Mit Hausreparaturen spart man Steuern
Willkommen auf unserem Geldblog. Jeweils am Dienstag und Donnerstag beantwortet der Geldberater Martin Spieler Ihre Fragen. Jeweils am Sonntag wird die Börsenkolumne von Armando Guglielmetti aufgeschaltet.

Renovation: Malerarbeiten innen und aussen können von den Steuern abgezogen werden. Foto: Getty Images
Wir besitzen seit kurzem ein kleines Haus, an dem wir immer wieder Reparaturen und Anpassungen vornehmen müssen. Was dürfen wir bei den Steuern abziehen? F. L.
Als Hausbesitzer haben Sie bei den Steuern einen Vorteil. Sie dürfen nicht nur die Schuldzinsen für die Hypothek und allfällige weitere Darlehen aus dem privaten Umfeld in der Steuererklärung geltend machen, sondern auch die Unterhaltskosten. Das schenkt ein. Vor allem wenn man wie Sie regelmässig Reparaturarbeiten im Haus ausführen lassen muss.
Doch Vorsicht: Nicht jede Handwerker- und Gebührenrechnung ist abziehbar. Steuerlich in Abzug bringen dürfen Sie generell Kosten und Arbeiten, die für die Werterhaltung Ihrer Liegenschaft nötig sind – nicht aber Leistungen, die für Sie eine Wertsteigerung bringen. Konkret: Wenn Sie in Ihrer Küche den alten Kühlschrank oder den Kochherd ersetzen müssen, weil er defekt ist, dürfen Sie den Aufwand für den Ersatz bei den Abzügen aufführen. Wenn Sie aber die ganze Küche renovieren, weil diese in die Jahre gekommen ist, dürfte das Steueramt nur einen Teil der Kosten als werterhaltend akzeptieren. Denn durch die Küchenrenovation hat Ihr Haus an Wert gewonnen.
Auch wenn Sie auf den Frühling hin einen Wintergarten an Ihr Haus anbauen, ist das nicht einfach abziehbar, weil ebenfalls wertvermehrend. Problemlos abziehen können Sie aber Malerarbeiten aussen und innen, Ersatz von alten Fenstern, Elektroleitungen, Dachabdeckungen, Böden oder bestehenden Einbauschränken. Wenn Sie grössere Renovationen wie Sanierungen von Küche oder Bad vornehmen, empfehle ich Ihnen, einen Teil der Kosten in der Steuererklärung als werterhaltend und einen Teil als wertsteigernd aufzuführen. Dann haben Sie gute Chancen, dass die Kosten vom Steueramt rasch durchgewinkt werden.
Selbstverständlich müssen Sie alle Rechnungen vorlegen können. Eigenarbeit dürfen Sie nicht anrechnen. Gerade bei älteren Häusern lohnt es sich steuerlich, wenn Sie nicht alles auf einmal renovieren, sondern die Sanierungsschritte auf mehrere Jahre verteilen. Dann können Sie über mehrere Jahre hinweg Steuerabzüge für die Reparaturen und Anpassungen geltend machen und so einiges an Steuern sparen.
Beim Wiedereinstieg ins Berufsleben Prämien sparen
Nach der Babypause steige ich wieder ins Berufsleben ein. Stimmt es, dass ich damit bei der Krankenkasse sparen kann? F. S.
Ja, das stimmt. Wenn Sie wenigstens acht Stunden wöchentlich im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses tätig sind, muss Sie Ihr Arbeitgeber laut Gesetz gegen die Kosten bei Berufs- und Nichtberufsunfällen versichern. Da Sie bis jetzt das Unfallrisiko in der Krankenkasse abgedeckt hatten, wären Sie überversichert. Sie können somit auf das Unfallrisiko bei der Grundversicherung Ihrer Krankenkasse verzichten und tatsächlich Prämien sparen.
