Scheidungsrisiko einkalkulieren

Willkommen auf unserem neuen Geldblog. Jeweils am Dienstag und Donnerstag beantwortet der Geldberater Martin Spieler Ihre Fragen. Jeweils am Sonntag wird die Börsenkolumne von Armando Guglielmetti aufgeschaltet.

Eigenheim, Glück allein: Wenn Sie nach einer Trennung auf einer lang laufenden Hypothek sitzen bleiben, wird dies zu einer zusätzlichen Belastung. Foto: Getty

Eigenheim, Glück allein: Wenn Sie nach einer Trennung auf einer lang laufenden Hypothek sitzen bleiben, wird dies zu einer zusätzlichen Belastung. Foto: Getty

Als junge Familie kaufen wir ein Haus und profitieren von den tiefen Zinsen. Empfehlen Sie uns eine 10-jährige Hypothek oder eine mit einer noch längeren Laufzeit? U. W.

Die Zinsen sind nach wie vor sehr tief, selbst für Hypotheken mit langen Laufzeiten. Wer eine hohe Sicherheit sucht und genau wissen will, was ihn punkto Kosten erwartet, fährt mit einer Festhypothek gut. Zwar sind Hypotheken mit 10 und mehr Jahren Laufzeit nicht mehr ganz so tief wie noch im letzten Jahr. Dennoch sind sie im historischen Vergleich immer noch sehr günstig. Ich rate Ihnen, sich dennoch von den attraktiven Sätzen nicht blenden zu lassen und vor einem Vertragsabschluss die Konditionen von mehreren Banken und Versicherungen zu vergleichen.

Noch wichtiger als die Höhe des Zinses ist beim Entscheid über eine sehr lange Laufzeit für eine Festhypothek allerdings ein ganz anderer Aspekt: das Scheidungsrisiko. Ich weiss, das klingt angesichts der Begeisterung vor einem Hauskauf etwas gar unromantisch – erst recht für eine junge Familie. Trotzdem gebe ich Ihnen zu bedenken, dass Sie gerade als junge Familie das Risiko einer Scheidung nicht ausser Acht lassen sollten, bevor Sie und Ihre Frau einen Vertrag mit einer Laufzeit von zehn oder mehr Jahren unterschreiben.

Leider ist es eine Tatsache, dass fast jede zweite Ehe geschieden wird. Und dies oft in den ersten zehn Ehejahren. Wenn Sie dann auf einer lang laufenden Hypothek sitzen, kann dies zu einer zusätzlichen Belastung werden. Denn die Bank wird auf die Einhaltung der Vertragsbedingungen pochen. Nicht selten kommt es im Zuge einer Scheidung zu einem Verkauf von Einfamilienhäusern – sei es, weil die früheren Ehepartner wegen der unguten Erinnerungen allein nicht mehr in der Liegenschaft wohnen bleiben möchten oder, was noch häufiger ist, weil ein einzelner die Zinsen für die Hypothek und die Nebenkosten nicht allein aufbringen kann.

Wenn Sie Glück haben, können Sie eine Hypothek in solch einer Situation an einen neuen Besitzer weitergeben. Längst nicht immer ist dies möglich. Falls die Zinsen noch lange tief bleiben, könnte es sein, dass ein neuer Inhaber von der Bank sogar noch bessere Bedingungen bekommt. Dann will er eine lang laufende Hypothek sicher nicht übernehmen. In dieser Situation müssten Sie den Vertrag auflösen und der Bank für die verbleibende Laufzeit eine Gebühr, eine sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung, zahlen, was Sie teuer zu stehen kommen kann. Deshalb rate ich gerade jungen Familien trotz verlockend tiefen Zinsen zur Zurückhaltung bei Vertragslaufzeiten von zehn und mehr Jahren.

 

Nachzahlungen in die AHV sind nur beschränkt möglich

Ich habe bei der AHV einen Gesamtauszug über meine AHV-Beitragsjahre eingeholt und festgestellt, dass ich Beitragslücken habe. Wie kann ich diese schliessen? J. F.

Anders als bei der Pensionskasse oder in der 3. Säule können Sie nicht über die obligatorisch geschuldeten Beiträge hinaus freiwillig mehr Geld einzahlen, aber Sie können bestehende Lücken schliessen. Allerdings auch dies nur sehr beschränkt. Möglich ist eine Nachzahlung für die letzten fünf Jahre, in denen Sie hierzulande versichert waren, aber aus irgendwelchen Gründen keine AHV-Beiträge geleistet haben. Nachzahlungen für Beitragslücken, die weiter als die letzten Jahre zurückreichen, sind nicht erlaubt.

