Kein automatisches Recht auf Kaufrückgabe

Smartphone-Kauf übers Internet: Testen Sie ein Handy lieber im Geschäft, sonst wirds mit der Rückgabe schwierig. Foto: Getty
Ich habe im Internet ein Smartphone bestellt. Nun bereue ich den Kauf. Es ist für mich zu teuer. Kann ich das Gerät zurückgeben und muss nicht zahlen? V.A.
Anders als in der EU können Sie sich als Konsumentin nicht automatisch auf ein Rückgaberecht berufen. Die Eidgenössischen Räte debattierten zwar vor kurzem über eine Gesetzesanpassung. Nach wie vor gilt aber, dass Sie bei uns nur ein sogenanntes Widerrufsrecht haben, falls Ihnen der Verkäufer ein solches freiwillig anbietet. Die Modalitäten dafür werden in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen AGB festgelegt. In der Regel muss man vor einem Onlinekauf ausdrücklich bestätigen, dass man die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen hat und mit diesen einverstanden ist. Darin wird definiert, falls ein Rückgaberecht besteht, welche Bedingungen dafür erfüllt sein müssen.
Meist ist der zeitliche Rahmen befristet – etwa auf 14 Tage ab Lieferdatum. Dieser Zeitrahmen ist in der EU gesetzlich vorgeschrieben. Hier dürfen Sie ein gekauftes Produkt innert dieser Frist zurückgeben, ohne dass Sie deswegen eine Begründung angeben müssen. Falls Sie den Artikel schon bezahlt haben, muss Ihnen der Anbieter in der EU den Betrag innert zwei Wochen nach Eingang des Kaufwiderrufs zurückvergüten.
In Ihrem Fall rate ich Ihnen, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Onlineanbieters zu überprüfen. Falls diese ein Rückgaberecht enthalten, sollten Sie umgehend von diesem Widerspruchsrecht Gebrauch machen und diesem Ihren Wunsch schriftlich mitteilen. Aber aufgepasst: Öffnen Sie die Verpackung des gekauften Smartphones auf keinen Fall. Viele Anbieter, die ein freiwilliges Rückgaberecht in den AGB aufführen, verlangen nämlich, dass das Produkt in unversehrter Originalverpackung zurückgegeben wird. Wenn Sie ein Gerät wie ein Smartphone testen wollen, sollten Sie dies im Geschäft an einem Demogerät tun. Ansonsten müssen Sie damit rechnen, dass Sie Ihr Smartphone trotz freiwilligem Rückgaberecht behalten und auch bezahlen müssen.
Generell empfehle ich: Vor einem Kauf im Internet sollte man die Allgemeinen Geschäftsbedingungen wirklich anschauen und nicht nur routinemässig als gelesen anklicken. Nur so weiss man, auf welche Bedingungen man sich bei einem Kaufabschluss wirklich einlässt und welche Rechte man hat, falls man unzufrieden ist.
Finger weg von hoch riskanten Direktanlagen
Die Investmentfirma Safecore aus Wollerau hat mich unaufgefordert kontaktiert und behauptet, ich hätte anscheinend Interesse an einer Firma, die noch nicht börsenkotiert ist, und bot mir Aktien der norwegischen Biotechfirma Immunopharma zum Vorzugspreis an. Handelt es sich hier nicht um versuchten Anlagebetrug? S.F.
Das kann ich nicht beurteilen, da ich weder die von Ihnen erwähnte Aktienvermittlerin noch die angebotene Immunopharma kenne. Letztere produziert u.a. den Pilz-Drink Andosan, der angeblich das Immunsystem stärken soll. Was ich aber sicher sagen kann: Wenn Sie, wie in dem Ihnen zur Unterschrift vorgelegten Kaufvertrag aufgeführt, 40’000 Aktien der Immunopharma aus Norwegen zum Gesamtpreis von 44’000 Euro unterschreiben, gehen Sie ein sehr hohes Risiko ein. Leider erfährt man nirgends, wie hoch die Vermittlungsgebühr ist, welche die Investmentfirma für den Aktienkauf bekommt. Der Vertrag verspricht Ihnen zwar, dass Sie – wenn Sie zuerst das Geld überwiesen haben – innert zehn Tagen die Aktien in Ihr Depot transferiert erhalten. Sicherheiten haben Sie indes keine. Was machen Sie, wenn das Kapital transferiert ist, Sie aber keine Aktien sehen? Falls es nämlich schiefgehen sollte, würde der Vertrag dem schwedischen Recht unterstehen und Gerichtsstand Stockholm sein. Für Sie als Privatanleger würde es also höchst aufwendig, Ihren allfälligen Schaden vor Gericht geltend zu machen.
