Rente: Beitragslücken gehen bös ins Geld

Willkommen auf unserem neuen Geldblog. Jeweils am Dienstag und Donnerstag beantwortet der Geldberater Martin Spieler Ihre Fragen. Jeweils am Sonntag wird die Börsenkolumne von Armando Guglielmetti aufgeschaltet.

Mittels freiwilligen Einzahlungen in die Pensionskasse verbessert man seine Vorsorgesituation und spart Steuern. Foto: Getty Images

Mittels freiwilliger Einzahlungen in die Pensionskasse verbessert man seine Vorsorgesituation und spart Steuern. Foto: Getty Images

Ich bin nach etlichen Jahren Selbstständigkeit wieder in eine Pensionskasse eingetreten. Während der selbstständigen Tätigkeit habe ich regelmässig in 3a-Konten einbezahlt und besitze schon drei solche Konten. Ein viertes Konto zu eröffnen, scheint mir des Guten fast zu viel. Hingegen könnte ich noch freiwillige Einkäufe in die Pensionskasse tätigen. Was empfehlen Sie mir? C. N.

Wenn Sie genügend freie Mittel haben, würde ich sowohl in die 3. Säule einzahlen als auch freiwillige Einkäufe in die Pensionskasse tätigen. Da Sie wieder angestellt sind, können Sie in diesem Jahr maximal 6768 Franken in die 3. Säule überweisen. Gesetzliche Vorgaben, wie viele 3.-Säulen-Konten man haben darf, gibt es nicht. Je nach Kanton müssen Sie aber damit rechnen, dass Ihnen der Fiskus eine mögliche Steuerumgehung unterstellt, wenn Sie mehr als drei 3.-Säule-Konten unterhalten und diese gestaffelt auszahlen lassen.

Noch wichtiger halte ich in Ihrem Fall aber eine Einzahlung in die Pensionskasse, zumal Sie mir schreiben, dass Sie Beitragslücken haben und deshalb eine kleinere Rente hätten. Dank den freiwilligen Einkäufen können Sie Ihre Vorsorgesituation spürbar verbessern und zusätzlich erheblich Steuern sparen. Denn auch diese Beträge können Sie voll von den Steuern abziehen. Eine freiwillige PK-Einzahlung ist allerdings nur zu empfehlen, wenn Ihre Kasse gesund ist und über einen robusten Deckungsgrad verfügt.

Für den PK-Einkauf spricht auch, dass das einbezahlte Geld in der Regel höher verzinst wird, als wenn Sie es auf einem Sparkonto parkieren. Zwar beschränkt sich der gesetzlich vorgeschriebene Mindestzins von derzeit noch 1,25 Prozent in der 2. Säule nur auf die Lohnbestandteile, die dem BVG-Obligatorium – also bis maximal 84’600 Franken – unterstehen. Lohnbestandteile, die darüberliegen, und freiwillige Einzahlungen dürfen die Kassen mit einem geringeren Satz verzinsen. Dennoch liegt dieser in der Regel höher als die Sparzinsen der meisten Banken. Angesichts Ihrer Beitragslücken rate ich Ihnen, Ihre Vorsorgesituation von einem Experten genau prüfen zu lassen, zumal Sie vor Ihrer Pensionierung noch ein paar Jahre haben, um mögliche Massnahmen umzusetzen.

Günstig in US-Aktien diversifizieren

Ich habe von den iShares MSCI USA Ucits ETF gelesen. Ist das ein gutes Produkt? R. S.

Mit diesem Finanzvehikel können Sie an der Entwicklung des US-Aktienmarktes partizipieren. Der Exchange Traded Fonds bildet den MSCI-USA-Index nach und enthält Topaktien wie Apple, General Electric, Johnson & Johnson, Exxon Mobil oder Microsoft. Mit einer Total-Expense-Kennziffer von 0,33 Prozent halten sich die Kosten in Grenzen. Wahrscheinlich hat Sie die Kursentwicklung dieses Indexfonds in den letzten fünf Jahren beeindruckt. Ich rechne allerdings 2016 nicht mehr mit einem steilen Anstieg.

