Begünstigung für Pensionskassengeld frühzeitig regeln

Leben im Konkubinat: Sichern Sie Ihren Partner früh genug ab. Foto: Getty
Mein Mann und ich sind beide berufstätig und leben seit elf Jahren zusammen, sind aber nicht verheiratet. Wie können wir sicherstellen, dass wir bei der Pensionskasse nicht leer ausgehen, sondern geschützt sind? B.S.
Wahrscheinlich haben Sie in der Zeitung über den kürzlichen Bundesgerichtsentscheid gelesen, der viele Konkubinatspaare aufgeschreckt hat. Die Richter aus Lausanne hatten entschieden, dass es nicht genügt, den Partner im Testament als Alleinerben einzusetzen. Das Urteil schreibt vielmehr vor, dass ein unverheiratetes Paar der Pensionskasse melden muss, wenn im Todesfall der Hinterbliebene das PK-Geld bekommen soll. Gleichzeitig hatte das oberste Gericht die Beschwerde einer Frau abgewiesen, deren Partner im April 2014 verstorben war. Das Urteil zeigt, dass Sie als Konkubinatspartnerin in einem Todesfall deutlich schlechter gestellt sind als eine Ehefrau. Diese bekäme automatisch eine Rente von der Pensionskasse. Sie aber nicht.
In einem ersten Schritt empfehle ich Ihnen, die Pensionskassenreglemente der Arbeitgeber von Ihnen und Ihrem Mann zu studieren. Dabei sollten Sie prüfen, ob und inwiefern die Kassen eine Lebenspartnerrente vorsieht und welches die Bedingungen dafür sind. In der Regel verlangen die Kassen, dass ein unverheiratetes Paar wenigstens seit fünf Jahren ununterbrochen zusammenlebt oder für gemeinsame Kinder der Unterhalt getragen wird. Sie können sich auch direkt an Ihre Pensionskasse oder Ihre Personalabteilung wenden. Diese verfügen meist über ein Formular, mit dem die Lebensgemeinschaft gemeldet und die Absicht, dass der hinterbliebene Lebenspartner im Todesfall des Versicherten eine Rente erhalten soll, kundgetan werden kann.
Wie das Bundesgerichtsurteil zeigt, ist es wichtig, dass die Meldung schriftlich vor einem Todesfall erfolgt ist. Ich rate Ihnen daher, nicht abzuwarten, sondern die Sache gleich in die Hand zu nehmen. Immerhin haben die meisten Leute den grössten Teil ihres während ihrer Lebenszeit angesparten Vermögens in der Pensionskasse. Es geht also um viel Geld. Darum ist es wichtig, dass man frühzeitig regelt, wer bei einem Todesfall begünstigt werden soll. Wenn Sie indes Fehler machen und die Lebensgemeinschaft nicht frühzeitig anmelden, laufen Sie Gefahr, das Geld zu verlieren.
Bewährte Strategie beibehalten
Ich gehe vorzeitig in Pension und nehme aus der PK einen Kapitalbetrag von rund 500’000 Franken, wobei ich nachher immer noch eine Rente von rund 90’000 Franken habe. Bisher habe ich zwei Immobilienfonds und fünf SMI-Titel gehalten. Nun hat mir meine Bank ein Mandat vorgeschlagen und mir eine Rendite von 2,35 Prozent in Aussicht gestellt. Was halten Sie davon? W.C.
Sie haben das Glück, dass Sie im Hinblick auf Ihre Pension gut aufgestellt sind. Ihre Pensionskassenrente und AHV dürften Ihren bisherigen Lebensstandard problemlos abdecken. So sind Sie also durchaus in der Lage, das zusätzlich aus der Pensionskasse bezogene Kapital zu investieren. Das von Ihrer Bank vorgeschlagene Beratungsmandat kostet Sie jährlich 0,5 Prozent. Faktisch geht dieser Betrag von Ihrer Rendite weg. Sie müssen sich bewusst sein, dass die Ihnen in Aussicht gestellte Rendite von 2,35 Prozent nicht garantiert wird. Das ist eine Annahme, aufgrund des von der Bank ausgearbeiteten Anlagevorschlages. Dieser beinhaltet zu einem grossen Teil hauseigene Fonds, mit denen Ihre Bank zusätzlich Gebühren verdient. Dafür erreichen Sie mit dem Vorschlag der Bank eine breitere Diversifikation.
