Wer Kreditkartenrechnungen zu spät zahlt, macht teure Ferien

Hohe Zinsen, teure Mahnungen: Die Kreditkartenrechnung sollte nach den Ferien sofort beglichen werden. Foto: Getty Images
Im Kleingedruckten von Kreditkartenfirmen wie Swisscard/Coop oder Bonuscard werden Verzugszinsen von 15 Prozent nicht nur ab Rechnungsdatum, sondern ab Belastungsdatum, also Einkauf, angedroht. Eine Mahnung kostet 20 Franken. Inwieweit sind solche Klauseln rechtlich anfechtbar? W. K.
Die Rechnung von Kreditkartenfirmen zu spät zu zahlen, ist ein sehr schlechtes Geschäft. Auch Teilzahlungen sind sehr teuer. Die genauen Zahlungs- und Zinsbedingungen sind unter den verschiedenen Kartenfirmen nicht einheitlich, sondern unterscheiden sich stark.
Verbindlich sind letztlich aber jene Bedingungen, die man mit dem Kreditkartenantrag gutgeheissen und unterschrieben hat. Ich gebe Ihnen recht, dass die Zahlungs- und Zinskonditionen der meisten Kartenunternehmen alles andere als konsumentenfreundlich sind. Wie die Zinsen genau berechnet werden, ist ebenfalls verschieden und für die meisten Kundinnen und Kunden kaum klar. Je nach Institut hat man auch unterschiedliche Zahlungsfristen.
Fest steht lediglich, dass man happige Zinsen bezahlt, sobald man die vertraglichen Bedingungen und die auf der Rechnung angegebenen Fristen nicht erfüllt. Ein Rechtsfall, mit dem die Bedingungen rechtlich angefochten wurden, ist mir nicht bekannt. Ich könnte mir aber vorstellen, dass kaum alle Bedingungen vor den Gerichten haltbar wären. Ein entsprechender Fall wäre interessant und könnte Leitwirkung haben. Man sollte sich bei der Nutzung der Kreditkarten bewusst sein, dass man damit immer einen Kredit aufnimmt.
Einige Kartenanbieter rechtfertigen die hohen Zinsen und eigenartigen Zahlungs- und Berechnungsmethoden denn auch damit, dass mit dem getätigten Einkauf faktisch ein Teilkredit bereitgestellt werde. Ich empfehle Ihnen, Kreditkartenrechnungen generell immer spätestens mit dem auf der Karte erfassten Rechnungsdatum zu begleichen oder im Zweifelsfall auf den Einsatz von Karten nach Möglichkeit zu verzichten.
Der BVG-Mindestzins gilt nur für Obligatorium
Meine Kasse hat mein Altersgeld zu 2 Prozent verzinst. Sie schreibt aber, dass sie dazu gar nicht verpflichtet sei. Stimmt das wirklich? B. A.
Die Auskunft Ihrer Kasse ist korrekt. Sie ist lediglich verpflichtet, Ihr Alterskapital mit dem Mindestzins zu verzinsen. Derzeit liegt der Mindestzins bei 1,25 Prozent. Noch im letzten Jahr betrug er 1,75 Prozent. Das ist also ein happiger Unterschied – eine Korrektur nach unten.
Festgelegt wird der BVG-Mindestzins vom Bundesrat. Die Senkung per 2016 erfolgte aufgrund der geringen Renditen der Vorsorgeeinrichtungen im Zuge der rekordtiefen Zinsen. Seit 1985 ist der Mindestzinssatz schrittweise von 4 Prozent auf das aktuelle Niveau von nur noch 1,25 Prozent zurückgekommen.
Doch Vorsicht: Zur Anwendung kommt der gesetzlich festgelegte BVG-Mindestzins ohnehin nur auf jenen Lohnanteilen, welche dem BVG-Obligatorium entsprechen. Das BVG-Obligatorium liegt per Stand 2016 auf 84’600 Franken. Alle Lohnteile, welche über diesem Betrag liegen, dürfen von den Vorsorgeeinrichtungen frei verzinst werden. Im besten Fall liegt dieser Zins höher als der Mindestsatz, im schlechteren Fall kann er aber auch unter dem reglementierten Satz zu liegen kommen.
