger zum Schuldenmachen»
Ich kann Hr. Spielers Text über den Eigenmietwert nicht ganz folgen:
1) Warum sollte der Schuldzinsabzug einzuschränken sein? Guthabenzinsen auch werden auch voll registriert ?
2) Mieter können zwar keinen Unterhaltsabzug machen, dies brauchen sie jedoch auch nicht, da der Unterhalt vom Hausbesitzer getragen wird.
3) Wenn man den Unterhalt zur Werterhaltung eingrenzt, müsste sich ein Haus analog zum Wert eines Autos steuerlich jährlich abschreiben lassen.
Der Steuerwert bleibt jedoch bestehen.
4) Eigenmietwert „deutet“ darauf hin, dass eine Immobilie in Tat und Wahrheit kein Eigentum darstellt resp. ist. – oder wo zahlt man für eine mögliche Vermietung Eigenmiete? Eigenmiete ist ähnlich wie der Minuszins ein schönes Wort für die Uebernahme von Mitteln ohne Gegenleistung.
Ganz schwache Argumentation. Genauso gut kann ich sagen, wenn Einkommenssteuern erhoben werden müssen alle Lebenshaltungskosten abzugsfähig sein. Deshalb sind letztere generell nicht abzugsfähig. Sodann soll Werterhalt eben gerade nicht zu einem Minderwert der Liegenschaft führen, abgesehen davon steigt der Verkehrswert von nicht vernachlässigten Immobilien langfristig immer. Ein Auto und andere Konsumgüter kann dagegen im Wert nicht erhalten werden.
Ferner sind Mieterträge immer noch steuerbar.
„…abgesehen davon steigt der Verkehrswert von nicht vernachlässigten Immobilien langfristig immer.“
Ich nehme Sie beim Wort!
@Hr. Boesch,
das würde ich auch so sehen…
Tatsächlich hängt es davon ab, wie man die Kaufkraft des Geldes einschätzt – vergleicht man z.B. mit Gold dürfte die überwiegend grosse Zahl der Eigenheimbesitzer in den letzten 8 Jahren
massiv an Kaufkraft verloren haben.
Mit dem Eigenmietwert kann der Staat gut leben, ansonsten hätte er ihn nicht eingeführt. @ Hr. Marti: Der Eigenmietwert ist vollkommen fiktiv.
Häuser nehmen rein von der Bausubstanz und der
Modernität her über die Zeit an Wert ab; so sind die höheren Preise der Lage, der überhöhten Nachfrage und des Wertverlustes von Geld zuzuschreiben. Praktisch sämtliche „grosse Investoren“ bezeichnen Immobilien als „ziemlich“
spekulativ. Nachhaltiges Vermög. sieht da anders aus. Ich als Mieter empfinde mich im Vorteil.
Nennen Sie eine Immobilie/Grundstück an vernünftiger Lage das in den letzten 100 Jahren nicht an Wert gewonnen hat. Reale Werte wie Aktien und Immobilien sind im Gegensatz zu Nominalwerten inflationsgeschützt, sie steigen im allgemeinen mindestens so schnell wie der Verbraucherpreisindex, manchmal viel schneller, dann platzt die Blase, das ändert aber nichts am langfristigen Verlauf. Reale Werte verlieren somit nur in einer anhaltend langen Deflation auf breiter Front, das war letztmals in den 30er Jahren der Fall (sowie 2010-2015 in GR). Soviel zur Empirie der letzten 100 Jahre.
Uebernahme von Mitteln ohne Gegenleistung? Ist das nicht Diebstahl?
Der Eigenmietwert ist zweifelsfrei fiktives Einkommen. Die Besteuerung von fiktivem Einkommen soll im 3. Reich erfunden worden sein. Der Eigenmietwert wurde 1940 mit dem Wehrsteuerbeschluss in der Schweiz eingeführt. In einer früheren Diskussion zum Thema hat jemand geschrieben:
„Was mich am Eigenmietwert stört – ich miete nicht was mir gehört!“
Dem schliesse ich mich an. Mit dem Eigenmietwert wird eine entfallende Ausgabe (Miete) willkürlich in ein fiktives Einkommen verwandelt. Es kommt aber nichts herein. Die Streichung der Schuldzinsen bei Abschaffung des EMW ist ebenfalls zweifelhaft, da Schuldzinsen ja allgemein abzugsfähig sind.
