40’000 Franken weniger AHV

Früher in Pension: Nur wenn das gut überlegt und berechnet ist, können Sie sich ruhig zurücklehnen. Foto: Keystone
Ich, weiblich, bin 62 und möchte in Pension gehen. Was kostet es mich, wenn ich die AHV früher in Anspruch nehme? J. P.
Ein Vorbezug der AHV-Rente ist frühestens zwei Jahre vor dem regulären Pensionsalter möglich: bei Frauen also mit 62 und bei Männern mit 63 Jahren. Der Preis dafür ist aber hoch: Pro Jahr, welches Sie die AHV früher in Anspruch nehmen, wird Ihre Rente um 6,8 Prozent gekürzt. In Ihrem Fall würde die Rente somit um 13,6 Prozent verringert. Bei einer Jahresrente von 30’000 Franken macht dies pro Jahr immerhin 4080 Franken aus. Wichtig ist, dass Sie sich bewusst sind, dass die Rente bis zum Lebensende vermindert wird. Wenn Sie nach der vorzeitigen Pensionierung noch 25 Jahre leben, also 87 Jahre alt werden, was bei Frauen gut möglich ist, erhalten Sie gesamthaft 42’000 Franken weniger AHV, als wenn Sie sich erst im ordentlichen AHV-Alter pensionieren lassen würden.
Auch bei der Pensionskasse müssten Sie mit einer erheblichen Kürzung rechnen. Hier ist eine vorzeitige Pensionierung gesetzlich sogar schon mit 58 Jahren möglich. Doch auch da wird die Rente stark gekürzt, indem ein tieferer Umwandlungssatz für die Rentenberechnung zur Anwendung gelangt.
Ich empfehle Ihnen, sich vor einem Entscheid umfassend über Ihre Möglichkeiten und finanziellen Folgen einer vorzeitigen Pensionierung von Vorsorgespezialisten beraten zu lassen. Konkrete Zahlen zu den finanziellen Einbussen einer Frühpensionierung bekommen Sie ausserdem von Ihrer Pensionskasse und Ihrer AHV-Kasse.
Nicht zu hohe Summen auf dem Konto parkieren
Ich stehe vor dem Verkauf einer Landparzelle. Die Verkaufssumme bewegt sich zwischen 700’000 und 800’000 Franken. Ich habe bei der ZKB ein Konto eröffnet, damit dieser Betrag überwiesen werden kann. Für mich stellt sich die Frage der Risikominimierung: Soll der ganze Betrag zuerst auf dieses Konto überwiesen werden und erst danach auf Konten bei anderen Banken verteilt werden? Oder soll von Anfang an die Summe auf Konten verschiedener Banken verteilt werden? L. T.
Ihre Grundüberlegung ist richtig: Man sollte nicht zu hohe Summen auf einem Konto einer einzelnen Bank parkieren. Denn sollte die Bank in Schieflage geraten oder sogar zusammenbrechen, wäre das Geld bei den meisten Instituten gefährdet. Denn bei einem Bankenzusammenbruch sind nur Einlagen bis maximal 100’000 Franken pro Kunde konkursprivilegiert. Wer also mehr als diesen Betrag auf dem Konto liegen lässt, nimmt nicht nur in Kauf, dass es auf dem Kapital keine Rendite erwirtschaftet, da die Banken auf Einlagen kaum mehr Zins geben, sondern er geht auch ein Risiko ein, dass sein Geld im schlimmsten Fall in der Konkursmasse einer Bank landet.
In Ihrem Fall sind die Risiken allerdings deutlich geringer. Denn Sie schreiben mir, dass Sie für den Erlös aus dem geplanten Landverkauf bereits ein Konto bei der Zürcher Kantonalbank eröffnet haben. Bei dieser Bank profitieren Sie von der Staatsgarantie. Das bedeutet, dass nicht nur die gesetzlich vorgeschriebenen Einlagen bis zum Höchstbetrag von 100’000 Franken konkursgeschützt sind, sondern die gesamten Einlagen. Für alle Einlagen bei der ZKB haftet der Staat – im konkreten Fall der Kanton Zürich. Dafür erhalten Sie bei der ZKB noch weniger Zins als bei anderen Banken. Wenn Sie das Geld bei einem Institut mit einer vollen Staatsgarantie deponieren, ist eine Diversifikation auf verschiedene Banken nicht zwingend nötig. Die Sicherheit ist ja seitens des Staates gegeben.