Hypozinsen sparen
Vor kurzem wurden mir aus der Pensionskasse mehrere Hunderttausend Franken ausbezahlt. Leider verfüge ich über eine 10-jährige Festhypothek mit 3,2 Prozent Zins bis 2019. Ich möchte diese teilweise amortisieren. Meine Frau ist anderer Meinung und möchte die Hypothek stehen lassen. Was ist sinnvoll? W. D.
Die zehnjährige Festhypothek ist Sie teuer zu stehen gekommen. Allerdings sind Zinsprognosen generell schwierig, und ich erinnere mich, dass auch viele Banken und Experten in früheren Jahren immer wieder vor der grossen Zinswende gewarnt hatten, welche bis heute nicht eingetreten ist. Bis Sie Ihre Hypothek tatsächlich amortisieren können, dauert es ohnehin noch knapp drei Jahre, da eine vorzeitige Ablösung ebenfalls sehr teuer käme.
Wie ich Ihren Unterlagen entnehme, sind Sie dann über 70 Jahre alt. Sie haben das Glück, sich einer guten Gesundheit erfreuen zu können, und können somit das Haus zusammen mit Ihrer Frau geniessen. Zudem verfügen Sie weiterhin über ein gutes monatliches Einkommen, welches ihren Lebensunterhalt gut abdeckt. Grundsätzlich finde ich es sinnvoll, wenn man mit steigendem Alter seine Hypothek zurückzahlt oder zumindest teilweise amortisiert.
Tatsache ist, dass Sie die Hypothek einiges kostet. Selbst wenn Sie später nach Ablauf der Festhypothek eine deutlich günstigere Hypothek wählen, zahlen Sie der Bank trotzdem beträchtliche Zinsen, die Sie sich mit einer Amortisation sparen könnten. Zwar muss ich Sie darauf hinweisen, dass Sie später die Hypothek kaum mehr aufstocken können, da die Banken Kunden im AHV-Alter meist keine neuen Hypotheken mehr gewähren. Dies dürfte wahrscheinlich die Überlegung Ihrer Frau sein.
Da Sie aber über umfangreiche liquide Mittel verfügen, würde ich in Ihrem Fall wohl wenigstens einen Teil der Hypothek amortisieren. Denn auf den liquiden Mitteln bekommen Sie kaum mehr Zins. Ebenso auf sicheren Anleihen oder konservativen Franken-Obligationenfonds. Da fahren Sie besser, wenn Sie die Hypozinsen sparen, selbst wenn Sie den Steuereffekt wegen des Schuldenabzugs einberechnen.
Dazu kommt der Risikofaktor: Wenn Sie die liquiden Mittel in Obligationenfonds investieren, bleibt je nach Fonds ein Restrisiko. Indem Sie die Hypothek teilamortisieren, bringen Sie hingegen Ihr Geld in Sicherheit.
3 Kommentare zu «Wer Kreditkartenrechnungen zu spät zahlt, macht teure Ferien»
Mit ein Grund das private Zahlsysteme mindestens im Sinn eines transparenten Service Public reguliert werden müssen anstatt liberalisert mit trügerischen AGBs unbedarfte über den Tisch zu ziehen.
Wucher, Tricks, Böswilligkeit, Treu und Glauben für Eigennutz redefinieren wie wenn jeder Bürger einen Kurs in Finanzmathematik und OR machen muss bevor der Handel eingegangen wird.
Was aber ist das für ein wirtschaften und Zusammeleben wenn sich eine handvoll private Klauen auf das setzen was jeder braucht wie Strom und Wasser? Geld, Zahlsysteme, Kredite gehören in eine Service Public Non Profit Struktur zum Wohle der 99% nicht dem 1%.
Es wäre dringend nötig, dass Maximalzinssätze und Gebühren stärker reguliert und flexibel den Marktbedingungen angepasst würden. Zinssätze von 15% waren schon vor Jahren im Prinzip der reinste Wucher, in Zeiten der Mini- und Minus-Zinsen aber definitiv nicht mehr zu rechtfertigen. Dass das Risiko bei Konsumkrediten höher liegt als z.B. Hypotheken und damit auch die Zinssätze ist natürlich klar, aber die heutige Differenz ist in diesem Ausmass nur noch absurd.
was würde passieren, wenn man vor den Ferien absichtlich zu viel einzahlt?