Schenkungen müssen im Erbfall ausgeglichen werden

Erbrecht: Gelegenheitsgeschenke müssen nicht ausgeglichen werden. Foto: Getty

Schönes Geschenk: Eltern können Kinder von der Ausgleichspflicht befreien. Foto: Getty

Ich habe gehört, dass Eltern ihre Kinder beschenken können und die rechtlich ausgewiesene Schenkung dann fünf oder zehn Jahre später nicht mehr erbrelevant ist. Das ist doch klar ein Akt der Enterbung. Stimmt das mit der Schenkung, die im Erbe nicht mehr zur Sprache kommt und abgeschlossen ist zugunsten der Erben? R. W.

Nein, das stimmt in dieser Form nicht. Zumindest nicht so absolut. Zwar können Eltern ihren Kindern problemlos Vermögenswerte oder sogar Immobilien schenken. In den meisten Kantonen der Schweiz sind Schenkungen an Kinder steuerbefreit. Dies entbindet aber keineswegs von der Ausgleichspflicht im Erbfall. Stirbt der Schenker – etwa der Vater oder die Mutter –, muss sich das früher beschenkte Kind das Geschenk in Form von Vermögenswerten an sein Erbe anrechnen lassen. Eine Schenkung ist für direkte Nachkommen steuerfrei, hat aber durchaus erbrechtliche Folgen.

Nicht ausgeglichen werden müssen immerhin Gelegenheitsgeschenke, auch in Form von Geld, sowie die Schenkung von Kosten für die Ausbildung. Zu beachten gilt, dass ein Erblasser seine Nachkommen ausdrücklich von der Ausgleichspflicht befreien kann. In diesem Fall käme es zu einer Begünstigung einzelner Erben. Dann müssten die Vorschriften über die Herabsetzung geprüft werden. Mit diesen kann gewährleistet werden, dass die pflichtteilgeschützten Erben ihren Pflichtteil trotz Befreiung von der Ausgleichspflicht erhalten.  Mir ist nicht klar, worauf Sie sich bei der Aussage, Schenkungen seien nach fünf oder zehn Jahren nicht mehr erbrelevant, beziehen. Meines Wissens ist die Ausgleichspflicht unverjährbar. Ich bin aber nicht Jurist und rate Ihnen daher, die Details mit einem Notar oder Anwalt zu prüfen. Dann sind Sie sicher. Übrigens können Sie mit einer Ausgleichungsklage Ihre Ansprüche in einem Erbfall geltend machen, wobei als Gerichtsstand der letzte Wohnort des verstorbenen Schenkers gilt.

Schenkungen an Nachkommen werden auch angerechnet, wenn die Eltern später sozialhilfeabhängig werden. Zwar darf man pro Jahr 10’000 Franken an die Nachkommen weitergeben, ohne dass dies später bei der Sozialhilfe in Betracht gezogen würde. Bei grossen Beträgen werden die beschenkten Kinder indes zur Verantwortung gezogen, falls die Eltern später ihre Pflegekosten oder ihren Lebensunterhalt nicht mehr bezahlen können – nicht zuletzt weil diese in früheren Jahren grosszügig die Kinder beschenkt haben.

 

Als Trittbrettfahrer vom Know-how der Profis profitieren

Wie beurteilen Sie die Anlagefonds von Avadis? Gelten diese Fonds auch als Sondervermögen, und unter welcher Aufsicht steht die Fondsgesellschaft? P. K.

Die Avadis ist eine Anlagestiftung. Sie ist hauptsächlich für die Vermögensverwaltung von Pensionskassen tätig. Die Stiftung besteht bereits seit über 20 Jahren. Zunächst wurde sie als Anlagestiftung Asea Brown Boveri gegründet, dann in die ABB Anlagestiftung umgewandelt. Seit 2003 heisst sie Avadis Anlagestiftung mit Sitz in Baden, ist für 130 Vorsorgeeinrichtungen tätig und verwaltet rund 11 Milliarden Franken. Sie ist von Banken und Versicherungen unabhängig. Als Vermögensverwalter von kollektiven Kapitalanlagen untersteht sie der Aufsicht der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (Finma).

