Wenn Cash zum Problem wird

Sparanlagen: Schön ist es, die Freude der beschenkten Enkel noch zu erleben. Foto: Getty

Sparanlagen: Schön ist es, die Freude der beschenkten Enkel noch zu erleben. Foto: Getty

In unserem Erbvertrag haben wir für unsere vier Enkelkinder je rund 20’000 Franken als Legat vorgesehen. Bei der AKB liegen auf unserem Universalkonto einige Hunderttausend Franken. Wir gehen davon aus, dass die Bank demnächst auf Guthaben Negativzinsen belastet. Können wir die Legate jetzt schon an unsere Enkel ausrichten, damit der Saldo auf dem Universalkonto etwas kleiner wird? S. M.

Sie können den für Ihre Enkel vorgesehenen Betrag als Schenkung zu Lebzeiten vorziehen. Wenn Sie Ihren Enkeln je rund 20’000 Franken schenken, bezahlen diese als direkte Nachkommen im Kanton Aargau keine Schenkungssteuer. Auch von der Erbschaftssteuer wären sie befreit. Ich finde es schöner, wenn Sie den Enkeln den Betrag noch zu Lebzeiten übertragen. Dann können Sie an der so ausgelösten Freude Anteil nehmen.

Eine ganz andere Frage ist, ob Ihre Bank auf den Guthaben Negativzinsen einführen wird. Derzeit ist dies bei der AKB nicht vorgesehen. Mit ganz wenigen Ausnahmen wie der Alternativen Bank verzichten die Banken hierzulande darauf, den Privatkunden Negativzinsen zu belasten. Dafür haben sie allerdings die Gebühren – etwa für die Kontoführung – erhöht, was faktisch ebenfalls Negativzinsen zur Folge hat. Falls die Europäische Zentralbank ihre Geldpolitik nochmals deutlich lockert und der Franken wieder an Stärke zulegen würde, müsste damit gerechnet werden, dass auch die Nationalbank die Negativzinsen nochmals ausweitet. In diesem Fall steigt die Wahrscheinlichkeit, dass die Schweizer Banken die Negativzinsen auch an die Privaten weitergeben und Guthaben mit einem Negativzins belasten. Dann macht es Sinn, Cash-Positionen zu verringern, was auch durch den Kauf von Wertschriften einfach möglich ist.

 

Versicherungswert regelmässig überprüfen

Uns gehört ein kleines Einfamilienhaus, bei dem wir einiges renoviert hatten. Da unsere erwachsenen Kinder an dem Haus nicht interessiert sind, überlegen wir uns einen Verkauf. Dabei sind wird auf verschiedene Werte gestossen. Was ist der Verkehrswert und was der Versicherungswert? L. F.

Beide Kennzahlen sind bei einem Immobilienkauf oder -verkauf wichtig, da sie Auskunft über den Wert einer Liegenschaft geben. In der Praxis unterscheiden sich die beiden Kennzahlen aber erheblich. Der Versicherungswert zeigt, wie hoch das Gebäude versichert ist, wenn es abgebrannt ist oder durch ein Naturereignis unbewohnbar wird. In solch einem Schadenfall würde der Versicherungswert ausbezahlt, damit das Haus wieder aufgebaut werden könnte. Versichert ist im Rahmen des Versicherungswertes also das Gebäude, dessen Hülle, Installationen und der Innenausbau, aber nicht das Mobiliar, welches separat versichert wird. Bei der Police sollten Sie darauf achten, dass das Haus zum Neuwert versichert ist.

Beim Verkehrswert ist das Gebäude – also der eigentliche Bau – nur ein Faktor. Wichtiger ist das Grundstück, also der Boden, auf dem die Liegenschaft gebaut ist. Je nach Grösse des Grundstückes und der Lage ist dieser Anteil für den Verkauf oder Erwerb der höchste Preisposten. Offensichtlich ist dies bei Liegenschaften an der Zürcher Bahnhofstrasse oder an den Ufern des Genfersees, wo der Landpreis um ein Mehrfaches so teuer ist wie das darauf gebaute Gebäude. Die Lage des Grundstückes ist preisentscheidend und beeinflusst neben dem Gebäude und dessen Ausbaustandard den Wert, der bei einem Kauf oder Verkauf erzielt wird, massgeblich.

Allerdings unterscheiden sich die Preise von Immobilien über die Jahre und unterliegen stark dem Gesetz von Angebot und Nachfrage. Darum ist der Verkehrswert nicht eine fixe Kennzahl. Es ist ein Wert, zu dem Immobilien an vergleichbarer Lage und mit ähnlicher Grösse und Ausbaustandard zum Zeitpunkt der Verkehrswertschätzung die Hand wechseln. Beide Kennzahlen basieren auf professionellen Schätzungen. Auch den Versicherungswert sollte man alle paar Jahre überprüfen. Insbesondere wenn man, wie Sie, Renovationen oder andere Anpassungen am Gebäude vorgenommen hat, sollte auch eine neue Schätzung des Versicherungswertes gemacht werden. Sonst kann es passieren, dass man nach einem Schadenereignis für die Wiederherstellung nicht den vollen Wert der Liegenschaft vergütet bekommt.

 

Während langer Auslandsreisen AHV-Beiträge nicht vergessen

Ab dem Herbst plane ich, für mindestens zwei Jahre nach Thailand zu gehen und auch sonst Asien zu bereisen. Muss ich trotzdem AHV zahlen? K. L.

Ja. Wenn Sie in dieser Zeit nicht erwerbstätig sind, müssen Sie sich trotzdem bei einer AHV-Kasse anmelden. Als nicht erwerbstätig gilt man, wenn man so wie Sie lange auf Reisen geht, als Arbeitsloser ausgesteuert ist, IV- oder lange Krankentaggeld bezieht, Student oder Frühpensionierter ist, geschieden ist oder aus anderen Gründen ein Jahreseinkommen von brutto weniger als 4667 Franken aufweist. Auch in diesen Fällen müssen Sie AHV-Beiträge leisten. Wie hoch diese ausfallen, hängt von Ihrem Vermögen und allfälligen Einkommen ab. Studenten ohne Erwerb bezahlen bis 25 pauschal 478 Franken jährlich.

Falls Sie sich im Zuge Ihrer Auslandsreise nicht bei der AHV melden und keine Beiträge zahlen, werden Sie eine Beitragslücke aufweisen, welche später nach Ihrer Pensionierung eine Verminderung Ihrer Rente zur Folge haben wird. Ich rate Ihnen, auch während Ihrer Asienreise den Minimalbeitrag an die AHV zu leisten. Das ist faktisch auch ein Teil Ihrer Reisekosten, der sich später aber für Sie auszahlt, wenn Sie keine Beitragslücken haben.

 

 

 

Ein Kommentar zu «Wenn Cash zum Problem wird»

  • Robert F. Reichmuth sagt:

    Eine Frage Herr Spieler – ich habe demnächst keinen festen Wohnsitz mehr, darf ich dann meine monatliche „Säule-1-Rente“ (S1R alias AHV) am Schalter einer der 55 Ausgleichskassen im Lande bar abheben?
    .
    Besten Dank für eine rasche Antwort.

Die Redaktion behält sich vor, Kommentare nicht zu publizieren. Dies gilt insbesondere für ehrverletzende, rassistische, unsachliche, themenfremde Kommentare oder solche in Mundart oder Fremdsprachen. Kommentare mit Fantasienamen oder mit ganz offensichtlich falschen Namen werden ebenfalls nicht veröffentlicht. Über die Entscheide der Redaktion wird keine Korrespondenz geführt.