Rechtsschutz ist sinnvoll, aber nicht zwingend nötig

Verfahrene Situation: Oft ist Rechtsschutz Bestandteil einer Mitgliedschaft wie beispielsweise beim TCS. Foto: Shutterstock

Verfahrene Situation: Oft ist Rechtsschutz Bestandteil einer Mitgliedschaft wie beispielsweise beim TCS. Foto: Shutterstock

Ich habe Geldsorgen und ich suche Sparmöglichkeiten. Brauche ich eine Rechtsschutzversicherung? U. B.

Nein. Sie brauchen nicht zwingend eine Rechtsschutzpolice. Zwar kommt es im Alltag immer häufiger zu Rechtsstreitigkeiten im Verkehr, Berufsleben oder unter Nachbarn. Darum macht ein Rechtsschutz grundsätzlich Sinn. Allerdings sind nur Rechtsbereiche abgedeckt, welche in der Police erwähnt sind. Scheidungen etwa sind in der Regel ausgeschlossen.

Oft besteht eine Überdeckung: Etwa dann, wenn jemand als TCS-Mitglied bereits den Rechtsschutz im Verkehr versichert hat. Daher würde ich prüfen, ob Sie eine Überdeckung haben und die Kosten senken können, ohne dass Sie ganz auf einen Rechtsschutz verzichten. Falls Ihr Budget so eng ist, dass Sie auf dem Existenzminimum oder nahe daran leben, sollten Sie Ihre Rechtsschutzpolice kündigen. Denn Sie können, falls Sie einmal in einen Rechtsstreit involviert sind, beim Gericht unentgeltliche Rechtspflege beantragen und sich trotzdem von einem Anwalt vertreten lassen.

 

Steuern werden nicht zum Grundbetrag angerechnet

Ich bin alleinstehend und überschuldet und habe schon Betreibungen. Worin besteht das Existenzminimum? Was muss man mir lassen? V. I.

Da Sie, wie Sie mir schreiben, arbeitstätig sind und einen Lohn haben, dürfte es bei Ihnen zu einer Lohnpfändung kommen. Gemäss den Richtlinien der Konferenz der Betreibungs- und Konkursbeamten der Schweiz haben Sie als Alleinstehender Anrecht auf einen monatlichen Grundbetrag von 1200 Franken, welcher nicht gepfändet wird. Damit müssen Sie Lebensmittel, Strom, Heizung, Kleider und Körper- und Gesundheitspflege begleichen. Angerechnet wird zusätzlich der Mietzins für Ihre Wohnung.

Wenn jemand eine luxuriöse Wohnung mit hohem Mietzins hat, wird nicht die volle Miete in den nicht verpfändbaren Grundbedarf aufgenommen bzw. es wird verlangt, dass man eine einfachere Wohnung bezieht. Falls Sie aber eine durchschnittliche Wohnung haben, können Sie den effektiven Mietzins geltend machen. Nicht verpfändbar sind auch Ihre Beiträge an die Sozialversicherungen, also die AHV, IV und EO, die Arbeitslosenversicherung sowie die Prämien für Krankenkasse und Unfallversicherung, wobei bei der Krankenkasse keine Auslagen für Zusatzversicherungen angerechnet werden.

Je nach Ihrer beruflichen Situation können Sie zusätzlich Berufsauslagen, die zwingend nötig sind und von Ihrem Arbeitgeber nicht vergütet werden, aufführen. Ebenso die effektiven Kosten für den öffentlichen Verkehr für Ihre Fahrt an den Arbeitsplatz. Da bei Ihnen eine Lohnpfändung möglich ist und Sie kein Auto besitzen, dürften bei Ihnen kaum Sachwerte verpfändet werden, es sei denn, Sie hätten sehr wertvolle Einrichtungsgegenstände oder teuren Schmuck.

Nicht an den Grundbedarf angerechnet werden allerdings Steuern, was oft problematisch ist. Denn die Lohnpfändung führt nicht selten dazu, dass man gar nicht in der Lage ist, die Steuerraten zu begleichen. In diesem Fall rate ich Ihnen, frühzeitig das Gespräch mit Ihren Steuerbehörden zu suchen. Ansonsten laufen Sie Gefahr, kaum ist die alte Schuld mittels Lohnpfändung abbezahlt, erneut betrieben zu werden und allenfalls wieder mit einer Pfändung konfrontiert zu sein.

 

Fehlende Einlagengarantie

Meine Frau hatte früher bei Coop gearbeitet. So kann ich unser Vermögen zu Vorzugszinsen anlegen. Wäre es möglich, dass die Direktion von Coop Schweiz die Depositenkasse herauslösen könnte? Wie steht es um die Sicherheit? A. K.

Die Coop-Depositenkasse gibt es bereits seit hundert Jahren. Sie ist die Betriebssparkasse der Coop-Gruppe, welche genossenschaftlich organisiert ist und Teil der Direktion Finanzen und Services innerhalb der Coop-Gruppe. Ob Coop Schweiz die Depositenkasse aus der Unternehmensstruktur herauslösen könnte, kann ich nicht beurteilen. Das wäre eine Frage für einen Juristen und von den Statuten oder anderen internen Richtlinien der Genossenschaft abhängig, die ich nicht kenne.