Das Besondere an dieser Stiftung ist, dass sie nicht nur wie oft üblich als Pensionskasse eines einzelnen Konzerns – in diesem Falle der ABB – wirkt, sondern sich auch für andere Pensionskassen und weitere Anleger geöffnet hat. Auch Sie als Privatanleger können die Avadis nutzen und Ihr Kapital in Finanzvehikel der Stiftung investieren. Faktisch können Sie als privater Trittbrettfahrer vom Expertenwissen der Anlagespezialisten profitieren und Ihr Geld so anlegen, wie es grosse institutionelle Investoren wie eben Pensionskassen oder Versicherungen tun.

Als Privater können Sie verschiedene Fonds wählen. Diese basieren auf unterschiedlichen Strategien. Zur Auswahl stehen sieben Strategien. Die erste setzt voll auf Geldmarktanlagen in Franken, die zweite ausschliesslich auf Obligationen. Je nach Risikofähigkeit kann ein mehr oder weniger hoher Aktienanteil gewählt werden. Die riskanteste Variante Aktien beispielsweise investiert das Geld zu hundert Prozent in Aktien, wobei nach Segmenten wie Schweiz, Welt oder Emerging Markets stark diversifiziert wird. Bei diesen Instrumenten handelt es sich um Strategiefonds. Der Pluspunkt liegt nicht zuletzt in den Gebühren. Die ausgewiesenen Totalkosten liegen je nach Fonds und Strategie bei günstigen 0,15 Prozent bis 0,65 Prozent. Das ist deutlich tiefer als bei Strategiefonds von Banken oder Versicherungen.

Investments sind einfach bereits ab 50 Franken möglich. Ebenso Rücknahmen. Rückzugslimiten bestehen nicht. Jedes Quartal wird ein Depotauszug erstellt. Die Verwaltungskosten sind in den Fonds bereits eingerechnet. Die Finanzvehikel gelten als Sondervermögen. Investierte Gelder gehören deshalb zu jedem Zeitpunkt den Anlegern. Dies wäre auch der Fall, wenn etwa die ABB in Schieflage geriete. Wer sein Geld langfristig in Strategievehikel investieren möchte, findet in diesen Fonds meines Erachtens eine kostengünstige Variante, um sein Kapital professionell nach den Regeln der modernen Portfoliotheorie breit diversifiziert anzulegen.

 

Risikofähigkeit und Anlagehorizont prüfen

Ich hatte viele Jahre mein Geld bei einer Privatbank und es in Obligationen angelegt. Ich habe aber bemerkt, dass man nichts gewinnt, sondern mehr verliert. Die Gebühren waren sehr hoch. Ich habe die Obligationen zu Geld gemacht und nun 200’000 Franken, mit denen ich etwas machen will. Können Sie mich beraten, wie ich das Geld anlegen soll? R. K.

Wie Ihr Anlagevorschlag im Detail aussehen könnte, hängt stark von Ihrer Risikofähigkeit und Ihren Lebensumständen ab. Wenn Sie jünger sind, ein gutes Einkommen haben und das Kapital längere Zeit nicht benötigen, würde ich mit einem Teil Aktien erwerben, welche intakte Wachstumsaussichten beinhalten, aber trotzdem eine gute Dividende zahlen. Kernanlagen könnten etwa Qualitätsaktien wie Nestlé, Roche, Novartis oder Swiss Re sein. Auf lange Sicht von acht bis zehn Jahren versprechen Aktien die besten Renditechancen, dafür müssen Sie bereit sein, stärkere Kursausschläge in Kauf zu nehmen, was nicht jedermanns Sache ist. Je nachdem, ob Sie bereit sind, stärkere Kursschwankungen in Kauf zu nehmen, könnten Sie den Aktienanteil erhöhen.

Um sich gegen Kursrückschläge abzusichern, sollten Sie den Rest in weniger schwankungsanfälligen Anlageklassen parkieren, etwa in sicheren Anleihen, die allerdings, wie Sie richtig festgestellt haben, kaum mehr eine Rendite abwerfen, in indirekten Immobilienanlagen, oder auch einen Teil als Liquidität auf dem Konto bei einer sicheren Bank deponieren. Genau im Auge behalten sollten Sie dabei die Gebühren. Sie selbst haben die Erfahrung gemacht, dass gerade bei einer konservativen Anlagestrategie die Gebühren die ohnehin schon tiefe Rendite schnell wegfressen. Daher würde ich mir überlegen, ob Sie, statt Einzeltitel zu wählen, nicht lieber für die einzelnen Anlageklassen kostengünstige Exchange Traded Funds (ETF) nutzen möchten. Mit diesen ETFs, die jeweils einen Basisindex abbilden, können Sie verschiedene Märkte wie die Schweiz, Europa, die USA und Asien sowie die verschiedenen Anlageklassen wie Aktien, Obligationen, Rohstoffe usw. mit wenig Aufwand abdecken. So könnten Sie mit Ihrem Kapital eine breite Diversifikation erreichen, wie sie sonst nur mit sehr grossen Vermögen möglich ist, und trotzdem die Gebühren in Grenzen halten.