Die erhöhten Zinsen in den USA und die China-Turbulenzen dürften die US-Aktien bremsen, zumal es auch wieder attraktiver wird, in US-Anleihen zu investieren. Als Diversifikation in den US-Markt ist dieser Indexfonds gut geeignet. Ausserdem können Sie von dem allenfalls weiter steigenden Dollar profitieren.

Mit dem Gläubiger das Gespräch suchen

Mein Ex-Mann zahlt trotz Betreibungen seit Jahren keine Alimente. Jetzt bin ich selbst mit einer Betreibung konfrontiert. Ich habe einen Teil der Schuld bezahlt, kann aber nicht alles sofort begleichen. Was soll ich tun? B. F.

Da Sie die Schuld nicht grundsätzlich infrage stellen, kommt ein Rechtsvorschlag nicht infrage. Mit Ihrer Teilzahlung haben Sie Ihren guten Willen gezeigt. Ich empfehle Ihnen darüber hinaus, mit dem Gläubiger das Gespräch zu suchen und ihm einen Abzahlungsvorschlag zu unterbreiten.

Häufig treten Gläubiger darauf ein, da so eine hohe Wahrscheinlichkeit besteht, dass sie ihr Geld, wenngleich verspätet, aber immerhin erhalten. Legen Sie dar, warum Sie nicht die ganze Schuld umgehend bezahlen können, und setzen Sie einen realistischen monatlichen Abzahlungsbetrag ein, den Sie auch wirklich überweisen können. Dazu empfehle ich Ihnen, für sich ein verbindliches Haushaltsbudget zu erstellen. Allerdings muss ich Sie darauf hinweisen, dass der Gläubiger trotz Ihres guten Willens nicht verpflichtet ist, den Abzahlungsvorschlag zu akzeptieren.

Wie Marion Sigg, Chefin des Zürcher Stadtammann- und Betreibungsamtes Kreis 2, auf meine Anfrage hin erklärt, kann der Gläubiger Ihren Vorschlag nach freiem Ermessen ablehnen und beim Betreibungsamt ein Fortsetzungsbegehren einreichen.
Ist die Betreibung nicht durch Rechtsvorschlag oder durch gerichtlichen Entscheid eingestellt worden, kann er frühestens
20 Tage nach der Zustellung des Zahlungsbefehls das Fortsetzungsbegehren stellen. Wird dieses eingereicht, muss das Betreibungsamt die Pfändung vollziehen. Um dies abzuwenden, empfehle ich Ihnen, mit dem Gläubiger Kontakt aufzunehmen und eine gütliche Lösung anzustreben.

 

 

 

14 Kommentare zu «Rente: Beitragslücken gehen bös ins Geld»

  • Daniel sagt:

    Dass aber eine Pensionskasse plötzlich Pleite gehen, die Beiträge oder den Zinssatz einseitig anpassen kann, wird nicht erwähnt. Mit oder bei einer PK, wie auch bei der AHV etc, bin ich immer der Dumme, wenn die Spielregeln plötzlich, einseit, geändert wwrden können.

    • Ike Conix sagt:

      Wenn eine Pensionskasse pleite geht, springt der Sicherheitsfonds ein. Leute, die unter CHF 125’280 (möglicherweise inzwischen mehr) Jahreseinkommen haben, brauchen sich nicht zu sorgen.

      • urs brand sagt:

        Der Sicherheitsfond ist je nach Situation eine Schlaftablette so wie die Einlagensicherung für Bankkunden.
        Solange nur ein einzelnes Institut „hops“ geht mag der Sicherheitsfond funktionieren. Was aber wenn mehrere PK’s oder Banken „hops“ gehen – dann werden die bereit gestellten Mittel kaum ausreichen um alle Forderungen zu befriedigen. Oder sehe ich das falsch.