Dennoch sollten Sie sich überlegen, was Sie mit dem Geld unternehmen möchten. Neben der Sicherheit sollten Sie auch die Frage nach der Rendite stellen. Wenn Sie nämlich praktisch null Zins erhalten und zusätzlich Gebühren zahlen, verlieren Sie unter Umständen sogar Geld. Falls die Schweizerische Nationalbank die Negativzinsen von aktuell 0,75 Prozent im Laufe des Jahres noch ausweitet, müssen Sie sogar damit rechnen, dass die Banken diesen Negativzins vor allem bei höheren Summen auch an Privatkunden weiterverrechnen.
Je nachdem welche Ziele Sie mit dem Kapital verfolgen, würde ich mir einen Anlagevorschlag für das Geld unterbreiten lassen. Auf keinen Fall würde ich die grosse Summe während längerer Zeit einfach auf dem Konto brachliegen lassen. Trotz hoher Sicherheit vergeben Sie sich ansonsten Chancen, welche sich Ihnen mit einer Anlage der Gelder bieten. Bei 800’000 Franken bringt 1 Prozent Rendite immerhin schon 8000 Franken pro Jahr. 3 Prozent ergäben sogar 24’000 Franken. Auf fünf Jahre hinaus wären es weit über 100’000 Franken. Selbst wenn Sie möglichst wenige Risiken eingehen möchten, würde ich das Geld so investieren, dass Sie wenigstens eine Minimalrendite erreichen.
Das Gesetz ausgehebelt
Wir haben eine BMW-5er-Limousine als Occasion gekauft. Der Händler offerierte uns sogar eine Garantie von sechs Monaten. Jetzt ist nicht mal ein Jahr vergangen, und wir haben einen teuren Motorschaden. Auch die Kupplung muss man machen lassen. Können wir den Händler haftbar machen? H. A.
Wahrscheinlich nicht. Gemäss Gesetz müsste der Händler während zweier Jahre für solche Mängel, wie von Ihnen beschrieben, die Haftung übernehmen. Da Sie mir schreiben, dass Ihnen der Verkäufer eine Garantie von sechs Monaten gewährte, befürchte ich, dass er gleichzeitig die sogenannte Gewährleistung ausgeschlossen hat. Die gesetzliche Gewährleistung gibt Ihnen das Recht, aufgrund der in der Frist von zwei Jahren aufgetauchten Mängel eine Preisreduktion einzufordern oder sogar den Kauf rückgängig zu machen.
Bei Occasionshändlern ist der Ausschluss der Gewährleistung im Vertrag sehr beliebt: So müssen sie die gesetzliche Haftung für Mängel während zweier Jahre nicht übernehmen. Dies ist erlaubt, muss aber im Kaufvertrag aufgeführt sein. Um den Kunden trotzdem nicht skeptisch zu machen, wird stattdessen eine Garantie auf die Occasion gegeben oder manchmal die gesetzliche Gewährleistung auf nur ein Jahr verkürzt.
Wie Ihre rechtlichen Möglichkeiten sind, kann ich aus der Ferne nicht beurteilen. Ich rate Ihnen, den Kaufvertrag genau zu studieren. Falls die Gewährleistung im Vertrag ausgeschlossen ist, dürfte es kaum mehr möglich sein, den Händler für den Schaden haftbar zu machen, zumal auch die sechsmonatige Garantie bereits abgelaufen ist. Wenn aber nichts von der Gewährleistung steht, können Sie sich auf das Gesetz berufen und vom Händler verlangen, dass er den Schaden repariert.
Wer eine Occasion erwirbt, sollte genau darauf achten, was im Kaufvertrag steht. Wenn die Gewährleistung ausgeschlossen wird, was meist der Fall ist, muss man sich darauf einstellen, dass man das volle Risiko trägt. Deshalb sollte man den Occasionswagen vor einem Kauf umso genauer anschauen oder noch besser von einer Fachperson prüfen lassen.
16 Kommentare zu «40’000 Franken weniger AHV»
Hoppla, da ist aber bei der Rentenberechnung einiges schief gelaufen. Die korrekt berechnete Einbusse im Beispiel wäre: 42’000 und nicht 102’000 Franken.
Statt während 23 Jahren (von 64 bis 87) je 30’000 Franken, erhält man während 25 Jahren (von 62 bis 87) die reduzierte Rente von 25’920 Franken pro Jahr. 690’000 – 648’000 = 42’000.
Kleine Berichtigung zur AHV-Berechnung, Herr Spieler: Wenn die Dame 87 Jahre alt wird, bekommt sie bei ordentlicher Pensionierung mit 64 Jahren 23×30’000, also insgesamt 690’000 aus der AHV, bei vorzeitiger Pensionierung mit 62 Jahren 25×25’920, also insgesamt 648’000. Die Einbusse beträgt demnach „nur“ 42’000.
