Mehr Zins auf dem Spargeld

Attraktive Zinsen: Mit der Zeit kommt da was zusammen.
In der «SonntagsZeitung» gaben Sie einen Kommentar zur Sicherheit der Bank CIC mit ihren relativ guten Zinsen von 0,4 Prozent ab. Wie steht es denn mit der Crédit Agricole? Die vergüten auf ihrem Konto Evolution je nach Summe bis zu 1,2 Prozent. Die Bezugseinschränkungen sind mit einer anfänglichen Sperrfrist von 2 Jahren und danach freiem Bezug von 100’000 Franken pro Jahr nicht so gravierend. M. Z.
Beim Konto Evolution haben Sie drei Stufen: Ab einer Einzahlung von 10’000 Franken erhalten Sie bei der Crédit Agricole Financement Suisse 0,9 Prozent, ab 50’000 Franken 1,05 Prozent und ab 100’000 Franken 1,2 Prozent. Deutlich flexibler sind Sie aber beim normalen Sparkonto, welches derzeit 0,55 Prozent abwirft, was ebenfalls deutlich mehr ist, als man hierzulande bei den meisten Banken erhält.
Das Institut hat den Sitz in Genf und weitere Filialen in der Deutschschweiz und fokussiert sich auf die Vermögensverwaltung für private und institutionelle Kunden. Hauptaktionäre sind Crédit-Agricole-Sparkassen der französischen Regionen Savoie, Centre-Est, Alsace-Vosges und Franche-Compté.
Als vergleichsweise in der Schweiz weniger bekannte Bank muss die Crédit Agricole Financement Suisse höhere Zinsen anbieten, um die Gunst der Kunden zu gewinnen, als beispielsweise Kantonalbanken, die zusätzlich eine Staatsgarantie bieten. Als Faustregel gilt: Je höher die Sicherheit eines Institutes und seiner Aktionäre, desto geringere Zinsen bekommen Sie in der Regel als Kunde. Für Sie entscheidend ist die Tatsache, dass die Crédit Agricole Financement Suisse wie jede Bank in der Schweiz eine gesetzliche Einlagengarantie im Rahmen des Konkursprivilegs von maximal 100’000 Franken je Kunde bietet. Daher würde ich nicht mehr als 100’000 Franken in Form von liquiden Mitteln dort parkieren. Anders ist es bei Wertschriften: Diese bleiben auch bei einem Konkursfall einer Bank im Besitz der Kunden.
Einlagen bei Versicherern sind besonders geschützt
Meine Frau hat bei der Zurich-Versicherung eine gemischte Einmaleinlageversicherung abgeschlossen, welche gerade ausläuft. Der Berater der Zurich empfiehlt uns, den Betrag in einem defensiven Anlagekonto bei der Zurich anzulegen. Wie beurteilen Sie die Sicherheit dieser Anlage aufgrund der aktuellen Situation des Zurich-Konzerns? U. S.
Die Zurich-Versicherung bietet im Rahmen ihrer Anlagekonten verschiedene Anlagelösungen, welche auf einer fondsbasierten Strategie beruhen. Je nach Risikobereitschaft, Renditeerwartungen und Zeithorizont können die Kunden unter fünf unterschiedlich riskanten Anlagekonzepten auswählen. Ihre Renditechancen sind bei diesen Varianten höher, als wenn Sie das Geld einfach auf einem Konto brachliegen lassen. Gleichzeitig gehen Sie aber je nach Strategie deutlich höhere Risiken ein.