Dennoch würde ich mir in Ihrem Fall überlegen, die bisherige Strategie mit den konservativen Immobilienfonds und den Dividendentiteln aus dem SMI fortzuführen oder sogar etwas aufzustocken. Immerhin sind Sie damit gut gefahren. Voraussetzung ist aber, dass Sie bereit sind, höhere Kursschwankungen zu tragen. Da Sie dank der Renten gut abgesichert sind, ist Ihre Risikofähigkeit höher. Damit Sie trotzdem nicht zu hohe Gesamtrisiken tragen, würde ich einen Teil des Kapitals sehr konservativ auf einem oder mehreren sehr sicheren Bankkonti parkieren. Damit sind Sie etwas geschützt, falls es an den Börsen zu Verwerfungen kommt.
Die Immobilienfonds und die SMI-Werte Swiss Re, Novartis, Nestlé, Swisscom und Roche versprechen Ihnen auch künftig erfreuliche Dividendenerträge. Möglicherweise können Sie zusätzlich weitere Dividendentitel wie die Zürich oder Helvetia dazunehmen. Damit haben Sie realistische Chancen, mindestens eine ebenso gute Gesamtrendite wie beim Anlagevorschlag der Bank zu erreichen, und sparen einiges an Gebühren. Sie müssen sich aber bewusst sein, dass Ihre Diversifikation ungenügend ist und Sie daher erhöhte Risiken eingehen.
Diese Strategie sollten Sie nur beibehalten, wenn Sie diese Risiken in Kauf nehmen wollen und können. Eine sinnvolle Alternative wäre, die Hypotheken zu amortisieren. So sparen Sie Zinsen, welche Sie der Bank zahlen, und haben das Kapital zusätzlich sicher angelegt.
Indirekte Amortisation voll ausschöpfen
Meine Frau und ich haben unser Haus mit Hypotheken über 600’000 Franken belehnt. Ich amortisiere indirekt via 3. Säule. Wir sind in der komfortablen Situation, dass wir dank einer Erbschaft über 260’000 Franken verfügen, welche eher konservativ angelegt sind. Sollen wir mit diesem Geld die Hypothek zurückbezahlen? C.T.
Da Sie selbst die 3. Säule für die indirekte Amortisation bereits voll nutzen, würde ich zusätzlich über das Konto Ihrer Frau ebenfalls via die Säule 3a indirekt mit dem Maximalbetrag amortisieren. Ob in Ihrem Fall auch ein freiwilliger Einkauf in die Pensionskasse Sinn macht, hängt von der Robustheit und dem Reglement Ihrer Kasse ab. Eine solche freiwillige Einzahlung ist steuerlich zwar sehr attraktiv. Wenn Sie aber Zweifel punkto Sicherheit Ihrer Kasse haben, ist hier Vorsicht angebracht, da sich die Lage vieler Pensionskassen angesichts der rekordtiefen Zinsen und der steigenden Lebenserwartung der Versicherten weiter verschlechtern könnte. Immerhin würde ich auch diese Möglichkeit prüfen.
Derzeit haben Sie gemäss Ihrem Schreiben noch zwei Festhypotheken. Eine zusätzliche Teilamortisation über die 3. Säule von Ihnen und Ihrer Frau hinaus ist dann attraktiv, wenn die von Ihnen auf dem Kapital erwirtschaftete Rendite tiefer ist als der Hypozins und der Steuereffekt mitberücksichtigt ist. Mit einem langen Anlagehorizont und einer weniger konservativen Anlagestrategie mit einem höheren Aktienanteil hätten Sie durchaus eine realistische Chance, eine höhere Rendite zu erreichen. Wie Sie mir schreiben, legen Sie aber Wert auf höchste Sicherheit, womit es momentan schwierig wird, nach Abzug von Gebühren und allen Steuereffekten wirklich eine klar höhere Rendite zu erzielen, als Sie der Bank Zins zahlen. Eine zusätzliche Teilamortisation hätte den Vorteil, dass Sie das Kapital in Sicherheit bringen und keine Zinsen mehr zahlen.
Bevor Sie aber diesen Schritt einleiten, würde ich von Ihrer Hausbank anhand Ihrer konkreten Steuerdaten ausrechnen lassen, welche steuerlichen Konsequenzen dies hätte. Dann können Sie anhand der konkreten Zahlen die Folgen der verschiedenen Varianten abschätzen und definitiv entscheiden. Alles andere sind nur theoretische Erwägungen, die für einen Entscheid zu wenig aussagekräftig sind.
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