Autokauf ist eine Chance zum Wechseln der Versicherung

Ob Neu- oder Gebrauchtwagen: Wer ein Auto kauft, kann die Police kündigen. Foto: Keystone

Ob Neu- oder Gebrauchtwagen: Wer ein Auto kauft, kann die Police kündigen. Foto: Keystone

Ein Vergleich von Comparis hat kürzlich die Prämienunterschiede bei Autoversicherungen von Kanton zu Kanton gezeigt. Ich zahle sehr viel. Wenn ich jetzt wechseln will: Was habe ich für Möglichkeiten? N. S.

Es gibt mehrere Möglichkeiten, Ihre Police zu kündigen und zu einem günstigeren Anbieter zu wechseln. Am einfachsten ist es, wenn Sie die Police im Rahmen der vertraglichen Frist kündigen. Die genauen Fristen finden Sie auf Ihrer Police oder in den Allgemeinen Vertragsbedingungen, welche Teil des Vertrages sind. Wenn Sie diese Frist einhalten, können Sie die Versicherung problemlos wechseln.

Oft laufen Policen aber über mehrere Jahre. Trotzdem können Sie wechseln. Nämlich dann, wenn Sie ein anderes Auto kaufen. Kommt es zu einem Fahrzeugwechsel, dürfen Sie unabhängig von den Fristen im Vertrag auch die Versicherung wechseln. Es lohnt sich also, nicht nur den Kaufpreis des neuen Autos, sondern auch die dafür zu zahlenden Versicherungsprämien unter den Anbietern zu vergleichen und dann allenfalls zu wechseln.

Auch wenn der Halter wechselt, ist eine Vertragskündigung gestattet. Weiter dürfen Sie Ihre Police unabhängig von den vertraglichen Fristen kündigen, wenn Ihre Versicherung eine Prämienanpassung vornimmt oder die Versicherungsbedingungen ändern. In diesem Fall können Sie die bestehende Police auf Ende des Versicherungsjahres kündigen.

Vergessen wird oft noch eine andere Möglichkeit, nämlich die Kündigung im Schadenfall: Wenn Ihre Versicherung einen Schaden zahlt, haben Sie ebenfalls die Möglichkeit, die Police aufzulösen. Hier müssen Sie aber eine Frist von zwei Wochen einhalten. Zu bedenken ist zudem, dass nicht nur Sie, sondern auch die Versicherung den Vertrag im Schadenfall aufkündigen kann. In diesem Fall dürfte es für Sie auch bei einem Konkurrenten teurer werden, eine neue Police abzuschliessen, da die Versicherer im Antrag fragen, ob bereits eine Police bestand.

 

Selbstständig vorsorgen

Ich suche eine Pensionskassenlösung als Selbstständigerwerbende. Allerdings möchte ich weder Ehepartner noch Kinder mitversichern, da ich weder noch habe. Ich möchte eine Lösung ohne Risikoversicherung, denn ich bin bereits versichert. Was raten Sie mir? K. R.

Als Selbstständigerwerbende sind Sie nicht von Gesetzes wegen der beruflichen Vorsorge unterstellt, aber Sie dürfen sich auf freiwilliger Basis einer Vorsorgeeinrichtung der zweiten Säule anschliessen. Sie sparen so für Ihre Altersvorsorge und sind gegen das Invaliditäts- und Todesfallrisiko abgesichert.

Eine einfache Möglichkeit, um sich als Selbstständigewerbende im Rahmen der zweiten Säule abzusichern, bieten Vorsorgeeinrichtungen von Berufsverbänden. Dabei können Sie Mindestleistungen im Rahmen des obligatorischen Teils oder auch eine Vorsorge im überobligatorischen Teil abschliessen. Grundsätzlich ist es auch möglich, gleichzeitig in zwei Pensionskassen versichert zu sein.

Als Alternative können Sie sich der Stiftung Auffangeinrichtung BVG (www.chaeis.net)  anschliessen. In Ihrem Fall prüfen würde ich aber noch eine dritte Variante: Die steuerbegünstigte Säule 3a. Falls Sie nicht einer Pensionskasse angeschlossen sind, dürfen Sie als Selbstständigerwerbende bis zu 20 Prozent von Ihrem Einkommen bzw. maximal 33’840 Franken (Stand 2016) in die dritte Säule einzahlen.

