Aufschub des AHV-Bezugs lohnt sich

Nur mit der Ruhe: Wer mit dem Bezug der AHV-Rente zuwartet, muss genügend Reserven für die Zeit der Überbrückung haben. Foto: Gaetan Bally/Keystone

Nur mit der Ruhe: Wer mit dem Bezug der AHV-Rente zuwartet, muss genügend Reserven für die Zeit der Überbrückung haben. Foto: Gaetan Bally / Keystone

Ich überlege mir, die AHV-Rente aufzuschieben, da ich genügend Geld auf der Seite und noch Einnahmen habe. Lohnt sich ein Aufschub überhaupt? I. T.

Als Frau beträgt Ihr ordentliches Rentenalter 64 Jahre. Sie müssen Ihre AHV-Rente aber nicht zwingend mit 64 beziehen. Gemäss Gesetz dürfen Sie den Bezug der Rente auch aufschieben. Allerdings nur um maximal fünf Jahre. Also spätestens mit 69 müssten Sie die AHV dann sicher beziehen.

Wenn Sie abwarten und die AHV noch nicht in Anspruch nehmen, profitieren Sie künftig ab Bezug von einem monatlichen Zuschlag. Laut AHV beträgt der prozentuale Zuschlag nach einem Jahr 5,2 Prozent, nach zwei Jahren 10,8 Prozent, nach drei Jahren 17,1 Prozent, nach vier Jahren 24 Prozent und nach fünf Jahren sogar 31,5 Prozent. In Zeiten rekordtiefer Zinsen ist dieser Zuschlag auf die Rente eine gute Anlage. Zudem sparen Sie in der Phase des Aufschubs auch noch Steuern, da Renten als Einkommen versteuert werden müssen.

Doch Vorsicht: Sie sollten sich einen Aufschub der Rente und vor allem die Zeitdauer des Aufschubs gut überlegen und prüfen, ob Sie für die Zeit wirklich genügend Reserven für den Lebensunterhalt und auch für unvorhersehbare Ereignisse haben. Denn nach Ablauf der einjährigen Minimaldauer ist kein Widerruf des Aufschubs mehr möglich, wie es auf der Website der AHV heisst. Ausserdem muss der Aufschub innerhalb eines Jahres seit Beginn der Rentenberechtigung erklärt werden. Wenn dies nicht erfolgt, wird die Altersrente ohne Zuschlag festgesetzt und vergütet.

Gebühren zu vergleichen, zahlt sich aus

Unser Vermögensverwalter schlägt uns eine Verwaltungsgebühr in der Höhe von 0,75 Prozent vor sowie Performance-abhängige Gebühren zwischen 3 und 15 Prozent der jährlichen Performance, wobei beim Höchstwert die Verwaltungsgebühr entfällt. Wie beurteilen Sie die Gebühren? H. H.

Punkto Verwaltungsgebühr ist Ihr Vermögensverwalter recht günstig. Verbreitet sind in der Branche Kosten bis zu 1,5 Prozent. Bei einer Anlagesumme von angenommen einer halben Million Franken macht die jährliche Verwaltungsgebühr in Ihrem Fall aber immerhin 3750 Franken aus. Auch dann, wenn der Vermögensverwalter erfolglos arbeitet und für Sie null Rendite oder sogar Buchverluste resultieren.

Ins Geld gehen auch die Performancegebühren, die bei Ihnen zusätzlich belastet würden. Doch da können Sie sich sagen, dass für Sie immerhin real ein Gewinn bleibt, zumal die Gewinnbeteiligung offenbar erst ab einer Nettorendite von über 6 Prozent greift. Mit den Ansätzen für die Gewinnbeteiligung liegt Ihr Verwalter im Branchendurchschnitt. Die entsprechenden Performancegebühren liegen zwischen 5 und 25 Prozent, je nach gesamter Gebührenstruktur.

Doch damit ist es nicht getan: Denn darüber hinaus fallen noch weitere Gebühren an. Genau prüfen sollten Sie etwa, welche Depotgebühren, Courtagen für den Kauf und Verkauf und weitere Abgaben für die Kontoführung usw. zusätzlich bei der Bank anfallen. Hat der Verwalter Ihr Depot bei einer teuren oder günstigen Bank parkiert? Auch hier gibt es grosse Unterschiede. Weiter würde ich nachfragen, was mit den Retrozessionen passiert. Das sind sogenannte Kick-backs – Provisionen –, welche Fondsfirmen oder Banken für den Kauf und das Halten ihrer Produkte an den Vermögensverwalter bezahlen. Werden Ihnen diese Retrozessionen vergütet, oder behält diese der Vermögensverwalter? Gemäss Bundesgericht gehören diese Provisionen Ihnen als Kunde. Nicht selten werden aber Retrozessionen trotzdem vom Vermögensverwalter oder der Bank einbehalten.

