So schlafen Sparer gut

Kein Bankkonto mit mehr als 100’000 Franken drauf: Wer spart, sollte nicht nur Aktien diversifizieren. Foto: Getty Images
Mein Mann und ich haben aufgrund unseres Alters ein gemeinsames Konto eröffnet auf beider Namen. Wie verhält es sich nun bei einer Insolvenz der Bank? 100’000 Franken sind geschützt. Gilt dieser Betrag auch für ein Konto bis 200’000 Franken mit beider Namen? M. F.
Sollte eine Bank, wie von Ihnen beschrieben, insolvent werden, wären die Einlagen bis 100’00 Franken pro Kontoinhaber konkursprivilegiert. Die Einlagen würden in die zweite Konkursklasse aufgenommen, womit eine sehr grosse Wahrscheinlichkeit besteht, dass Sie das Geld wieder erhalten.
Bei einem Gemeinschaftskonto, wie Sie eines eröffnet haben, würde der Gesamtbetrag in einem Konkursfall zwischen Ihnen und Ihrem Mann aufgeteilt und dann an den konkursprivilegierten Maximalbetrag von je 100’000 Franken angerechnet. Sie beide wären somit mit je 100’000 Franken geschützt.
Oft hat man aber bei der gleichen Bank noch andere Konten. Diese würden ebenfalls angerechnet. Denn der Maximalschutz beträgt lediglich 100’000 Franken pro Kunde – nicht aber pro Konto. Darum rate ich jenen Sparern, die Wert auf höchste Sicherheit legen, auch bei ihren Bankbeziehungen zu diversifizieren und Konten bei mehreren Banken zu halten. Erstens sinkt dadurch das Risiko, von einer Insolvenz betroffen zu sein. Und zweitens kann man sein Erspartes so verteilen, dass der Betrag an liquiden Mitteln pro Bank die konkursprivilegierte Summe von 100’000 Franken möglichst nicht überschreitet. Eine Garantie über diese Summe hinaus bieten übrigens Kantonalbanken mit voller Staatsgarantie.
Vier SPI-Aktien mit intakten Wachstumsaussichten
Da ich dieses Jahr nichts vom SMI erwarte, weil ihn Novartis, Roche und die beiden Grossbanken bremsen, habe ich vor kurzem vermehrt Titel von kleineren Firmen des SPI gekauft: Bachem, Interroll, Ypsomed und Partners Group, deren Kurse schön angestiegen sind. Erwarten Sie, dass sich diese kursmässig besser entwickeln werden als der SPI? J. O.
Tatsächlich haben die beiden Pharmariesen Novartis und Roche im bisherigen Jahresverlauf schwer enttäuscht. Üblicherweise sind die Roche-Genussscheine verlässliche Titel, doch auch da sind viele Investoren im Hinblick auf die US-Präsidentschaftswahlen im November zurückhaltend: Falls nämlich die Demokratin Hillary Clinton US-Präsidentin würde, müsste im wichtigen Pharmamarkt USA mit tieferen Margen gerechnet werden. Das würde sowohl Roche als auch Novartis treffen. Zusätzlich belasten im Falle von Novartis hausgemachte Probleme, etwa die Schwierigkeiten bei der Augenheilsparte Alcon.
Keine positiven Kursimpulse für den SMI dürften auch die Grossbanken liefern. Darum ist Ihre Überlegung, stärker auf kleinere und mittelgrosse Wachstumstitel zu setzen, gut nachvollziehbar. Mit Bachem, Interroll, Ypsomed und Partners Group haben Sie erfolgreich auf vier Perlen innerhalb des SPI gesetzt.
Ob diese Titel sich auch künftig besser als der SPI als Ganzes entwickeln werden, kann ich nicht sagen. Gerne äussere ich mich aber grundsätzlich zu den einzelnen Aktien: Bei Interroll stufe ich die Aussichten für das laufende Jahr positiv ein. Die in der Fördertechnik, Logistik und Automation tätige Firma leidet allerdings unter der Wachstumsabschwächung in Asien. Diese sowie die Abkühlung der Weltkonjunktur könnten das Wachstum von Interroll bremsen. Erfreuliche Impulse liefert das Geschäft in den USA. Die Aktie ist inzwischen aber nicht mehr günstig. Ich zweifle, dass ein steiles Kurswachstum wie in den letzten zwölf Monaten drin liegt, und würde eine Gewinnmitnahme prüfen.
Das Gleiche gilt für mich für die Papiere der Ypsomed. Das Medizinaltechnikunternehmen verfügt zwar weiterhin über eine attraktive Produktpipeline. Die schlauchlose Insulinpumpe Omnipod beispielsweise bietet noch einiges Potenzial. Der harte Franken dürfte der Ypsomed auf dem internationalen Markt das Leben aber schwer machen. Ypsomed bleibt aber ein Wachstumswert.
Eine Perle ist auch Bachem. Das Unternehmen fokussiert sich auf das Kerngeschäft mit Peptiden und besitzt ein Portfolio an Wirkstoffen mit 241 Projekten in unterschiedlichen Entwicklungsstadien. Dies ist eine solide Grundlage für ein weiteres Kurswachstum. Allerdings ist der Titel riskant: Sollten einige der Projekte die Erwartungen nicht erfüllen, müssen Sie mit starken Rückschlägen rechnen.
Eine solide Arbeit leistet seit Jahren auch die vierte von Ihnen gehaltene SPI-Firma: die Partners Group. Das starke Management und die weiter im Unternehmen tätigen Gründeraktionäre sind meines Erachtens ein Garant für ein auch künftig überdurchschnittliches Wachstum. Zusätzlich sind die Dividendenaussichten vielversprechend. Ich ziehe diese Papiere Bankaktien wie Credit Suisse und UBS ganz klar vor. Sie müssen sich allerdings bewusst sein, dass Sie mit den vier erwähnten Titeln aus dem SPI ein erhebliches Klumpenrisiko eingehen. Daher rate ich Ihnen zu einer breiteren Diversifikation.