Wegfallende Kosten sind betriebswirtschaftlich genau gleich Gewinn wie entgangene Einnahmen gleich Kosten sind.
So gesehen müssten dann Zugfahrer plötzlich
Auto-Verkehrssteuern bezahlen, weil beim
Zugfahren Kosten wegfallen.
Menschen, die keine Dividenden erhalten, müssten Einkommenssteuern bezahlen, weil sie ihr Geld
ja für Anleihen und Aktien ausgeben könnten, und
wer kein Haustier besitzt, zahlt Hundesteuern, weil er nicht die Aufwendungen, die ein Haustier mit sich bringt, tragen muss.
Die betriebswirtschaftliche Rechnung ist im übrigen nicht steuerrelevant, sondern die finanzwirtschaftliche.
Nach Portfolio-Philosophie könnten wir vielleicht 25% oder so in Immobilien „stecken“ – die Mehrzahl der Eigenheimbesitzer stecken aber mit Haut und Haaren in diesem Klumpenrisiko, und werden eines Tages (wie Hr. Höhn – siehe unten) mit den Tücken konfrontiert.
Wenn ich Wertpapiere geerbt habe geniesse ich die Zinserträge und Dividenden. Wenn ich ein selbstbewohntes Haus erbe geniesse ich die Mietersparnis; wo soll da ein Unterschied sein? Der abzugsfähige Teil ist im Schnitt übrigens weit höher als der EMW selbst; nur deshalb wird er nicht abgeschafft, es wäre für vermögende Kreise ein Nachteil.
Nachtrag: Schuldzinsen sind im Übrigen bereits jetzt nicht unbegrenzt abzugsfähig. Der Abzug ist limitiert auf die Bruttovermögenserträge zuzüglich Freibetrag von 50000 (sog. Schuldzinsenbremse).
Banken sind heute sehr restriktiv bei der Vergabe von Hypotheken geworden, die Eigenkapital- und Einkommensschwellen (vor und nach der Pensionierung!) werden strikt geprüft. Somit können sich bereits viele kein Wohneigentum mehr leisten, geschweige denn „eine möglichst hohe Hypothek“ aufnehmen. Eine grössere Amortisierung bis zur Pensionierung wird nun auch zwingend, je nach EInkommen danach..
genau, deshalb kann sich der durchschnittliche Mittelstandsmensch zwar noch eine Eigentumswohnung leisten, die Schuldzinsen sind aber nie so hoch wie die Mehrbelastung durch den Eigenmietwert. Wer also eine Wohnung kauft, muss damit rechnen, dass seine Steuerlast zunimmt!
genau, deshalb kann sich der durchschnittliche Mittelstandsmensch zwar noch eine Eigentumswohnung leisten, die Schuldzinsen sind aber nie so hoch wie die Mehrbelastung durch den Eigenmietwert. Wer also eine Wohnung kauft, muss damit rechnen, dass seine Steuerlast zunimmt!
Richtig! Darunter leide ich auch.
Wann nehmen die pflegmatischen Politiker sich mal diesem brennenden Thema an. Auch ein KOMPROMISS wäre ein Fortschritt!
Auch die alle zehn Jahre mittels Schätzung praktizierte Höherschätzung des Liegenschaftswertes gehört abgeschafft. Diese widerspricht dem Grundsatz der Besteuerung nach wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit. Wirtschaftlich leistungsfähiger werde ich ja erst beim Verkauf des Hauses zu einem höheren Wert. Dann langt der Fiskus mit der Grundstückgewinnsteuer nochmals kräftig zu indem die volle Differenz zwischen Verkaufspreis und Investition besteuert wird. Bei z.B. 40 Jahren Haltedauer wird die Liegenschaft viermal um 100,000 höher eingeschätzt und beim Verkauf wird auf der Differenz von 500,000 nochmals die volle Gewinnsteuer kassiert.