  • dan ehrensperger sagt:

    Zum letzten Fall mit den Gläubiger möchte ich noch folgenden Gedankengang anhängen:
    Ich weiss, dass nach Scheidungen die Kommunikation gestört sein kann und beiden Seiten verletzt sind und es manchmal schwer fällt, sachlich und ohne Verletzungen zu diskutieren. Trotzdem ist festzuhalten, dass eine Betreibung gegen eine Person – besonders wenn sie noch gut bekannt ist – auch in diesem Fall ein harter Schritt ist der – auch wenn er rechtlich zulässig ist, bewirken kann, dass das Gegenüber erst recht sich verschliesst.
    Treiben Sie daher bevor sie selbst betrieben werden ALLES Geld das Ihnen zusteht sofort ein!
    Wenn möglich würde ich versuchen, mit dem Exmann das Gespräch aufzunehmen, aufzeigen dass Sie auf diese Zahlungen angewiesen sind, nur daher betreiben und Teilzahlungen vereinbaren.

  • M. Keller sagt:

    Singles sollten sich Einzahlungen in die PK gut überlegen. Im Todesfall geht das ganze Guthaben an die PK, also auch nicht an allfällige Nachkommen oder andere Verwandte, die einem nahestehen. Lebenspartner können nur unter gewissen Bedingungen eine Abfindung bekommen, aber keine Rente.

  • Denk Mal sagt:

    Hört doch endlich mit diesen blöden Pensionskassen auf! Füllt nur den PK Verwaltern die Taschen. Meiner Meinung nach nur Diebstahl am arbeitenden Volk. Und der Bundesrat will nun ja die Bezugsmöglichkeiten noch stärker einschränken. Kommt einer Enteignung gleich. Ich bin noch so froh, keine zu haben und stattdessen die Gelder ins Eigenheim investiert. Und genau das will ja der BR mit fadenscheinigen Argumenten verhindern. Wenn unsere sogenannten Politiker nicht endlich andere Wege zu denken beginnen, sehe ich nur noch schwarz, für alle PK Besitzer.

    • Andreas Lötscher sagt:

      Mit einem Eigenheim spart man zwar Miete, aber nach der Pensionierung keine Rente, und die Kosten bleiben. Man kann es verkaufen, aber ob es eine bessere Rendite bringt als ein PK-Konto, ist unsicher.

      • urs brand sagt:

        Das mag schon stimmen Hr. Lötscher. Nur es ist auch nicht sicher, dass ich in der Zukunft genügen Rente erhalte um die laufend steigenden Mietpreise zahlen zu können. Bereits heute haben Rentner auf dem Wohnungsmarkt sehr schlechte Karten, wenn sie sich als Mieter bewerben. Ich glaube kaum, dass dies in Zukunft besser wird.

  • Ben sagt:

    Die Leistungen kenne ich zu genüge. Habe über mehr als zehn Jahre Deckungslücken in Absprache mit der Familie zusammengespart und ebenfalls in Absprache mit der PK aufgefüllt… bis schliesslich vor zwei Jahren mit einem Brief verkündet wurde das die Leistungen gekürzt werden… 20% bei der Rente und IV, 70% bei der Witwenrente, dann im Rahmen einer äh Umstrukturierung gleich noch mal 10% weniger… Betrug, Raub, Diebstahl und der Bruch vergangener gegenseitiger Vereinbarungen basierend auf Reglementen sowie völliger Missbrauch von Vertrauen… die sehen genau so aus. Für dumm und blöd verkauft, ausgeraubt… die Aktionäre der PK Versicherung geht es wegen der Renditen gruusig schlecht, deshalb wurde auch gleich eine Zinssenkung verkündet… dummes Zeug wegen Generationen, Alter etc.