Ich rate Ihnen zusätzlich zu prüfen, inwiefern das Unfallrisiko über die Grundversicherung hinaus bei Ihrem Arbeitgeber abgedeckt ist. Sind auch die Kosten der halbprivaten oder der privaten Behandlung eingeschlossen? Falls Sie darauf Wert legen und dies sichergestellt ist, könnten Sie allenfalls auch in Ihrer Zusatzversicherung die Unfalldeckung ausschliessen und zusätzlich Prämien sparen.
Anders als bei der Grundversicherung muss Sie Ihre Krankenkasse später nicht mehr zwingend auch für das Unfallrisiko zusatzversichern, auch wenn Sie dies etwa nach einer Pensionierung wünschen. Daher sollten Sie sich diesen Ausschluss gut überlegen oder das Unfallrisiko anders als in der Grundversicherung in der Zusatzversicherung trotz Wiederaufnahme der Berufstätigkeit bei der Krankenkasse weiter mitversichern.
Chancen für Schweizer Pharmafirmen
Nach der Aufhebung der Iran-Sanktionen blühen für Schweizer Firmen wohl bald die Geschäfte. Das bietet für Anleger Möglichkeiten. Welche Unternehmen profitieren aus Ihrer Sicht? G. L.
Nur wegen der Aufhebung der meisten Sanktionen und der Rückkehr des Iran an die internationalen Märkte würde ich keine Aktien kaufen. Ich gebe Ihnen aber recht, dass die Öffnung des Iran für eine Reihe von Exportfirmen beträchtliche Chancen bietet.
Gute Möglichkeiten sehe ich für den Pharmasektor, insbesondere für Firmen wie Novartis, Roche oder Actelion. Immerhin ist der Iran ein Markt mit 80 Millionen Einwohnern. Dank der Einnahmen aus dem Handel mit Öl, das nun wieder im grossen Stil verkauft werden kann, sind viele Iranerinnen und Iraner in der Lage, hohe Preise für ihre medizinische Versorgung und ihre Gesundheit zu zahlen. Das vergleichsweise hohe Bildungsniveau in der Bevölkerung spricht ebenfalls für einen Anstieg der Ausgaben für Pharmaprodukte sowie für gehobene Markenprodukte von Nahrungsmittelherstellern wie Nestlé oder Lindt & Sprüngli.
Auch Industriekonzerne wie ABB, Sulzer, Burckhardt Compression oder der Autozulieferer Autoneum und viele andere dürften in der Lage sein, von Aufträgen aus dem Iran zu profitieren. Wegen der jahrelangen Sanktionen besteht im Ausbau der Infrastruktur im Iran viel Nachholbedarf. Sobald die Wirtschaft des Iran Tritt fasst, steigt auch die Nachfrage nach Finanzdienstleistungen von Banken und Versicherungen und in einem späteren Schritt nach Luxusgütern wie Uhren und Schmuck.
Noch vor der Revolution gehörte die iranische Oberschicht zu den guten und treuen Kunden der Schweizer Bank- und Uhrenbranche. Kurzfristig warne ich da aber vor zu grossen Erwartungen. Die regulatorischen Hürden für Banken und Versicherungen sind hoch und die Rechtssicherheit noch keineswegs gegeben. Auch bestehen für Finanztransaktionen nach wie vor erhebliche Hindernisse, sodass vorderhand für Schweizer Finanzgesellschaften die Geschäftsmöglichkeiten stark eingeschränkt sind.
Neben der nach wie vor ungenügenden Rechtssicherheit auf allen Ebenen würde ich auch die politischen Risiken nicht unterschätzen. Diese bestehen auch nach der Aufhebung vieler Sanktionen und werden durch den Konflikt mit Saudiarabien sogar verstärkt. Dazu kommt, dass im Iran niemand auf die Schweizer Firmen gewartet hat. Amerikaner, Russen, Deutsche, Chinesen und Italiener haben das Feld bereits stark abgegrast. Darum dürfte es sich für hiesige Firmen lohnen, auf den im Iran positiv besetzten Begriff Swiss made zu setzen.
