BSI: Vertrauen der Sparer verspielt

Fall BSI: Zahlreiche grosse Transaktionen zu undurchsichtigen Zwecken. Foto: Reuters
Im Zusammenhang mit der von der Finma beschlossenen Schliessung der BSI und der Übernahme durch die EFG bin ich verunsichert. Wir haben bei der BSI und Generali in Genera Combiflex investiert. Kontoführende Bank ist die BSI. Sind Kundengelder, welche bei der BSI angelegt sind, gefährdet, oder werden diese problemlos von der EFG übernommen? K. U.
Das von Ihnen gehaltene Finanzvehikel Genera Combiflex ist ein Produkt der Banca della Svizzera Italiana (BSI), welches durch Generali vertrieben wird. In der Werbung von Generali wird die BSI im Internet immer noch als «eine Bank, die ihre Kunden kompetent, diskret und zuverlässig betreut», gelobt. Sie zähle zu den wichtigsten Schweizer Banken, wird der Kundschaft gesagt. Tatsache ist, dass die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (Finma) die Auflösung der BSI angeordnet hat, einen Gewinn von 95 Millionen Franken einzieht und die Bundesanwaltschaft ein Strafverfahren gegen die BSI eröffnet hat. BSI-CEO Stefano Coduri musste per sofort von seinem Amt zurücktreten. Es sind drakonische Massnahmen, die von der Finma nur in sehr schwerwiegenden Fällen eingeleitet werden. Frühere Besitzerin der BSI war übrigens die Generali, bei der Sie Ihr Anlageprodukt erworben haben. Laut der Schweizer Finanzmarktaufsicht hat die BSI mit Geschäftsbeziehungen und Transaktionen im Umfeld der Korruptionsaffäre des malaysischen Staatsfonds 1MDB schwer gegen die Geldwäschereibestimmungen und das Gewährserfordernis verstossen. Im Fall von 1MDB hatte die Bank gemäss Finma über mehrere Jahre zahlreiche grosse Transaktionen zu undurchsichtigen Zwecken ausgeführt und trotz offensichtlichen Verdachtsmomenten die Hintergründe nicht abgeklärt. Dies zeigt, dass die Bank zumindest in den konkreten Fällen unseriös gearbeitet hat.
Dennoch sind Ihre bei der BSI über das Generali-Produkt parkierten Gelder nicht gefährdet. Einerseits wird die BSI von der an der Schweizer Börse gehandelten EFG aufgekauft. Diese übernimmt also auch die Kunden und haftet künftig für die Gelder. Ohnehin wären selbst bei einem Zusammenbruch der BSI 100’000 Franken pro Kunde – nicht pro Konto – konkursprivilegiert. Andererseits ist es so, dass bei einem Bankenkonkurs nur Gelder über 100’000 Franken gefährdet sind. Anlagevehikel wie Fonds und generell Wertschriften bleiben selbst bei einem Bankenzusammenbruch immer im Besitz der Kunden. Gleichzeitig mit den Strafmassnahmen gegen die BSI hat die Finma bekannt gegeben, dass sie die vollständige Übernahme der BSI durch die EFG International genehmige. Allerdings nur unter der Bedingung, dass die BSI völlig integriert und aufgelöst wird. Schon im Februar hatte die EFG angekündigt, die Tessiner Privatbank von der damals selbst in Schieflage geratenen brasilianischen BTG Pactual für rund 1,33 Milliarden Franken zu übernehmen. Heute streiten sich die frühere BSI-Besitzerin Generali und die BTG Pactual über die finanziellen Folgen der Probleme bei der BSI. Während die Brasilianer die Auffassung vertreten, dass Generali für die Fehler vor der Übernahme der BSI durch die BTG Pactual zur Verantwortung zu ziehen sei, lehnt Generali eine Haftung ab.
Durch die nun genehmigte Übernahme, welche für die EFG immerhin günstiger erfolgen kann, sind Ihre Einlagen vollständig gesichert – auch wenn der Fall BSI bei den Kundinnen und Kunden ein bitteres Gefühl hinterlässt. Letztlich haben sie der Bank vertraut und ihr ihr Erspartes anvertraut. Die von der Finma nun öffentlich gemachten Geschäftsmethoden der BSI zeigen aber, dass das Institut das Kundenvertrauen verspielt und wohl nicht verdient hat.
Konsumenten können auf zwei Jahre Garantie pochen
Unsere Kaffeemaschine, die wir vor über einem Jahr gekauft haben, funktioniert nicht richtig. Wie lange haben wir sicher Garantie: ein, zwei oder drei Jahre? Oder variiert dies je nach Händler? Y. P.
Konsumenten haben in der Schweiz zwei Jahre Garantie. Sie können den Mangel somit bei Ihrer Verkaufsstelle beanstanden und zumindest eine Reparatur verlangen. Seit drei Jahren gilt eine gesetzlich vorgeschriebene Gewährleistungsfrist von 24 Monaten. Diese darf nicht einfach zuungunsten des Konsumenten verkürzt werden. Die Gewährleistungspflicht gilt für alle zum Gerät gehörenden Zubehörteile, immer vorausgesetzt, dass man nicht unsorgfältig mit dem Produkt umgegangen ist.
