Horrende Zinsen bei zu später Zahlung

Verzugszinsen und Gebühren bei Kreditkartenanbietern: Vergleich lohnt sich. Foto: Key

Verzugszinsen und Gebühren bei Kreditkartenanbietern: Vergleich lohnt sich. Foto: Key

Ich habe erst seit kurzem eine Kreditkarte und meine Kreditkartenrechnung zu spät bezahlt. Jetzt wurde mir für den Juni-Betrag ein Zins von 15 Prozent verrechnet. Das ist Abzocke. Geht das mit rechten Dingen zu? S.N.

Ob der Zinssatz rechtens ist, hängt von den Vertragsbedingungen ab. Bisher war es aber durchaus gestattet, dass ein Kartenanbieter den Kundinnen und Kunden, welche die Rechnung nicht im Rahmen der festgelegten Frist beglichen haben, einen Zins von 15 Prozent draufschlug. Falls dies im Vertrag so vorgesehen war, bleibt Ihnen nichts anderes übrig, als den Aufschlag zu vergüten. Positiv ist immerhin, dass die hohen Verzugszinsen von 15 Prozent der Vergangenheit angehören. Seit dem 1. Juli dieses Jahres dürfen nicht mehr solch hohe Ansätze angewandt werden. Laut neuem Gesetz wurde für Kreditkarten der Zins von maximal 15 auf 12 Prozent reduziert. Auch dies ist noch immer horrend – erst recht, wenn man bedenkt, dass wir hierzulande Negativzinsen haben und Sie auf dem Sparkonto null oder vielleicht noch 0,1 Prozent Zins erhalten.

Nicht alle Kartenanbieter verrechnen allerdings die gleich hohen Verzugszinsen. Einige verlangen knapp weniger als 10 Prozent, was auch nicht gerade wenig ist. In jedem Fall lohnt es sich, die Zinssätze und allgemein die Gebühren der einzelnen Anbieter genau zu vergleichen. Oder noch besser: Ziehen Sie für sich selbst die Lehren aus dem hohen Verzugszins, der Sie zu Recht ärgert. Konsumieren Sie immer nur so viel, wie Sie sich leisten können, und bezahlen Sie die Kartenrechnung künftig innerhalb der auf der Rechnung aufgeführten Frist. So sparen Sie sich nicht nur den Ärger, sondern auch den hohen Strafzins.

Mit steigendem Alter eher kürzere Laufzeiten vorziehen

Wir sind ein Ehepaar im Alter von 70 und 74 Jahren und haben ein altersgerechtes Einfamilienhaus. Unser Einkommen setzt sich aus der AHV und meiner Pension zusammen. Nun läuft auf Ende dieses Jahres unsere Festhypothek aus. Ist es sinnvoll, in unserem Alter mit beschränkter Lebenserwartung eine Festhypothek mit möglichst langer Laufzeit von zehn Jahren zu wählen? A.H.

Wenn Sie Glück haben, können Sie Ihr Einfamilienhaus noch lange zusammen geniessen. Das wünsche ich Ihnen, zumal die Liegenschaft, wie Sie betonen, auch altersgerecht gebaut ist. Für diesen Fall ist es Ihnen wahrscheinlich wichtig, dass Sie gegenüber einem allfälligen Zinsanstieg abgesichert sind. Dies würde für eine lange Laufzeit von zehn Jahren sprechen. Leider lässt sich die Gesundheit im Alter aber nicht voraussagen. Alles ist möglich. Darum würde ich im Alter nicht eine lange Laufzeit von zehn Jahren wählen, sondern eine kürzere von lediglich drei bis fünf Jahren. Einerseits fahren Sie damit günstiger, anderseits gehen Sie bei einem allfällig nötig werdenden Verkauf der Liegenschaft nicht das Risiko ein, dass Sie auf einer Hypothek sitzen bleiben und eine Ablösesumme berappen müssen.