Da Sie mir schreiben, dass Sie eine hohe Sicherheit anstreben, rate ich Ihnen zu einer sehr konservativen Strategie. Damit müssen Sie zwar in Kauf nehmen, dass Sie nur wenig Zins erhalten, dafür können Sie Ihre Nerven schonen und sind nicht verunsichert, wenn die Märkte so wie seit Jahresbeginn 2016 Achterbahn fahren. Zusätzlich zum Marktrisiko sprechen Sie in Ihrer Frage das Risiko der Zurich als Unternehmen an. Tatsächlich geht der Versicherer derzeit auch durch eine turbulente Phase, was sich insbesondere beim Aktienkurs negativ bemerkbar gemacht hat. Weil die Zurich einen massiven Gewinneinbruch ausweisen musste und es an der Konzernspitze zu einem Wechsel kam, sind viele Anleger verunsichert. Ich gehe aber davon aus, dass der neue CEO, Mario Greco, der aus seiner früheren Tätigkeit die Zurich gut kennt und als Chef der Generali einen guten Job machte, die Zurich wieder in ruhigere Gewässer führt.
Unabhängig davon, sind Gelder, welche bei einem Versicherer deponiert werden, besonders geschützt. Sollte ein Versicherer in Schieflage geraten oder sogar zusammenbrechen, wird das gebundene Vermögen, welches die Versicherer gesetzlich halten müssen, zuerst für alle Forderungen aus den Versicherungsverträgen eingesetzt. Im Klartext heisst dies: Ihre Ansprüche als Versicherter gehen vor und werden gegenüber den Ansprüchen von anderen Gläubigern bevorzugt. Damit dafür genügend Kapital vorhanden ist, schreibt der Gesetzgeber den Assekuranzfirmen die Bildung von gebundenem Vermögen vor, welches strengen Regeln punkto Risikomanagement und Risikodiversifikation unterliegt. Zudem unterstehen die Unternehmen gemäss Versicherungsaufsichtsgesetz der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (Finma). Sie hat den Auftrag, dafür zu sorgen, dass die Versicherten vor Missbräuchen und dem Konkursrisiko möglichst geschützt sind.
Vor diesem Hintergrund stufe ich Ihr Geld bei der Zurich als sicher ein. Dennoch würde ich mir überlegen, ob Sie nicht stärker diversifizieren möchten. Ich würde nie das gesamte Kapital nur bei einem Anbieter deponieren, sondern auch bei Versicherungen und Banken diversifizieren. Damit senken Sie für sich Ihre Risiken.
Schweiz übernimmt automatischen Informationsaustausch ein Jahr später
Wie sieht es mit dem automatischen Informationsaustausch zwischen Liechtenstein und der Schweiz aus? Ist dieser schon in Kraft, oder ab welchem Datum werden die Daten ausgetauscht? H. B.
Die Umsetzung der Vorgaben der OECD zur internationalen Steuertransparenz ist bereits angelaufen. Eine Vielzahl von Staaten in Europa hat sich dazu verpflichtet, steuerrelevante Informationen untereinander auszutauschen. Innerhalb der EU gilt der automatische Informationsaustausch (AIA) seit dem 1. Januar dieses Jahres bereits als Standard. Auch Liechtenstein hat sich als Nicht-EU-Mitgliedsland bereits dazu verpflichtet, den automatischen Informationsaustausch ab diesem Jahr zu gewährleisten. Konkret heisst dies, dass nun die Daten mit Laufzeit ab 1. Januar 2016 gemäss den OECD-Richtlinien registriert werden. Erstmals werden die so gesammelten Daten dann im nächsten Jahr ausgetauscht.
Die Schweiz hingegen hat anders als Liechtenstein den automatischen Informationsaustausch noch nicht per 1.1.2016 eingeführt, sondern wird diesen erst im nächsten Jahr umsetzen. Hierzulande werden also erst ab dem nächsten Jahr die Daten laut OECD-Richtlinien gesammelt und dann ab 2018 ausgetauscht. Im Falle der Schweiz und Liechtensteins werden somit im nächsten Jahr noch keine Daten ausgetauscht, sondern erst wie mit den EU-Ländern ab 2018.
Bis zum Beginn des Jahres 2017 bleibt zwischen der Schweiz und den EU-Staaten sowie mit Liechtenstein die bisherige EU-Zinsbesteuerungsrichtlinie verbindlich und in Anwendung. Kunden haben somit noch ein Jahr Zeit, die Steuerkonformität gemäss OECD-Vorgaben sicherzustellen. Rückwirkend werden keine Daten ausgetauscht.
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