AHV Fr. 102000.– weniger ? Rechne ich falsch?
Wenn ich 87 Jahre alt werde erhalte ich bei Vorbezug mit 62 Jahren 25 x Fr. 25920.–. Mit 64 ohne Vorbezug erhalte ich 23 x Fr. 30000.–. Die Differenz ist Fr. 42000.– und nicht 102000.–
Was für ein Finanzberater sind Sie? AHV Frühbezug: Ihr Beispiel hinkt, denn wohl bekommen Sie 25 Jahre x CHF 4080 = CHF 102’000.- weniger AHV, Sie haben aber die AHV um 2 Jahre vorbezogen und die 2 x gut CHF 26’000.- Jahresrenten (die Sie sonst nicht bekommen hätten) müssen Sie von den CHF 102’000.- abziehen, bleibt also eine Differenz von nur noch CHF 50’000- auf 25 Jahre!!! In Ihren Beispiel beginnt die theoretische Verluszone für die Frau grob geschätzt wenn sie älter als 75 wird. (Der einfachheit halber lassen wir die steuerlichen Aspekte ausser acht).
Was für ein Finanzberater sind Sie? AHV Frühbezug: Ihr Beispiel hinkt, denn wohl bekommen Sie 25 Jahre x CHF 4080 = CHF 102’000.- weniger AHV, Sie haben aber die AHV um 2 Jahre vorbezogen und die 2 x gut CHF 26’000.- Jahresrenten (die Sie sonst nicht bekommen hätten) müssen Sie von den CHF 102’000.- abziehen, bleibt also eine Differenz von nur noch CHF 50’000- auf 25 Jahre!!! In Ihren Beispiel beginnt die theoretische Verluszone für die Frau grob geschätzt wenn sie älter als 75 wird. (Der einfachheit halber lassen wir die steuerlichen Aspekte ausser acht).
„Auch bei der Pensionskasse müssten Sie mit einer erheblichen Kürzung rechnen. Hier ist eine vorzeitige Pensionierung gesetzlich sogar schon mit 58 Jahren möglich. Doch auch da wird die Rente stark gekürzt, indem ein tieferer Umwandlungssatz für die Rentenberechnung zur Anwendung gelangt“
Ihre obige Aussage ist im Grundsatz vollkommen richtig, sollte ich allerdings jetzt vor dem Eintritt stehen, gewinnt er eine ganz andere Dimension. Durch die dramatische Senkungen der Umwandlungssätze ist heute nämlich die Frage zu beantworten, wann verliere ich denn am wenigsten. Daher kann meines Erachtens die Frage nicht mehr pauschal damit beantwortet werden, das man bei frühzeitiger Pensionierung Abstriche vornehmen muss sondern es kann unter Umständen genau das Gegenteil eintreten.
Sie schreiben oben, dass bei der ZKB der Staat oder in dem Fall der Kanton Zürich nicht nur für die CHF 100’000 haftet sondern für die gesamten Einlagen.
Wie ist das bei der Postfinance? Haften da auch der Staat für die geamten Einlagen oder nur für die CHF 100’000?
Hallo Robert.
Postfinance hat eine Banklizenz und ist ein Finanzinstitut wie jedes andere. Also keine Spur von einer Staatsgarantie. Das heisst also auch: im Konkursfall sind nur noch 100’000 Franken pro Kunde ‚garantiert‘ (privilegierter Einlegerschutz).
Betr. Privilegierter Einlegerschutz: gemäss dem Bankengesetz ist der Maximalbetrag der Einlagensicherung (esisuisse) auf CHF 6 Milliarden beschränkt, d.h. reicht dieser Betrag nicht aus, kann es durchaus sein, dass es weniger als CHF 100’000 gibt!
Bei der ‚unbeschränkten Staatsgarantie‘ einiger Kantonalbanken, z.B. der ZKB, ist es mehr als fraglich ob der Staat sprich Kanton überhaupt die Mittel aufbringen kann um die Kunden zu entschädigen und die Bank zu retten…
Von den genannten 102’000 Franken sind meines Erachtens noch die beiden zusätzlichen Jahresrenten von rund 52’000 abzuziehen, welche vor dem ordentlichen Rentenalter ausbezahlt werden.
Aber auch eine gekürzte Rente von 50’000 Franken in 25 Jahren will gut überlegt sein!
Folgende Aussage im ersten Abschnitt des Artikels ist nicht richtig.