So ein Unsinn. Es gilt der Verkehrswert vor 20 Jahren als Anlagewert, und eine Gewinnsteuer betrifft nur Geschäftsvermögen resp. juristische Personen. Sodann gehört die Hypothek auch zum (negativen) Vermögen; dank dem dass der Steuerwert massiv unter dem Verkehrswert liegt und dank Abzug der Hypothek gibt es Vermögensmillionäre mit Null steuerbarem Vermögen.
Lieber Herr Marti, orientieren Sie sich doch mal bei der Steuerverwaltung über die Grundstückgewinnsteuer. Besteuert wird eben die Differenz zwischen Verkaufswert und Anlagewert plus allfällige, wertvermehrende Investitionen. Ich kenn mich da bestens aus. Zwei Semester Steuerrecht und Liegenschafts-Kauf/Verkauf. Auch die Vermögenssteuer wird alle 10 Jahre höher. Bin da ja leider Betroffener. Es ist immer gut, wenn man sich informiert bevor man andere des Unsinns bezichtigt!
Sie sollten sich auch informieren. Ändert nichts am Verkehrswert vor 20 Jahren als Anlagewert bei entsprechender Haltedauer, ein erklecklicher Teil des Wertzuwachses bleibt dann steuerfrei. Zusätzlich erfolgt ein Rabatt auf die Haltedauer. Die Vermögenssteuer muss ja höher werden wenn Landwerte ständig massiv steigen. Ihr Argument mit der wirtschaftlichen Leistungsfähig funktioniert also nicht. Denn verfassungswidrige kantonale Gesetze (Grundsteuern) werden sofort vom BGer kassiert (im Gegensatz zu Bundesgesetzen welche für das BGer verbindlich sind).
@Hr. Williams
„Diese widerspricht dem Grundsatz der Besteuerung nach wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit.“ Ihre Argumentation ist plausibel – ich frage mich allerdings, warum das Steuerrecht nicht einfach den Kauf- resp. den Gestehungspreis als VM-Wert nimmt und die Differenz bei Veräusserung berechnet. Das wäre klar und fair. Die Steuer ist in philosophischer Hinsicht ohnehin eine Zumutung, wenn man berücksichtigt, dass viele Eigenheimbesitzer ihr Erspartes nicht einfach auf Reisen „durchknallen“ oder sonst verkonsumieren – darüber hinaus ist der Besitz eines Hauses oftmals mit vielen Eigenleistungen verbunden, die keinen Eingang in die Bilanz finden. Ich als Mieter (&Konsument) fühle mich da im Vorteil, zumal ich ja auch ein EFH mieten kann.
@Patrik: Sie machen eine Durcheinander mit Vermögenssteuer und Grundstückgewinnsteuer. Bei der GGSt wird die Differenz zwischen Verkaufspreis und Anlagewert (KP plus wertvermehrende Investitionen) besteuert. Bei Haltedauer über 20 Jahre gilt der Verkehrswert vor 20 Jahren als Anlagewert. Die Besteuerung wird aufgeschoben wenn der Grundstückgewinn für eine Ersatzbeschaffung verwendet wird. Für die Vermögenssteuer dagegen wird ein steueramtlicher Formelwert genommen der deutlich unter dem aktuellen Verkehrswert liegt, bei einem aktuellen Kaufgeschäft wird idR der Vermögenssteuerwert mit 70% des Kaufpreises eingesetzt.
@Hr Marti; Ihre Steuer-Détails sind instruktiv; ich wollte nur darauf hinweisen, dass jeder „Betroffene“ „seinen“ „Fall“ genau abschätzen muss. Viele Menschen sind quasi 100%-ig in ihrem Haus investiert – vermögenstechnisch ohne Zweifel ein Risiko. Ver-/und-Mieter werden hier auch nicht korrekt verglichen, da die Abzüge auf Seiten der
Mieter ja in der Erfolsgrechnung des Vermieters „stattfinden“, ansonsten wäre die Miete
(noch) höher. Die Verkaufsfähigkeit von Börsenprodukten liegt in der Regel im Sekunden-Bereich, KapitalgewinnSTE existiert meist nicht. Zum Haus: was an Gebühren u.ä. auf den EFH-Besitzer zukommt, ist offen. Der Besitzer hat viel Arbeit. Die Tragbarkeit bleibt meist einkommensabhängig. Vorsicht bleibt ein Gebot. Ob die „empirischen Daten“ „recht behalten“, ist offen.
