Eigenheim: Hart verhandeln lohnt sich

Willkommen auf unserem neuen Geldblog. Jeweils am Dienstag und Donnerstag beantwortet der Geldberater Martin Spieler Ihre Fragen. Jeweils am Sonntag wird die Börsenkolumne von Armando Guglielmetti aufgeschaltet.

Hypotheken: Tieferer Zins liegt bei gutem Verhandlungsgeschick immer drin. Foto: Getty

Hauskredit: Ein tieferer Zins liegt bei gutem Verhandlungsgeschick immer drin. Foto: Getty

Ein Kollege von mir hat bei der gleichen Bank eine Hypothek erhalten, die günstiger ist als unsere, obwohl wir praktisch das gleiche Reihenhaus besitzen. Die Bank sagt, sie führe je nach Kunde eine individuelle Bewertung durch. Was kann ich tun, damit ich einen tieferen Zins zahlen muss? E. H.

Die Zeiten, als alle Kunden gleich viel für einen Hauskredit zahlen mussten, sind vorbei. Wie viel Sie für Ihre Hypothek zahlen, hängt einerseits von Ihrem Verhandlungsgeschick ab, anderseits vom Objekt und Ihrer individuellen Bonität. Bevor Sie mit Ihrer Bank über die Höhe der Zinsen verhandeln, würde ich Offerten von anderen Instituten einholen. Je glaubwürdiger Sie aufzeigen können, dass Sie auch mit Konkurrenten im Gespräch sind, desto eher kommt Ihnen Ihre Hausbank bei den Konditionen entgegen.

Bessere Sätze erreichen können Sie auch, wenn Sie bei der gleichen Bank noch andere Geschäfte tätigen. Viele Institute machen eine Gesamtrechnung: Wenn Sie auch Kunde des Private Banking sind und Ihr Vermögen von der gleichen Bank verwalten lassen, die Ihnen die Hypothek gewährt, wird man Ihnen eher einen tieferen Zins für Ihren Kredit anbieten. Allerdings rate ich auch Ihnen, eine Gesamtschau vorzunehmen: Ihre Rechnung geht nur auf, wenn Sie für die Vermögensverwaltung und andere Geschäfte nicht zu hohe Gebühren zahlen. Sonst nützt Ihnen der tiefere Hypozins nur bedingt.

Eine Rolle spielt auch das belehnte Objekt: Wenn es auf dem Markt einfach verkauft werden kann, hat dies ebenfalls einen positiven Einfluss auf die Kreditkonditionen.

Mindestens so wichtig wie das Objekt und die Kundenbeziehung ist Ihre individuelle Bonität. Diese hängt von der Belehnungshöhe ab. Wer den vollen Kreditrahmen ausschöpft und nur das geforderte Mindesteigenkapital einbringt, muss in der Regel einen höheren Hyposatz zahlen. Denn die Bank wägt ihr Risiko ab und macht bei den Konditionen einen Risikozuschlag. Wenn Sie mehr Eigenkapital einbringen können und allenfalls noch andere Reserven vorweisen können, sind Sie für die Bank eher ein gutes Risiko, was tiefere Zinsen zur Folge hat.

Wichtig ist die Tragbarkeitsrechnung: Wenn Sie die Kosten für den Hauskredit auf der Basis von angenommenen 5 Prozent Zins mit Ihrem Einkommen nur knapp tragen können, müssen Sie mit einem Risikozuschlag rechnen. Nicht oder nur bedingt berücksichtigt wird ein allfälliges Zweiteinkommen Ihrer Frau. Je nach familiärer Situation müssten Sie in der Lage sein, die Zinskosten nur mit einem Haupteinkommen zu tragen. Wohlverstanden nicht auf der Basis der momentan tiefen Zinsen, sondern auf der Basis der angenommenen 5 Prozent.

Auch beurteilt die Bank Ihre Arbeitsplatzsicherheit. Wenn Sie eine sehr sichere Stelle haben, kann sich dies positiv auf Ihr individuelles Kreditrating auswirken. Leute, die in Firmen oder Branchen mit unsicheren Aussichten arbeiten, haben hier einen Nachteil. Ich rate Ihnen, mit Ihrer Bank das Gespräch zu suchen und konkret zu fragen, was Sie unternehmen müssten, damit Ihr Kreditrating steige. Manchmal genügen einzelne Faktoren, und Sie stehen mit einem attraktiveren Hypothekenvertrag da.