Falls das gekaufte Produkt aber als Occasion deklariert und verkauft wurde, darf der Verkäufer die Garantiefrist auf nur 12 Monate senken, muss dies aber klar ausweisen. Weiter ist es möglich, dass der Verkäufer die Garantie vollständig ausschliesst – etwa bei sogenannten Schnäppchenangeboten. Dies ist erlaubt, wenn der Verkäufer den Hinweis anbringt, dass keine Garantie besteht. Gerade bei besonders günstigen Angeboten sollte man daher prüfen, ob die Garantie trotz Preisnachlass wirklich besteht. Eine vom Gesetz her mögliche Einschränkung des Gewährleistungsfrist wird auch beim Umfang der Garantie oft genutzt: Der Verkäufer darf im Vertrag definieren, dass bei einem Mangel in der Garantiezeit nur das Recht auf Reparatur eingeräumt wird. Wenn das Gerät nicht richtig funktioniert, hat man dann nicht das Recht, den Kaufpreis zurückzubekommen oder einen Rabatt oder ein neues Gerät als Ersatz zu erhalten, sondern kann lediglich darauf pochen, dass das Gerät repariert wird.
Über die gesetzlich festgelegte Frist hinaus kann ein Anbieter die Garantiefrist ausdehnen. Allerdings verlangen die Firmen von den Käufern dafür meist einen höheren Preis.
Keine Garantie auf mehr Rendite
Wir haben von der Post einen Brief bekommen. Darin werden wir aufgefordert, jetzt in Fonds zu investieren. «Lassen Sie sich nicht verunsichern: Fonds eignen sich auch in unruhigeren Zeiten für eine chancenreiche, langfristige Vermögensbildung», heisst es da. Stimmt das? Wir wollen doch unseren Sparbatzen nicht verlieren. A. W.
Die Aussage der Postfinance ist nicht falsch, aber sie ist etwas mutig. Entscheidend sind die Risiken, welche Sie mit Fonds eingehen, und der Anlagehorizont. Genau darauf scheint die Posttochter im Schreiben an Sie zu zielen: Zwar ist das erste Quartal an den Aktienbörsen miserabel gelaufen. Wenn Sie aber die Entwicklung von Aktien im Langzeitvergleich mit anderen Anlageklassen vergleichen, sind Sie mit Blickwinkel von zehn oder zwanzig Jahre mit Aktien deutlich besser gefahren. Ähnliches lässt sich auch für andere Anlageklassen wie Obligationen im Vergleich zum Sparkonto sagen. Derzeit bekommen Sie auf Ihrem Sparbatzen kaum mehr Zins. Wenn Sie Ihr Geld stattdessen in Anlagefonds investieren, haben Sie die Chance, je nach Risikograd mehr Rendite zu erwirtschaften.
Wichtig ist aber das Wort Chance. Denn Sie haben keine Garantie, dass Sie wirklich mehr erreichen, als wenn Sie das Geld einfach auf dem Sparkonto liegen lassen. Mit vielen sehr sicheren Frankenobligationen verlieren Sie nach Abzug aller Gebühren und der Steuereffekte sogar Geld. Da geht die Rechnung auch mit Anlagefonds, die sich auf sehr sichere Frankenanleihen fokussieren, oft nicht mehr auf. Der konservative Postfinance Fonds 1 etwa hatte im letzten Jahr und 2013 sogar eine leicht negative Entwicklung.
Es kann sich für Sie lohnen, wenn Sie Fonds kaufen, aber Sie haben keine Garantie, dass Sie kein Geld verlieren oder eine bessere Rendite als auf dem Sparkonto erzielen. Sie müssen sich also selbst gut überlegen, ob und wie viel Risiko Sie eingehen möchten. Wenn Sie sich ärgern, dass Sie praktisch gar keine Rendite mehr auf Ihrem Sparbatzen erreichen, kann es ein Weg sein, dass Sie einen Teil des Geldes sicher auf dem Konto liegen lassen und einen anderen Teil in Fonds anlegen. Hier gehen Sie aber je nach Fondszusammensetzung mehr Risiken ein. Dafür besteht die Möglichkeit, dass Sie mehr Gewinn erreichen.
Falls Sie aber auf keinen Fall mit Buchverlusten konfrontiert sein möchten, weil Sie dann nicht mehr gut schlafen könnten, rate ich Ihnen von Fonds ab. Wenn Sie Fonds kaufen, müssen Sie je nach Art des Finanzvehikels immer mit schwachen oder sogar sehr starken Kursschwankungen rechnen. Falls Ihnen dies Mühe macht, würde ich die Finger von Fonds lassen. Die Sorgen, die Sie sich in unruhigen Börsenphasen machen, sind die erhoffte höhere Rendite nicht wert. Fonds empfehle ich nur Sparern, die bewusst höhere Risiken und Schwankungen in Kauf nehmen wollen und können und dennoch gut schlafen, wenn es wie im ersten Quartal 2016 an den Finanzmärkten turbulent zu- und hergeht.
Ein Kommentar zu «BSI: Vertrauen der Sparer verspielt»
Zu berichtigen wäre der Umstand, das die FINMA wohl die Auflösung der BSI verfügt hat, diese Auflösung ja schon beschlossene Sache im Sinne der Fusion / Aufgehens der BSI mit EFG war.
Demzufolge erscheint die Handlungsweise der FINMA als aktiv, dabei ist sie höchst reaktiv und schlachtet höchstens propagandistisch aus:
„Wir tun was“ als Kernbotschaft.
Nur: was denn überhaupt?
Diese Feigenblatt-Behörde könnte geradesogut geschlossen werden.