Anders ist es aber, wenn die Lücken entstanden, weil ein Arbeitgeber von Ihnen die von Ihrem Lohn abgezogenen AHV-Beiträge nicht der AHV vergütet hatte. In diesem Fall müssten Sie belegen können, dass Sie in dieser Phase erwerbstätig waren und wirklich AHV-Abzüge von Ihrem Lohn gemacht wurden. Wenn Sie dies beweisen können, werden Ihnen die Beiträge auch nachträglich gutgeschrieben. Hilfreich für die Beweiserbringung sind alte Lohnausweise. Diese finden Sie in Ihren früheren Steuererklärungen aus den entsprechenden Jahren, bei denen Sie Ihren Lohnausweis beilegen mussten.

Wenn jemand wie Sie feststellt, dass er eine Beitragslücke hat, sollten Sie sich innert 30 Tagen seit der Zusendung des Gesamtauszuges über Ihre Beitragsjahre bei der AHV-Kasse melden und eine Korrektur der Beitragsjahrdauer einfordern. Wenn man die AHV-Beiträge nicht lückenlos zahlt, muss man nach der Pensionierung eine Rentenminderung in Kauf nehmen. AHV-pflichtig ist man, sofern man dann schon erwerbstätig ist, ab dem 17. Altersjahr und, sofern man nicht erwerbstätig ist, ab dem 20. Geburtstag. Die Beitragspflicht dauert bis zum Erreichen des ordentlichen Pensionierungsalters an, also bis 65 bei Männern und 64 bei Frauen.

Je nach Umständen werden zusätzliche Beitragsjahre angerechnet. Ich rate Ihnen, sich auf jeden Fall mit Ihrer AHV-Stelle in Verbindung zu setzen und abzuklären, ob und inwiefern eine Kompensation Ihrer Beitragslücken noch möglich ist.

 

Hände weg bei hohen Renditeversprechen

Ist Ihnen das Unternehmen Beonpush begegnet? Sie versprechen im Internet 0,5 bis 3,5 Prozent Rendite pro Tag und akquirieren damit gerade bei Kleinstanleger(innen) sehr erfolgreich, wie mir aus meinem Umfeld zugetragen wird. M. M.

Nein, ich kenne die Firma nicht. Auf der deutschen Homepage heisst es: «Beonpush ist ein Unternehmen, das sich auf den Handel im Bereich der Echtzeit-Werbung spezialisiert hat. Eine sensationelle Geschäftsmöglichkeit ohne Einkommenslimit!» Schon dieses Versprechen macht mich skeptisch. Erst recht Bedenken habe ich, wenn ich weiterlese:  «Es werden täglich 0,5 bis 3,5 Prozent des Investments ausgeschüttet. Diese Prozente sind sogar je nach Multiplikator meist grösser.» Wie gesagt: Ich kenne die Firma nicht und kann deren Seriosität nicht beurteilen. Generell rate ich aber von Investments, bei denen traumhafte Renditen wie oben beschrieben in Aussicht gestellt werden, klar ab.

Wer glaubt, dass er mit seinem Geld deutlich höhere Renditen erreicht, als es in den verschiedenen Anlageklassen an den Finanzmärkten möglich ist, zahlt immer einen Preis. Einen Preis in Form von massiv höheren Risiken. Erst recht Abstand nehmen würde ich von Angeboten, welche sogar tägliche Renditen in Aussicht stellen, die weit über jenen liegen, die an den Finanzmärkten erzielt werden können. Wären die versprochenen Renditen wirklich so attraktiv und hätten diese Investments nicht einen Haken, würden innert kürzester Zeit selbst Grossanleger diese Möglichkeit nutzen, denn diese sind angesichts der rekordtiefen Zinsen ebenso wie viele Kleininvestoren in einem Anlagenotstand und suchen für die ihnen anvertrauten Gelder attraktive Anlageformen.

Gerade als Kleinanleger sollte man sich überlegen, wer für das Geld, das man in eine Firma steckt, die hohe Renditen verspricht, eigentlich haftet und wer das Unternehmen beaufsichtigt. Immer wieder kommt es vor, dass naive Kleinanleger in der Hoffnung auf hohe Renditen ihren Sparbatzen in Unternehmen investieren, ohne dass sie irgendwelche Sicherheiten haben. Meist unterstehen diese Firmen auch keiner Finanzmarktaufsicht. Weder die Auszahlung der Renditen noch die Rückzahlung des Einsatzes sind garantiert.

Naive Kleininvestoren werden nicht selten einzig vom Prinzip Hoffnung – und manchmal von der Gier – geleitet. Oft resultiert für diese Anleger ein Totalverlust. Für mich gilt bei Angeboten mit sehr hohen Renditeversprechen, die weit über den Möglichkeiten des Finanzmarktes liegen, ein einfacher Grundsatz: Hände weg.

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