Radikaler Verkauf nützt vor allem der Bank

Ich besitze eine Kassenobligation zu 1,125 Prozent sowie Anteile am ZKB Bond Visions Fonds CHF AA und Units-A-Swisscanto (LU) Bond Invest FCP-Med. Term CHF. Meine Bank rät mir, diese zu verkaufen und neu folgende Papiere zu kaufen: Swisscanto BVG 3 und ZKB Gold ETF AA CHF Klasse. Ich habe auch noch mehrere CHF-Obligationen. Soll ich die alle verkaufen? M. R.

Mir ist nicht klar, warum Sie all die aufgeführten Wertschriften verkaufen sollten. Aus meiner Sicht gibt es keinen Anlass, reinen Tisch zu machen. Die aufgeführten Produkte sind nicht grundsätzlich schlecht. Ein solch radikaler Verkauf macht nur Sinn, wenn Sie Ihr Kapital benötigen und überhaupt nicht mehr investieren wollen oder eine klar andere Strategie fahren möchten – beispielsweise voll auf Aktien setzen möchten.

Da Sie mir schreiben, dass Sie risikoscheu sind, stellt sich diese Frage in Ihrem Fall aber nicht. Natürlich ist es so, dass Sie mit den bestehenden Franken-Obligationen nicht mehr viel verdienen. Doch das ist angesichts der tiefen Zinsen derzeit der Preis der hohen Sicherheit. Auch mit den Ihnen vorgeschlagenen neuen Fonds sollten Sie keine Traumrenditen erwarten. Zudem haben Sie bei diesen keine Garantie auf Sicherheit. Auch bei diesen neuen Fonds müssen Sie mit möglichen Kursrückschlägen rechnen. Deshalb verstehe ich nicht, warum Ihnen Ihre Bank rät, all die Produkte zu verkaufen, und Sie Ihr Depot deutlich verändern möchten.

In jedem Fall positiv wäre der Schritt für Ihre Bank, da er einiges an Gebühren generiert. Darum werde ich den Verdacht nicht los, dass das Ziel der Depotumschichtung in erster Linie darin liegen könnte, mehr Umsatz, sprich mehr Gebühren, für die Bank zu erreichen. Daher rate ich Ihnen, sich genau zu überlegen, was Ihr Wunsch ist und welche langfristigen Ziele Sie selbst mit Ihrem Kapital verfolgen.

Steuernachteil mit Abzug kompensieren

Mein Sohn und meine Tochter studieren an der Universität. Die Alimente zahle ich direkt an sie. Wie kann ich diese bei den Steuern geltend machen? J. D.

Bei der Besteuerung von Alimenten gibt es eine einfache Regel: Derjenige, der Alimente bekommt, muss sie versteuern. Und derjenige, der sie bezahlt, darf sie in der Steuererklärung abziehen. Dies gilt sowohl für Ehegattenalimente als auch für Kinderalimente.

Komplizierter wird es aber, wenn die Kinder, wie in Ihrem Fall, bereits volljährig sind und noch studieren. Die Alimente, die Sie an Ihren über 18-jährigen Sohn und Ihre ebenfalls volljährige Tochter zahlen, dürfen Sie anders als Alimente für jüngere Kinder nicht mehr von den Steuern abziehen. Immerhin ist der Beitrag für Ihren Sohn und Ihre Tochter aber steuerfrei.

Da ein Studium mehrere Jahre dauert und erhebliche Unterstützungsbeiträge zusammenkommen, haben Sie durch die Tatsache, dass Sie die Alimente an die volljährigen Kinder nicht abziehen können, steuerlich einen Nachteil. Etwas abgefedert wird dieser durch die Möglichkeit, dass Sie wenigstens den Steuerabzug für volljährige Kinder in Erstausbildung in Anspruch nehmen dürfen.

Bei minderjährigen Kindern kann der Steuerabzug für Kinder von demjenigen geltend gemacht werden, der Alimente bekommt und diese versteuert. Indem Sie aber Ihre volljährigen Kinder unterstützen und diese Alimente nicht abziehen können, dürfen Sie hingegen den Kinderabzug für Volljährige in Erstausbildung geltend machen, wozu ich Ihnen auf jeden Fall rate.

Ein Kommentar zu «Eigenheim: Hart verhandeln lohnt sich»

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