Die ausbleibende Amortisation einer Hypothek führt schlussendlich dazu, dass man statt bei einem Immobilieneigentümer halt bei der Bank Mieter bleibt. Die vielen Schweizer, die in einem „Eigenheim“ leben und die erste Hypothek nicht amortisieren, sind eben nicht „Eigenheimbesitzer“.
Der Schweizer ist wohl der einzige auf der Welt, der 1000 Franken ausgibt, damit er 200 Franken weniger Steuern zahlen muss.
Sie haben es erkannt, Herr Rotta! Da die Steuerbelastung kleiner ist als das zusätzliche Einkommen durch den Entfall der Hypothekarzinsen, ist Abzahlung vorteilhaft. Die Banken reden uns natürlich das Gegenteil ein. Sie müssen ja wieder eine gleich sichere und gleich rentierende Anlage suchen.
Es ist doch so, dass es aus Sicht der Banken nichts schlimmeres gibt als eine voll amortisierte Liegenschaft. Keine Gewinne bei den Hypotheken (wohin dann mit all dem Geld?), kein bei ihnen angelegtes „Spielgeld“ für Fondsverwalter und ähnliche Leute, damit auch keine sicheren Einnahmen aus Verwaltungs- und Transaktionsgebühren, kein Zugriff auf attraktive Objekte im Fall von Zahlungsschwierigkeiten des Eigentümers, z.B. nach einem Börsencrash. Wäre ich Banker, die Abschaffung des Eigenmietwerts und des Zinsabzugs würde mir Albträume verursachen.
Eigenmietwert sowie Abzüge für Schuldzinsen wirken wirklich als hätte das jemand explizit als Förderung des Bankenwesens erdacht. Ein derartiges Geschenk an die Banken kann eigentlich nicht durch Zufall entstanden sein. Alleine deshalb sollte das dringend abgeschafft werden..
Wie werden bei der AHV die Lücken für Kindererziehung behandelt? Ich spreche von mehreren Jahren.
Ich kann ihre Argumtentation nur unterstützen, Herr Spieler. Das Problem ist halt, dass die Banken am Eigenmietwert gleich doppelt verdienen. Einerseits über das Hypothekargeschäft und dann nocheinmal bei der Verwaltung der Vermögen, die angespart werden, weil eben nicht amortisiert wird. Und den bürgerlichen Steigbügelhaltern der Banken im Parlament ist das Alimentieren der eigenen Klientel bekanntlich wichtiger als die Stabilität des Finanzsystems in der CH. Dann wäre da noch der HEV, der möchte zwar auch den Systemwechsel aber nur so, dass der Eigenmietwert abgeschafft, die Schuldzinsen aber weiterhin abgezogen werden können. Auch hier verhindert rechtsbürgerlicher Egoismus leider einmal mehr eine sinnvoll Lösung.
Eigenmietwert abschaffen!
Ich bin in der glücklichen Lage, 0,0 Franken auf der Liegenschaft zu haben. Jetzt kommt aber das grosse ABER.
Wenn ich in den nächsten Jahren pensioniert werde, dann muss ich, nach Stand heute, das Haus verkaufen!!! (Rat des Steuerkommissärs!!!)
Das kann doch hoffentlich nicht wahr werden.
Das Problem ist das, dass ich nur die AHV bekomme und nur schon heute, der Eigenmietwert höher ist, als das zukünftige AHV Einkommen.
Der Staat nimmt nur…. Das Ersparte, das wir ja auch immer weniger. Ohne was dazu zu tun! KEINE Zinsen nur noch Gebühren.