  • Dieter Neth sagt:

    Bin selber in dieser Situation (Beitragslücke 21 Jahre) und hab aber davon abgesehen, nachzuzahlen. Es ist mir klar, dass ich meine Pensionärjahre nicht auf den Flughäfen der Welt verbringen werde, aber das ist ja egal. Hab meins in jungen Jahren gehabt und brauch nicht am Rollator durch die Weltgeschichte zu spuken. Eine kleinere Wohnung, irgendwo wo’s billig ist und ein einfaches Leben führen. Statt des PK Kontos halte ich lieber das emotionale Bankkonto mit meinen Töchtern und meiner Angetrauten gut gefüllt. Aber einen Job, wo sie mir das Doppelte in die PK einzahlen wie ich selber hab ich, so ists ja auch wieder nicht. Vielleicht kann ich den ja noch länger als bis 65 machen.

  • M. Vetterli sagt:

    Einzahlungen in die 2.Säule ist eigentlich immer abzuraten. Die 2.Säule kennt keinen freien Markt. Der Versicherte hat nicht die Möglichkeit, das für ihn interessanteste Angebot auszuwählen.
    Konditionen der Kasse des gegenwärtigen AG’s können sich ändern. Der Versicherte hat bei so einem Fall nicht die Option die PK zu wechseln.
    Auch die Politik kann die Vorlagen für die 2.Säule in der Zukunft massiv Verändern.
    Einzahlungen sind immer überobligatorisch. Die gesetzlichen Vorgaben wie UWS oder Mindestzins gelten da nicht. Eine Einzahlung ist, ausser via Vorbezüge, unumkehrbar.
    Für einen jungen Arbeitnehmer ist eine Einzahlung in die PK eine risikoreiche Langfristanlage mit höchst ungewissem Ausgang. Der positiv besetzte Ausdruck “Rentenlücke schliessen” kann teuer enden.

  • M. Vetterli sagt:

    Fortsetzung:
    Um von Steuerersparnissen zu profitieren sollten erst die Einzahlungen in die 3.Säule voll ausgeschöpft werden. Auch hier sind die Gelder dann blockiert, können aber jeweils zum Anbieter seiner Wahl transferiert werden.

    Einzahlungen in die 2.Säule sind erst nach Einführung der freien Pensionskassenwahl zu empfehlen. Der Versicherte muss in jedem Fall die Möglichkeit haben, den Anbieter zu wechseln und sich so die für ihn optimale Anlage zu sichern.

    Die Politik sollte die Fehlanreize durch steuerliche Erleichterungen, bezüglich Einzahlungen in das unfreie Korsett der 2.Säule, rückgängig machen.

  • Renata Rubina Rolischo sagt:

    Die leider weit verbreitete Ahnungslosigkeit btr. der zweiten Säule stimmt äusserst bedenklich – hier wäre Aufklärung dringend nötig.

    Gerade die, welche über Versicherungsgesellschaften jammern, sollten sich vor Augen führen, dass sie bei ihren Pensionskassen (für welche die Versicherungsgesellschaft „nur“ Rückdeckung ist) in der Regel den vollen Kapitalbezug tätigen können, und jährlich das Guthaben auf dem Ausweis genau studieren. Steigt es? Mehr, als der Inhalt des Portemonnaies? – Eben!

    Das Geld ist also noch da, es ist mehr, und es kann bezogen werden – wo ist das Problem? Wer es dann gegen eine Rente tauschen will – nur zu. Die Konditionen wechseln, aber… so what? Man muss nicht.

  • urs brand sagt:

    In dem Artikel vermisse ich einige sehr wichtige Hinweise, wenn es um freiwillige Beitragszahlungen in die PK geht.
    Da wäre einmal der Deckungsgrad, welcher einen Hinweis darauf gibt, wie gesund die Pensionskasse gegenwärtig ist. Ein Deckungsbeitrag von 100% bietet absolut keine Sicherheit, dass die freiwillig einbezahlten Gelder jemals wieder an den Mitarbeiter zurück fliessen.
    Freiwillige Einzahlungen sind erst kurz vor der Pensionierung interessant. Je länger die Gelder bei der PK liegen umso schlechter für den Versicherten. Will man ein Teil des Geldes bar beziehen, sollte die letzte freiwillige Einzahlung mindestens 3 Jahre zurück liegen – ansonsten der Fiskus knall hart zuschlägt mit Nachsteuern.

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