Doch selbst wenn alles gut geht und Sie die Aktien, wie vertraglich versprochen, tatsächlich ausgeliefert bekommen, wären Ihre Risiken enorm. Denn was Ihnen die Vermittlerfirma aus dem Kanton Schwyz anbietet, ist ein sogenanntes Private Equity Investment. Sie würden Ihr Geld also einer privaten Firma zur Verfügung stellen, die – so jedenfalls die Hoffnung – vielleicht interessante Wachstumsperspektiven bietet, aber in der Regel auch höchste Risiken beinhaltet. Im Vertrag steht denn auch im Kleingedruckten, dass es sich bei dem Unternehmen um ein Start-up handelt. Im Vertrag bestätigen Sie, dass Sie all die Risiken kennen, «die auf ein solches Unternehmen zutreffen». Viele im Private-Equity-Sektor gehandelte Start-up-Unternehmen gehen pleite, einige wenige reüssieren. Die Aktien von solchen Firmen sind nicht oder noch nicht an einer Börse handelbar. Damit unterstehen sie deutlich weniger regulatorischen Auflagen, und Sie als Investor haben deutlich weniger Sicherheiten und Transparenz. Selbst für grosse institutionelle Anleger wie Pensionskassen oder Versicherer sind Private-Equity-Anlagen riskant, und sie verzichten entweder ganz auf solche Investments oder wagen diese nur in geringem Umfang.
Privatanlegern rate ich von Private-Equity-Anlagen klar ab, weil ich die Risiken für ungeübte Anleger als deutlich zu hoch einstufe. Wenn überhaupt, sollte man nur in Private-Equity-Fonds von bekannten Anbietern investieren, wo wenigstens eine breite Diversifikation und eine Überwachung sichergestellt sind. Direktanlagen sind in diesem Bereich viel zu riskant und für einen Durchschnittsanleger nicht zu empfehlen. Darum kann ich nur eins raten: Finger weg – die Risiken sind zu viel hoch.
Nach ethischen und ökologischen Kriterien anlegen
Ich habe Jahrgang 1954 und könnte zwischen 50’000 und 100’000 Franken über sieben bis zehn Jahre anlegen. Meine Bank empfiehlt mir dafür Raiffeisen Pension Invest Futura Yield und Raiffeisen Pension Invest Futura Balanced. Was meinen Sie dazu? R.S.
Die beiden Fonds eignen sich gut für eine langfristig ausgerichtete Anlage – insbesondere auch für die Altersvorsorge. Da die Anlagerestriktionen für Vorsorgeeinrichtungen gemäss BVV2 eingehalten werden, können sie auch von Pensionskassen eingesetzt werden. Beide investieren weltweit in Aktien-, Obligationen- und Geldmarktanlagen. Eine Besonderheit ist, dass beide Vehikel einem Auswahlverfahren nach ökologischen, sozialen und ethischen Kriterien durch die unabhängige Rating-Agentur Inrate unterstehen und die Stimmrechte der Schweizer Unternehmen aktiv gemäss den Empfehlungen von Ethos ausgeübt werden. Die Fonds kommen somit auch für jemanden infrage, dem es nicht einfach egal ist, nach welchen sozialen und ökologischen Aspekten sein Geld angelegt wird.
Der Hauptunterschied zwischen den beiden Fonds liegt im Aktienanteil: Beim Raiffeisen Pension Invest Futura Yield beträgt der Aktienanteil 23 Prozent und der Obligationenanteil 65 Prozent. 90 Prozent der Anlagen erfolgen in Schweizer Franken. Grösste Positionen sind bei den Aktien Novartis und Roche und bei den Anleihen der Staat Österreich oder die Swisscom. Beim Raiffeisen Pension Invest Futura Balanced liegt der Aktienanteil indes mit 40 Prozent deutlich höher. 48 Prozent des Kapitals entfallen auf Anleihen, und nur 80 Prozent des gesamten Fondsvermögens sind in Franken investiert. Auch da machen Novartis und Roche den grössten Aktienanteil aus. Mit einer Gesamtkostenkennziffer TER von 1,11 Prozent kosten die beiden Produkte gleich viel. Das ist teurer als die meisten passiv gemanagten Exchange Traded Funds, aber durchschnittlich für aktiv geführte Fonds, zu denen diese Vehikel zählen.
Sie müssen sich also primär fragen, wie viel Risiko Sie eingehen und wie viele Schwankungen Sie ertragen können. Wenn Sie Marktturbulenzen, wie wir sie seit Jahresbeginn erleben, nervös machen, würde ich den Pension Invest Futura Yield vorziehen. Wenn Sie die nötige Risikofähigkeit haben und, wie Sie schreiben, das Geld wirklich bis zu zehn Jahre liegen lassen können, bietet Ihnen der Pension Invest Futura Balanced langfristig wohl attraktivere Renditemöglichkeiten.
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