Das ist möglich, wenn der Kunde dafür schriftlich sein Einverständnis gibt. Oft ist das im Kleingedruckten von Verträgen versteckt. Falls der Vermögensverwalter die Provisionen behält, sind seine wahren Gebühren deutlich höher. Prüfen sollten Sie zudem, ob in den im Vertrag aufgeführten Kosten wirklich alle Gebühren enthalten sind. Oder werden dann doch noch irgendwelche Extras verrechnet? Auch dies kann ins Geld gehen. Da die Verwaltungs- und Bankgebühren einen Teil Ihrer Rendite wegfressen, empfehle ich Ihnen, bei anderen Vermögensverwaltern oder Banken Vergleichsofferten einzuholen.

Doch Vorsicht: Gebühren sind nicht alles. Noch wichtiger sind die Professionalität und die Fähigkeit sowie die Vertrauenswürdigkeit Ihres Beraters. Wenn er schlechte Arbeit leistet, nützt es Ihnen auch nichts, wenn er die tiefsten Gebühren hat. Und doch: Gerade in Zeiten tiefer Zinsen und Renditen entscheiden Gebühren mit, ob man mit seinem Vermögen überhaupt noch anständig verdient oder unter dem Strich ein schlechtes Geschäft macht. Darum sollte man auch diese genau im Auge behalten.

Zuverlässiger Schuldner mit gutem Rating

Ich bin auf der Suche nach sehr sicheren Obligationen in Schweizer Franken. Dabei bin ich auf die Anleihen der Stadt Zürich gestossen. Wie sicher sind diese? Die Stadt hat doch riesige Schulden. V. U.

Es stimmt, dass die Verschuldung der Stadt Zürich seit der Finanzkrise im Jahr 2008 nochmals zugenommen hat. In Relation zu den Gesamteinnahmen ist die Verschuldung auf fast 180 Prozent in die Höhe geklettert. Negativ ausgewirkt hat sich im Fall der Stadt Zürich unter anderem, dass die beiden Grossbanken Credit Suisse und UBS während mehrerer Jahre massiv weniger Steuern zahlten, weil sie phasenweise in die roten Zahlen abrutschten oder aber frühere Verluste anrechnen konnten.

Trotzdem erachte ich die Stadt Zürich als einen sehr sicheren Schuldner. Die Zürcher Kantonalbank stuft Zürich mit einem guten AA-Rating ein. Sie weist darauf hin, dass Zürich nach Zug die höchsten Steuereinnahmen pro Einwohner der grösseren Schweizer Gemeinden generiert. Ein gewisses Risiko sehe ich im Falle der Stadt Zürich wie bei vielen anderen staatlichen Schuldnern in der städtischen Pensionskasse. Der Deckungsgrad auch dieser Kasse hat sich verschlechtert und könnte sich angesichts der steigenden Lebenserwartung der Versicherten und der rekordtiefen Zinsen, welche es schwierig machen, eine vernünftige Rendite zu erzielen, noch weiter verschlechtern.

Diesen Aspekt gilt es mittelfristig im Auge zu behalten, obwohl er kurzfristig noch kein konkretes Risiko darstellt. Dennoch können Sie davon ausgehen, dass die Stadt Zürich ihre Verpflichtungen gegenüber ihren Anleihen-Schuldnern auch künftig zuverlässig erfüllt, Ihr Risiko also sehr gering ist.

9 Kommentare zu «Aufschub des AHV-Bezugs lohnt sich»

  • trudi Frey sagt:

    Was für ein Hohn, was kann man denn aufschieben, man weiss doch nicht wie lange man lebt. Ein Leben lang bezahlt und dann aufschieben wohin bitte ins Grab. Was in der heutigen Zeit für Blödsinn erdacht wird ist unglaublich.

    • David Braun sagt:

      Mit IQ unter 100 versteht man halt diesen Text nicht. Wie soll da der Bundesrat die Sozialwerke ins Lot bringen. „Umwandlungssatz“ ist dann schon Sekundarschulstufe.