Also wenn ich pensioniert werde muss ich auch mein Alterskapital anbrauchen. Wenn sie ihr ganzes Altersgeld ins Haus gesteckt haben muss halt das Haus angebraucht werden. Ich sehe da keinen Unterschied.
Tut mir leid Herr Höhn, aber die Pensionskassengelder gehören nicht ins Eigenheim. Das ist meine Meinung. Jetzt müssen sie halt verkaufen. Sie haben die 2. und 3. Säule in Immobilien angelegt und müssen sie jetzt herauslösen. Das ist ärgerlich. Aber es muss wohl sein.
Sorry Herr Stadelmann wenn ich nicht Ihrer Meinung bin. Es kann doch nicht sein, dasss der Eigenmietwert PLUS das Vermögen (was das Haus ja auch hergibt) bei der Steuerrechnung so hoch ausfällt, dass es schwer, respektive unmöglich ist, nur mit der AHV zu leben.
Die AHV kommt dann ja noch obendrauf!
Und bitte, ich muss doch hoffentlich nicht vom angesparten dann Geld nehmen um DIE Steuern bezahlen zu können. So treibt der Staat die Bürger in die altersarmut!
Lieber Herr Höhn. Steuerkommissäre dürfen keine Steuerberatung anbieten. Ein guter Steuerexperte riet Ihnen sicherlich nicht zu einem Verkauf. Für den Eigenmietwert gibt es noch eine Härtefallregelung – genau für Ihren Fall…
Den Eigenmietwert abschaffen oder nicht (mit Einschränkung Abzugsfähigkeit Unterhaltskosten und Schuldzinsen), darüber kann man diskutieren. Was Herr Spieler aber seit Jahren verkennt, dass die wenigsten Leute, welche die Hypothek nicht amortisieren auch effektiv Geld sparen. Beachten Sie bitte, dass die Schuldzinsen der Bank ja effektiv bezahlt werden müssen. Selbstverständlich können Sie in der Steuererklärung abgezogen werden, die Steuerersparnis beträgt aber maximal 35 % der effektiv bezahlten Schuldzinsen. Die Rechnung des Herrn Spielers geht nur auf, wenn auf der Gegenseite mit dem Kapital steuerfreie Erträge oder Kapitalgewinne erzielt werden, was heute nicht oft der Fall ist.
Der typische Bünzlischweizer gibt lieber 2 Fr. mehr aus um 1 Fr. Steuern zu sparen.
Dass der Bürger Schulden möglichst zurückzahlen soll kann ja nicht ernsthaft gemeint sein. Banken haben kein Interesse an Schuldenrückzahlung, sonst haben sie nur wieder Anlageprobleme und ihr Gewinn-System von borrow short und lend long funktioniert dann plötzlich nicht mehr. Genauso wenig haben die Handwerker und Baubranche Interesse an Abschaffung des EMW. Sodann ist es gesamtwirtschaftlich wurscht ob Mieter oder Eigentümer, beide sind die gleichen Renditesklaven und haben die Rendite des Boden und Kapitalbesitzers abzuspulen. In einer schuldlosen Besitzergesellschaft ist die Produktivität übrigens massiv tiefer, kann man überall im Süden beobachten.
“ In einer schuldlosen Besitzergesellschaft ist die Produktivität übrigens massiv tiefer, kann man überall im Süden beobachten.“
Das ist ein interessantes Argument. Und das gilt auch für die Handwerker etc. In dem Fall müsste man sich schon überlegen, ob der Eigenmietwert nicht auch was gutes hat…
Je höher die Schulden der Bürger, desto grösser wird die Macht des Staates bzw. der Banken über sie. Demokratie ade; wer nichts hat, der hat nichts zu sagen.
Wer nichts hat, hat nichts zu verliehren. Wer Schulden hat ist nicht unabhängig und folgt dem Diktat! Wer in Sachwerten misst, lebt am leben vorbei, der einzige Luxus ist Zeit die das Ego bestimmt.
Sie sang schon Janis Joplin? „Freedom is nothing have to lose“. Darum sollen alle Hüslibesitzer werden: das ist das willfährigste Stimmvieh.