Für den Schweizer Exportsektor bietet die Öffnung des Iran Chancen, ein rasches Wachstum der Schweizer Ausfuhren in den Iran halte ich allerdings für unrealistisch, zumal die politischen und geschäftlichen Risiken hoch bleiben.
10 Kommentare zu «Mit Hausreparaturen spart man Steuern»
Allerdings hat man irgend einmal alles renoviert und dann muss man die massiv ungerechten Eigenmietwertsteuer bezahlen!
Wie wenn die Arbeiten von einer Firma die sich ganz oder teilweise im Besitz des Besitzers befindet gemacht werden?
Ich kann das Gejammer der Hauseigentümer nicht mehr hören. Sie können soviel Kosten geltend machen, dass Sie mehrere Jahre fast keine oder sogar gar keine Steuern bezahlen müssen. Als Mieter kann ich da nichts machen, ausser Einzahlungen in die PK oder Säule 3a vornehmen.
Das aber die Hauseigentümer jahrelang für ihr Eigenheim aber auch für die Kosten der Renovation sparen mussten das lese ich hier nicht.
Auch sie haben die Möglichkeit sich ein Eigenheim zu leisten… Etwas merh sparen und ein paar Jahre auf die Ferien verzichten.
Herr Müller
Auf welchem Planeten wohnen den Sie? Hauseigentümer die mehrere Jahre (fast) keine Steuern zahlen gibts nur als Schauermärchen. Normalerweise bezahlt ein Hauseigentümer mehr Eigenmietwert als heutige Zinsen auflaufen und kann dann maximal den Pauschalabzug für Unterhalt geltend machen was am Schluss ein Nullsummenspiel ist. Er trägt aber das Investitionsrisiko, die Amortisation, den Unterhalt der Liegenschaft.
Das mit der Küchenrenovation kann nicht stimmen. Nach einer gewissen Zeit sind Renovationen von Zimmern, also auch Küchen, abziehbar, zumindest in Baselland.
Müller: Sie vergessen, dass das eingesetzt Eigenkapital keinerlei Zins als Einkommen bringt, während die gleiche Summe auf Konten oder anderen Anlagen sehr wohl Ertrag bringt.
Das ist auch ungerecht ebenso wie der unverschämte Eigenmietwert!
Mit REparaturen ist noch gar nichts gespart. Das Geld ist nämlich weg. Wenn die Reparatur 10’000 CHF kostet, die Steuerbelastung 30% ist, dann sind immer noch 700 CHF weg. Wo ist da die Ersparnis? Es liegt lediglich eine Verlustminderung um CHF 300 vor. Vielmehr stellt sich die Frage, Immobilien über eine AG zu halten, die immerhin noch Abschreibungen sowie Rückstellungen für Grossrenovationen ermöglicht, sofern man wirklich sicher ist, die Liegenschaft langfristig als Anlageobjekt zu behalten. Beim selbst genutzten Objekt macht auch das wenig Sinn. Auch der Vergleich mit dem Mieter ist abwegig: Die genannte Einzahlung in die 3. Säule a ist dann immerhin noch vorhanden, bei der 2. Säule ist das schon weniger klar.
Ist manchmal schon schwierig! Einen Wintergarten zum Beispiel kann man hier im Kanton SG ganz sicher nicht annähernd was abziehen! Es kommt immrer auf den Charakter der Sache an! Wenn man einen bestehenen Wintergarten ersetzt, so wird man das wohl geltend machen können. Ein neuer Wintergarten aber ist wertvermehrend! Auch eine Küche sollte man eigentlich voll in Abzug bringen können, sofern es eben nicht ein Luxusprodukt ist. Steuerrechtlich handelt es sich, wenn man etwas bestehendes ersetzt um Ersatzinvestitionen, bei noch nicht vorhandenen Sachen (wie eben ein neuer Wintergarten) handelt es sich um Anlageinvestitionen!
Als Leitfaden gibt es vom Steueramt ein Merkblatt:
„Merkblatt des kantonalen Steueramtes über die steuerliche Abzugsfähigkeit
von Kosten für den Unterhalt und die Verwaltung von Liegenschaften“ (Google)