Aus meiner Sicht würde es aber keinen Sinn machen, die Depositenkasse herauszulösen. Die Coop-Gruppe bürgt für die Einlagen in der Depositenkasse. Daher stufe ich die Sicherheit des bei dieser Betriebssparkasse parkierten Geldes als hoch ein, zumal Coop operativ erfolgreich arbeitet und über eine solide Kapitalbasis verfügt. Die Kasse ist so sicher wie Coop selbst.

Wenn Sie bei der Coop-Depositenkasse Geld deponieren, müssen Sie sich unabhängig von Vorzugskonditionen allerdings bewusst sein, dass diese keine Bank ist. Dies bedeutet für Sie als Sparer konkret, dass die bei Banken in der Schweiz geltende Einlagengarantie im Rahmen des Konkursprivilegs mit einem Schutz bis maximal 100’000 Franken pro Kunde bei der Coop-Depositenkasse nicht besteht. Auch ist diese nicht wie die hiesigen Banken der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (Finma) unterstellt.

Das sind denn auch zwei wichtige Unterschiede zur ebenfalls existierenden Bank Coop. Bei dieser ist die Coop-Gruppe auch nur Minderheitsaktionärin, denn die Bank gehört mehrheitlich der Basler Kantonalbank. Trotzdem halte ich die Coop-Depositenkasse aufgrund der Solidität der Coop-Gruppe für sehr sicher. Mit einem Zins von 0,25 Prozent auf dem Depositenkonto und einem Satz von 0,8 Prozent für Kassenobligationen bietet sie auch für Nicht-Coop-Mitarbeitende Konditionen, die über jenen der Konkurrenz liegen. Dennoch gilt meines Erachtens wie bei allen anderen Bank- und Sparkassenbeziehungen: Ich würde nie alles Geld nur auf einer Bank oder nur einer Betriebssparkasse deponieren, sondern auch da diversifizieren.

5 Kommentare zu «Rechtsschutz ist sinnvoll, aber nicht zwingend nötig»

  • Schöni sagt:

    Sorry, aber nur weil Sie TCS-Mitglied sind, haben Sie nicht einfach den Verkehrsrechtschutz mitversichert. Bitte seriös und umfassend berichten, wenn schon!

    • Bernhard Strässle sagt:

      «…wenn jemand als TCS-Mitglied bereits den Rechtsschutz im Verkehr versichert hat». Dass heisst im Unkehrschluss auch: Wenn jemand als TCS-Mitglied den Rechtsschutz im Verkehr n i c h t versichert hat, so muss er sich eine Rechtsschutzversicherung überlegen». Die Berichterstattung ist also korrekt.

  • Peter Basle sagt:

    „Nein. Sie brauchen nicht zwingend eine Rechtsschutzpolice.“ Herr Spieler, dies ist zwar eine theoretisch korrekte Aussage, kann aber in der Praxis unangenehme und teure Folgen haben, auch bei der von Ihnen erwähnten unentgeltliche Rechtspflege. Dies v.a. wenn sich die Arbeits- / Einkommensverhältnisse im Verlaufe der Zeit ändern und der Versicherungsschutz nicht laufend den aktuellen Verhältnissen angepasst wird. Sie sollten hier nicht nur Werbung für den TCS machen (bin selbst auch zufriedenes Mitglied) sondern auch auf die Risiken Ihrer Empfehlungen hinweisen (deren Folgen Sie dann ja nicht mittragen).

  • Tom Berger sagt:

    Soweit mir bekannt, ermöglichen die meisten kantonalen TCS-Sektionen ihren Mitgliedern, einmal pro Jahr und Fall eine (eingeschränkte) kostenlose Rechtsauskunft des TCS in Anspruch nehmen. Dies gilt aber nur für Fälle im Bereich Auto und Strassenverkehr und ist definitiv nicht mit einer umfassenden Rechtsschutzversicherung zu vergleichen (welche der TCS ja auch separat anbietet).

  • Ben sagt:

    Das Steuern bei der Grundversorgung nicht eingerechnet werden hat damit zu tunndas zu aller erst private Schulden beglichen werden, also in der Regel die von der Finanzbranche. Die Allgemeinheit hingegen muss sich hinter allem anstellen und wird für Steuerschulden verantwortlich gemacht und trägt die Verluste. Auf der anderen Seite sind auch Löhne und Sozialabgaben im Falle eines Konkurses einer Unternehmung nicht mehr primär geschützt sondern ebenfalls Schulden bei der Finanzbranche… auch hier wieder trägt die Allgemeinheit die Kosten… besonders krass ist auch, das die Ausfallrisiken bei den PK jeder individuell für sich allen trägt und somit auch die Allegemeinheit verantwortlich gemacht wird.

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