Der Eigenmietwert stellt für den Staat entgangene Zinsen auf den Eigenmitteln dar, nur sind diese imaginären Zinsen viel zu hoch und das schon seit Jahren. Bei mir aktuell etwa 3.7%. Kein Mensch oder Markt erhält derzeit so hohe Zinsen.
Eigenmietwert abschaffen, Amortisation anpacken, alles andere ist nicht vernünftig! Dann sollte wie in Afrika, selbst gebrauchtes Grundeigentum weniger besteuert werden, als was Geschäft ist (real zahlen zwar sehr viele gar nix dort, höchstens eine super niedrige Kopfsteuer). In fast allen Ländern ist dies so, nur die CH macht eine Extrawurst, die bei fehlendem Wavhstum auch sehr negativ werde kann, für Besitzer und Bank. Glauben Politiker heute nicht, aber Banken schon. Die wollen eine gewisse Amortisation, aber der Konkurrenzdruck lässt sie schweigen. Die Lage aktuell. Warum? Solange die Objekte an Wert zulegen, haben sie ja ein Pfand.
Das ganze Schuldenabzugsregime ist doch per se höchst fragwürdig.
Und in der Tat muss ich immer schmunzeln wenn die Nationalbank wieder mal vor der hohen Hypothekarverschuldung der Schweizer warnt. Das ist angesichts dieses Eigenmietwertprinzips ein Witz. Noch nie habe ich Herrn Jordan dazu etwas sagen hören. Also wenn ihr Politiker und Beamte das nicht auf die Reihe kriegt, dann hört einfach auch auf zu heucheln und nehmt die Folgen eurer Politik (dereinst) in Kauf!
Es wird immer wieder vergessen dass nicht nur Unterhalt und Schuldzinsen abzugsfähig sind sondern auch wertvermehrende Investitionen für Umweltschutz- und Energiesparmassnahmen. Das kann zu bemerkenswerten steuersubventionierten Wertsteigerungen der Immobilie führen. Auf der anderen Seite darf der EMW nicht höher sein als 70% der Marktmiete, nach unten ist er aber nicht begrenzt. Kein Wunder hat die Abschaffung des EMW keine Chance, alle jetzigen Abzugsprivilegien in Summe liessen sich dann nämlich niemals aufrechterhalten. Die Klientel von vielleicht 10% Rentnern mit abbezahltem Haus ist zu klein. Bei der letzten Abstimmung hat nicht mal die schweizweite Mobilisierung durch HEV/SVP der gesamten Gerontokratie etwas genützt.
Das Problem bei der politischen Umsetzbarkeit liegt wohl primär daran, dass die Schweizer in grosser Mehrheit Mieter sind – und damit alles ablehnen, was nach einem Vorteil für Haus-/Wohnungsbesitzern aussieht. Letztlich ist das aber in diesem Fall ein ziemliches Eigentor..
@RF Liebe Mieter / zu kurz gekommen?
Ausgangslage Wohnungskauf vor 20 Jahren
Eigenkapital CHF 350 000.- (nicht geerbt, gestohlen sondern gespart.
Rechne. Wieviel Ertrag ergibt sich über die Laufzeit mit Zins / Zinseszinsen.
Wieviele Weltreisen sind damit finanzierbar? Wieviele tolle Autos und anderes mehr. (SPARSAME LEBENSWEISE)
Fazit: der Eine so der andere so.
Wieso die Weltreisenden/ Autokäufer und wie auch immer das Geld ausgegeben wurde im nachhinein jammern und klagen, ist nicht verständlich.
Wir haben in die Wohnung investiert und haben uns anderes nicht geleistet. Wir jammern nicht weil andere einen anderen Weg gehen.
Eigenmietwert ist und bleibt daher ein Unding das abgeschafft gehört.
Auch Du wirst das Geld nicht mitnehmen können. Schlussendlich muss es einem Wohl sein und Ende Monat müssen alle Rechnungen bezahlt sein. Alles andere ist egal. Falls Du dies noch nicht begriffen hast, wirst Du es hoffentlich noch lernen.