Die Säule 3a bietet Ihnen eine gute Möglichkeit, Ihre Vorsorge so zu gestalten, wie es am besten Ihren persönlichen Bedürfnissen entspricht. Da Sie bewusst keine Versicherungsleistungen in Anspruch nehmen möchten, könnten Sie die Säule 3a auch bei einer Bank abschliessen und auf einen Versicherungsschutz verzichten.

Ich rate Ihnen aber dennoch, Ihre Vorsorgesituation von einer Bank oder einer Versicherung im Detail prüfen zu lassen, die bestehenden Versicherungsdeckungen zu analysieren und Ihren künftigen Vorsorgebedarf genau abzuklären. Gleichzeitig würde ich von mehreren Banken und Versicherern einen konkreten Vorschlag anhand Ihrer individuellen Bedürfnisse offerieren lassen. Aufgrund dieser Offerten haben Sie die nötigen Grundlagen, um selbst entscheiden zu können.

 

Sich nicht von der Bank drängen lassen

Von meiner Bank habe ich ein Angebot zur Erneuerung meiner Hypothek – fällig am 31.12.2017 – mit folgenden Konditionen erhalten: Laufzeit 2 Jahre 1,00 Prozent, Laufzeit 3 Jahre 1,05 Prozent und Laufzeit 4 Jahre 1,10 Prozent. Und das eineinhalb Jahre vor Ablauf! Ist ein Abschluss zum jetzigen Zeitpunkt günstig für mich? Zum Entscheid bleibt mir nicht viel Zeit, es ist mir eine kurze Frist gesetzt worden. M. G.

Lassen Sie sich von Ihrer Bank nicht drängen. Die Frist ist nicht wirklich wichtig. Diese wird gesetzt, um Sie dazu zu bringen, damit Sie sich rasch entscheiden. Die Bank will sicherstellen, dass Sie die Hypothek auf jeden Fall wieder bei ihr abschliessen. Denn Sie könnten ja auch zur Konkurrenz wechseln. Indem die Institute ihren Kundinnen und Kunden schon frühzeitig Angebote schicken und sie auffordern, diese verbindlich anzunehmen, wollen sie dafür sorgen, dass sie sich nicht von den Konditionen der Konkurrenten verführen lassen.

Tatsächlich ist der Konkurrenzkampf unter den Banken im Hypothekargeschäft gross. Dazu kommt, dass auch Versicherungen und Pensionskassen wegen des Anlagenotstandes in Zeiten tiefer Zinsen vermehrt Hypotheken für Private anbieten. Dies oft zu sehr attraktiven Bedingungen. Gerade für die stark im Inland tätigen Banken ist das Hypothekargeschäft aber sehr wichtig. Da will man keine bestehenden Kunden verlieren. Es ist das gute Recht Ihrer Bank, dass sie sich frühzeitig um einen Abschluss bemüht. Es gibt aber keinen Grund, sich drängen zu lassen.

Die Zinsen sind derzeit in der Tat attraktiv. Das bedeutet aber nicht, dass sie schon bald stark steigen. Der Brexit, der Austritt von Grossbritannien aus der EU, hat die Kapitalmarktzinsen erneut auf ein Rekordtief gedrückt. Doch auch davon abgesehen, spricht kaum etwas für eine grosse Zinswende. Die Europäische Zentralbank dürfte die Zinsen noch längere Zeit tief halten. Daher ist auch die Schweizerische Nationalbank nicht in der Lage, die Zinsen anzuheben. Im Zuge der Brexit-Unsicherheit wurde sogar über eine mögliche Ausweitung der Negativzinsen spekuliert.

Wenn Sie auf Nummer sicher gehen möchten, können Sie das Angebot für eine zweijährige Festhypothek Ihrer Bank annehmen. Ich gehe aber davon aus, dass Sie auch später noch vergleichbare Angebote Ihrer Bank erhalten werden. Zusätzlich können Sie sich ja auch von Konkurrenzbanken und einer Versicherung eine Offerte und andere Hypothekarmodelle mit noch günstigeren Zinsen unterbreiten lassen. Vielleicht fahren Sie dann noch besser. Gerade bei Hypotheken lohnt es sich, die Konditionen zu vergleichen und sich nicht zu einem raschen Abschluss drängen zu lassen.

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