Damit Sie zu einer konkreten Anlagestrategie kommen, empfehle ich Ihnen, für Ihre 200’000 Franken von mehreren Banken und auch von einer Versicherung einen Anlagevorschlag einzuholen – inklusive der Gebührenangaben. Anhand dieser Vorschläge können Sie sich selbst ein Urteil bilden und entscheiden, welcher Weg Ihren Vorstellungen für Ihr Kapital entspricht. Bevor Sie aber zu einer Bank gehen, müssen Sie sich selbst im Klaren sein, welche Ziele Sie mit dem Geld verfolgen, also welche Renditewünsche Sie haben und welche Risiken Sie bereit sind, auf sich zu nehmen. Dies kann Ihnen niemand abnehmen. Letztlich sind es ja dann auch Sie, der die allfälligen Buchverluste trägt. Vereinfacht gesagt, gilt der Grundsatz: Je mehr Rendite Sie sich wünschen, desto höher sind in der Regel die Risiken und Schwankungsanfälligkeiten.

Wenn Sie möglichst gar keine Risiken eingehen wollen, können Sie das Kapital auf dem Konto liegen lassen. Doch dann verlieren Sie faktisch Geld, weil Sie Opportunitäten verpassen und auch noch geringe Gebühren zahlen. Wichtig ist Ihr Anlagehorizont: Wenn Sie langfristig für Ihre Altersvorsorge sparen, können Sie das Geld eher in Aktien anlegen und stärkere Schwankungen tragen, weil Sie das Geld ohnehin während vieler Jahre liegen lassen, als wenn Sie das Kapital nur kurzfristig investieren möchten. Je klarer die Vorstellungen, die Sie von Ihren eigenen Zielen und Ihrer Risikofähigkeit haben, desto genauer wird auch der Anlagevorschlag, den Sie von den Banken erhalten.

Unabhängig von diesen Möglichkeiten würde ich auch Ihre Altersvorsorge prüfen: Nutzen Sie etwa die 3. Säule bereits voll aus, und haben Sie allenfalls die Möglichkeit, freiwillig Geld in Ihre Pensionskasse einzuzahlen? Auch dies könnte eine Anlagemöglichkeit sein, sofern die Pensionskasse sehr robust ist. Bei diesen Varianten würden Sie einerseits Ihre Altersvorsorge stärken, andererseits kräftig Steuern sparen. Auch dies würde ich in die Überlegungen einbeziehen und mich entsprechend beraten lassen.

2 Kommentare zu «Schenkungen müssen im Erbfall ausgeglichen werden»

  • Adrian Bühlmann sagt:

    Ergänzungsleistungen (EL) sind rechtlich gesehen keine Sozialhilfe. Vermögensverzichte (z.B. Schenkungen an Kinder) werden bei der Berechnung des Anspruchs auf EL angerechnet, d.h. man kann den Anspruch auf EL wegen einer Schenkung verlieren. Der einstmalige Schenker landet dann unter Umständen tatsächlich bei der Sozialhilfe. Der Gesetzgeber ist übrigens derzeit dabei, die Bedingungen für die EL zu verschärfen. Man sollte also nicht bloss ein Auge auf das derzeit geltende Recht der EL haben, sondern auch auf das, was (vermutlich) noch kommen wird.

  • Conte Roberto sagt:

    Somit versteuern wir 2 – 3 mal. Bei den Finanzhäusern wie Banken und Versicherungen sich beraten zu lassen ist mit „Kosten verbunden“ da die Berater ja auch von etwas leben möchten, dass sie nicht selber generieren. Das heisst, sie zahlen im Voraus und ob sie dann das bekommen, was ihnen vorgegaukelt wird steht auf einem anderen Blatt Papier, hatte sich zwischen 2000 und 2008 zig mal bewahrheitet. Belangen können sie dann die Berater trotz allem nicht, also lieber die Finger davon lassen.

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