Hilfe vom Anwalt trotz fehlendem Geld
Mir geht es finanziell sehr schlecht. Nun bin ich noch mit einer Klage konfrontiert. Aber ich kenne mich nicht aus und weiss nicht, mit welchen Argumenten ich mich gegenüber dem Gericht verteidigen soll. Wo bekomme ich Hilfe? C. W.
Je nach Art der Rechtsstreitigkeit erhalten Sie bei verschiedenen Organisationen kostenlose Rechtshilfe. Als Mitglied von Verbänden oder Berufsorganisationen bekommen Sie möglicherweise juristische Unterstützung. Etwa wenn Sie Mitglied einer Gewerkschaft oder des Mieterverbandes sind. Ich rate Ihnen zu prüfen, wo Sie allenfalls Mitglied sind. Auch Gemeinden und Non-Profit-Organisationen bieten teilweise kostenlose Rechtsberatung in einem beschränkten Umfang.
Da Sie mir schreiben, dass es Ihnen finanziell sehr schlecht gehe, wäre zu prüfen, ob Sie Anspruch auf unentgeltliche Rechtspflege haben. Das Gesetz ermöglicht nämlich eine solche kostenlose juristische Hilfe, damit auch Personen, die nicht das nötige Geld besitzen, in der Lage sind, sich einen Anwalt zu nehmen und die Gerichtskosten zu begleichen. Voraussetzung dafür ist gemäss Artikel 117 der Schweizerischen Zivilprozessordnung (ZPO), dass jemand nicht die finanziellen Ressourcen für die Rechtspflege hat und das zur Beurteilung anstehende Rechtsbegehren nicht aussichtslos ist.
Damit Sie diese gesetzlich vorgesehene kostenlose Rechtspflege in Anspruch nehmen können, dürfen Sie kein Vermögen besitzen und müssen auf dem Existenzminimum oder nur leicht darüber leben. Die gemäss Gesetz im Artikel ZPO 118 aufgeführte unentgeltliche Rechtspflege befreit Sie von möglichen Vorschuss- und Sicherheitsleistungen sowie den Gerichtskosten.
Ausserdem kann das Gericht auf Ihr Ersuchen hin einen Rechtsbeistand bestellen, sofern dies zur Wahrung Ihrer Rechte nötig ist. Dies dürfte dann der Fall sein, wenn Ihr Gegner vor Gericht von einem Anwalt vertreten wird. Es ist allerdings Sache des Gerichtes, den Umfang der unentgeltlichen Rechtspflege zu bewilligen. Damit Sie eine unentgeltliche Rechtspflege in Anspruch nehmen können, müssen Sie ein schriftliches Gesuch ans Gericht stellen und Ihren Antrag begründen sowie Ihre Vermögensverhältnisse offenlegen.
Doch Vorsicht: Falls Sie später wieder zu Geld kommen, kann das Gericht die Kosten für die unentgeltliche Rechtspflege gemäss Artikel 123 der Zivilprozessordnung wieder bei Ihnen einfordern. Artikel 123 besagt nämlich, dass jemand, dem die unentgeltliche Rechtspflege gewährt wurde, zur Nachzahlung verpflichtet ist, sobald er oder sie dazu wieder in der Lage ist.
5 Kommentare zu «So schlafen Sparer gut»
Was ist mit Hyperinflation? Leider keinen Schutz ausser Edelmetall!
Schweizer Oxymoron: „unentgeltliche Rechtspflege“ = „Rückzahlung wenn wieder zu Vermögen gekommen“. Ein Hoch auf unseren Rechtsstaat mit „Premiumvortrittsrecht“ wenn man Geld hat.
Faber, Soros etc. viele Big Players haben den Aktien mehrheitlich den Rücken gekehrt, sie erwarten einen Globalen Wirtschafts Crash den die Welt noch nie gesehen hat, dann ist die Einlagengarantie so viel Wer wie das Papier wo es drauf steht.
Vergessen Sie den Einlagen-Sicherungsschutz.
Wenn es soweit ist, sind die Chancen gross, dass Ihr
Geld ohnehin keine Kaufkraft mehr hat.
Hans sagt es richtig: Der einzige Schutz besteht darin,
seine eigene Bank zu sein: Dazu gehören Edelmetalle
wie Silber und Gold, physisch aufbewahrt und zwar
ausserhalb des Bankensystems.
Diese Versicherung hat die grösste Wahrscheinlichkeit,
dass sie funktioniert. Die Zahlen auf Ihrem Bankauszug
können Sie vergessen.
Wenn die Bank nicht zahlen kann dann nützt das ganze Gerede von wegen „konkursprivilegiert“ nichts. Rechnen Sie doch mal aus wieviel Kunden die UBS hat – jeder hätte 100’000 Franken „konkursprivilegiert“. Ganz toll. Nur hat die UBS weder jetzt soviel Geld noch hatte sie es jemals in Ihrer Geschichte. Das einzige was sie hatte war plötzlich ein Loch von 60 Milliarden, wofür der Schweizer Steuerzahler am 16. Oktober 2008 geradezustehen hatte. Nachdem jahrelang erzählt worden war, die UBS wäre ein „Blue chip“, ein „sicherer Wert“ und mehr Blabla von dieser Güte. Selbst mit 60 Milliarden könnte man gerade mal 600’000 Kunden mit wenigstens 100’000 Franken abfinden. Das ganze übrige Geld wäre trotzdem futsch.