  • Ben sagt:

    Einzig korrekt wäre, das sich die Politik endlich mal fragt was getan werden muss um den Alten im Alter eine Auskommen ohne Armutsbedrohung, Sozialamt etc. zu ermöglichen anstatt nur zu Fragen was getan werden muss um die Rentensysteme zu sanieren. Solange man sich in diesem konservativ bürgerlichen Milieu bockig stur weigert die Beiträge entsprechend der Demographie graduell anzupassen, solange werden die Alten (Rentner) immer Ärmer und die Zahlen immer roter. Aber wie kommt es, das man sich kollektiv völlig unwillig irrational verweigert flexibel zu reagieren, da will man die Rentner dazu bringen zuvor zu verzichten um später etwas zu bekommen. Bewusst verzichten können aber nur die Reichen, sicher nicht die Armen. Völlig sinnfrei Blöd die Plakte bei Bauernhöfen über die teure AHV.

  • Rautenkranz R. sagt:

    Eine kleine Berechnung zum Rentenaufschub für 5 Jahre:
    Max. Altersrente pro Jahr 28200.- = 141000.- minus 25 % Grenzsteuersatz 35250.- somit 105750.- netto. In Folgejahren AHV Mehrbetrag 8883.- minus Grenzsst. 25 % 2220. somit 6662.- netto. Entgangene AHV in den 5 Jahren = 105750.- dividiert durch 6662.- = 15.87. Dies bedeutet die Person müsste mindest 86 Jahre alt werden (70 + 15.87) um auch nur annähernd die nicht bezogene Rente wieder „einzufahren“. Das Risiko ist sehr hoch und lohnt sich nur bei langlebigen Menschen. Ich würde nie aufschieben. p.s. laut meines Wissens gibt es in der Schweiz nur rund 25’000.- aufgeschobene Renten.

    • Pedro Aledo sagt:

      Warum Grenzsteuersatz 25%? Scheint mir viel zu hoch. Die meisten haben ein Gesamteinkommen von netto um 4000.-, da liegt der Satz um die 10%. Weiterer Fehler: gleicher Grenzsteuersatz für alle Fälle.

  • H.Nieuwesteeg sagt:

    Die ‚Rückverdienzeit‘ des ‚Nachbezugs‘ kann mann einfach ausrechnen. Etwa 12 bis 14 jahr. Abhängig von Steuer und Netto Real-Rendite auf dem Restkapital.
    Lebt man länger lohnt es sich.
    Lebt man kürzer lachen die Hühner.
    Das Gleich in umgekehrter Sinn gilt in etwa auch für den Vorbezug.
    Übrigens: Die Berechnung sollte immer in Realfranken – bereinigt für die Teuerung gemacht werden. Die AHV ist – im Prinzip – teuerungsgeschützt.
    Kapitalverzehr und Renten aus der 2te Säule aber nicht. Wer höhere Teuerung erwartet sollte eher Vor als Nachbezug wählen

  • Stefan Schmid sagt:

    Der AHV-Aufschub lohnt sich eben erst nach 15-20 Jahren nach Antritt der Bezüge, wie obige Kommentatoren belegen. Also erst ab 80. Das einzige was rentiert: AHV auf die Seite legen, weiter arbeiten (wer kann/darf) und selber entscheiden, wann man das Angesammelte nutzen möchte (oder muss).

  • Max Sidler sagt:

    Herr Rautenkranz hat als einziger die Rechnung gemacht.
    Nur sind seine 35% Steuern weit zu viel.
    Einmal mehr sind wiederum Leute am Werk gewesen, die viele Mathelektionen verpasst haben, oder sehr kurz in der Schule waren.
    Für mich unbegreiflich, wie eine Redaktion solche Rechenbeispiele überhaupt
    drucken lässt.

    • Auf G. Schoben sagt:

      Sie sind ein Witzbold, lieber Max Sidler – die Mathelektion, die uns von Herrn Rautenkranz präsentiert worden ist, ist für Sie vielleicht zu hoch… Die Rechnung ist ganz einfach: Die AHV-Rente, die Ihnen beim Aufschub von 1 Jahr nicht ausbezahlt wird, haben Sie „im Sack“. Beim Aufschub profitieren Sie erst AB ALTER 86 wirklich von der höheren Rente! Und diese Rechnung ist ganz einfach zu verstehen.
      Alles klar – oder doch nicht?!

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