„Wenn Sie nach der vorzeitigen Pensionierung noch 25 Jahre leben, also 87 Jahre alt werden, was bei Frauen gut möglich ist, erhalten Sie gesamthaft 102’000 Franken weniger AHV, als wenn Sie sich erst im ordentlichen AHV-Alter pensionieren lassen würden.“
Es sind nur 42’000 Franken die die Frau weniger erhält, denn liesse sie sich erst mit 64 also ordentlich Pensionieren erhielte sie ja nur 23 Jahre lang Rente bis zum angenommenen Sterbehalter von 87 Jahren.
«Wer die Rente früher bezieht, muss eine Kürzung bis zum Lebensende in Kauf nehmen».
Der Satz ist falsch formuliert und irreführend, weil die +50 Zwangsausgesteuerten (Sozialhilfe) werden, so wie in Deutschland, mit 63 «zwangsverrentet». Es wird festgehalten, dass gemäss § 21 Abs. 1 Bst. a AHVG (SR 831.10) der Gesetzgeber das ordentliche Rentenalter für Männer mit 65 festgelegt hat. Der Gesetzgeber mit § 40 AHVG (SR 831.10) gibt mit der «kann»-Werbschatz (und nicht muss) jede Bürger die Möglichkeit sich frühpensionieren zu lassen. Mit dem 50er Altersjahr hat ein Mann den erforderlichen CHF +1.2 Mio. um eine Maximalrente zu erhalten. Die Maximalrente von CH 2‘350.- existiert nur noch auf dem Papier, da seit 2009 eine Durchschnittsrente eingeführt wurde: Männer CHF 2‘025.- (-325).
AHV-Verlust: Wie kommen Sie nur auf Fr. 102’000??
Die ersten beiden Jahre müssen Sie nicht dazu zählen, sondern abziehen.
Dann kommen Sie auf noch Fr. 42’000 Mindereinnahmen. Dafür hat die Person in jungen Jahren mehr Geld zur Verfügung. Und wenn sie nur 77 Jahre alt wird (auch das soll es geben), ist die Rechnung ausgeglichen.
Also ich würde nie jemanden abhalten, die AHV-Rente früher zu beziehen, ausser er weiss ganz genau, dass er 100 Jahre alt wird, und mit über 80 auch so viel Geld braucht wie mit 70.
3. Mai 2016 um 12:20
AHV Fr. 102000.– weniger ? Rechne ich falsch?
Wenn ich 87 Jahre alt werde erhalte ich bei Vorbezug mit 62 Jahren 25 x Fr. 25920.–. Mit 64 ohne Vorbezug erhalte ich 23 x Fr. 30000.–. Die Differenz ist Fr. 42000.– und nicht 102000.–
Der Titel ist falsch formuliert und irreführend, weil die +50 Zwangsausgesteuerten (Sozialhilfe) werden, so wie in Deutschland, mit 63 «zwangsverrentet». Es wird festgehalten, dass gemäss § 21 Abs. 1 Bst. a AHVG (SR 831.10) der Gesetzgeber das ordentliche Rentenalter für Männer mit 65 festgelegt hat. Der Gesetzgeber mit § 40 AHVG (SR 831.10) gibt mit der «kann»-Werbschatz (und nicht muss) jede Bürger die Möglichkeit sich frühpensionieren zu lassen.
Mit dem 50er Altersjahr hat ein Mann den erforderlichen CHF +1.2 Mio. um eine Maximalrente zu erhalten eingezahlt. Die Maximalrente von CH 2‘350.- existiert nur noch auf dem Papier, da seit 2009 eine Durchschnittsrente ohne den Wissen der Bürger eingeführt wurde (Soziale und Gesundheitskommission SGK Bern), Männer CHF 2‘025.-
Um eine VOLLRENTE zu erreichen braucht es 44 Beitragsjahre. Fehlende Beitragsjahre werden in der Regel um 1/44 gekürzt. Anspruch auf die jeweilige MAXIMALRENTE haben Rentenbezüger erst ab einem durchschnittlichen Jahreseinkommen von 84’600 Franken und mehr (Stand 2016). Nur wer über ein solches verfügt und keine Beitragslücken aufweist, hat Anspruch auf die MAXIMALE VOLLRENTE von derzeit 2350.- Franken pro Monat bzw. 28’200.- Franken pro Jahr.
interessant wäre doch zu erfahren, wie alt der BMW war, wie viele KM auf dem Tacho standen und der Kaufpreis. Zwei Jahre Garantie auf ein Occasionsfahrzeug? Wo gibt es denn sowas? Wohl nirgends. Das höchste der Gefühle wird wohl ein Jahr sein.