Kurzfristig rechne ich vorderhand nicht mit stark steigenden Zinsen. Anders als in den USA die US-Notenbank verfolgt die Europäische Zentralbank (EZB) nach wie vor eine ultralockere Geldpolitik. Solange die EZB die Zinsen so tief behält, kann auch die Schweizerische Nationalbank die Zinssätze nicht anheben, da sonst der Franken deutlich stärker würde, was sie mit allen Mitteln zu verhindern versucht. An sich könnten Sie daher sogar eine sehr günstige Liborhypothek wählen, die lediglich ein Prozent oder je nach Institut sogar weniger kostet. Bei vielen Banken haben Sie die Möglichkeit, bei steigenden Zinsen während der Laufzeit doch noch kurzfristig in eine Festhypothek zu wechseln.

Ich empfehle Ihnen, eine Gegenofferte bei einer anderen Bank und einer Versicherung einzuholen und auch diese Variante offerieren lassen. Dann können Sie anhand der konkreten Konditionen entscheiden. Mit steigendem Alter würde ich kürzere Laufzeiten vorziehen, zumal Sie sich auch die Option offenhalten, die Hypothek schrittweise weiter zu amortisieren.

Auf Pensionskassenbeiträgen beharren

Mein künftiger Arbeitgeber will mir für meinen Teilzeitjob keine Pensionskasse zahlen. Ich erhalte pro Monat 3100 Franken. Kann ich trotzdem auf eine Aufnahme in die PK bestehen? U.R.

Ja. Als Teilzeitbeschäftigte sind Sie gemäss Bundesamt für Sozialversicherung obligatorisch BVG-versichert, sofern Ihr jährliches Einkommen über dem Betrag von 21’150 Franken (Stand 2016) liegt. Dies wäre bei Ihnen der Fall. Zu beachten gilt allerdings, dass im Obligatorium der versicherte Lohn dem Jahreslohn abzüglich 24 675 Franken (Stand 2016) Koordinationsabzug entspricht. Der Koordinationsabzug entspricht 7/8 der maximalen AHV-Jahresrente und legt fest, welcher Lohn bei der zweiten Säule (Pensionskasse) versichert ist.

In Ihrem Fall wäre also nur ein kleiner Teil Ihres Einkommens versichert. Trotzdem können Sie darauf bestehen, in die PK aufgenommen zu werden. Bei Teilzeitbeschäftigung besteht die Möglichkeit, den Koordinationsbetrag entsprechend reduziert in Abzug zu bringen. Durch eine solche Berücksichtigung des Grades der Anstellung erhöhen sich die versicherte Lohnsumme und die ordentlichen Beiträge sowie die versicherten Leistungen, was für Sie vorteilhaft wäre. Dazu ist Ihr Arbeitgeber aber nicht verpflichtet.

4 Kommentare zu «Horrende Zinsen bei zu später Zahlung»

  • will williamson sagt:

    Solche horrenden Zinssätze sind immer noch Wucher. Die müssten gesetzlich verboten werden. Die angesetzte Reduktion ist ja lächerlich.

    • Scholl Richard sagt:

      Herr Williamson, Sie scheinen die Schweiz nicht zu kennen. Der gesetzliche Höchstzins ist 17 %.

  • Peter Bänziger sagt:

    Der Kundenbetrug bei verspäteter Zahlung ist bei Kreditkarten und Krankenkassen Teil vom Geschäftsmodell, und wird vom Gesetzgeber unterstützt. Und solange Leute weiterhin Parteien wie SVP und FDP wählen wird es in Zukunft eher mehr solche Geschäftsmodelle geben als weniger.

  • Sacha Maier sagt:

    Was der Artikel nicht erwähnt, ist die Milliarden-Schindluderei, welche die Banken mit den Valutadaten für Kreditkartenrechnungen treiben. So ist z.B. bei der UBS das Zahlungsziel der 27. des Monats. Trifft aber das Geld erst am 28. ein, dann wird der Geldeingang erst einen Monat später (!) bei der nächsten Abrechnung valutiert. Da fallen – neben den Zinsen für den Monat – auch noch Verzugskosten von CHF 22.50 an. Notabene pro Monat. Bei einer typischen Monatsrechnung von CHF 500.– und 12% Zins sind das CHF 27.50. Das entspricht einem effektiven Jahreszins von 66%. Das auf den einen Tag Zahlungsverzug hochgerechnet, ergibt sich sogar ein effektiver Jahreszins von 2’007.5%. So bildet man als Bank sehr effktiv Eigenkapital.

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