Gebühren nur bei Erfolg? Eine Illusion!

Viele zahlen doppelt: Oft wird neben einer Erfolgs- auch noch eine jährliche Grundgebühr verrechnet. Foto: iStock
Ich habe eine Frage zu Fonds mit einer High-Watermark-Klausel. Man zahle keine Gebühren, solange die Fonds im Minus seien: Ist diese Definition korrekt? Und empfehlen Sie solche Fonds? M.C.
Die High-Watermark- oder Höchststand-Klausel kennt man in der Finanzwelt in der klassischen Vermögensverwaltung und auch bei Anlagefonds. Letztlich ist der Grundgedanke dahinter, dass man als Investor möglichst keine Gebühren zahlen muss, wenn ein Vermögensverwalter floppt. Dafür werden happige Gebühren fällig, wenn eine starke Performance erzielt wird.
Referenz ist die höchste kumulierte Rendite in der Vergangenheit oder in der definierten Zeitspanne. Dieser Höchststand ist dann der Benchmark für die künftige Performance. Wenn der Vermögensverwalter gleich oder besser als dieser Benchmark abschneidet, bezahlt man als Investor eine Performance Fee. Diese kann schnell einmal 10 bis 15 Prozent der Wertsteigerung ausmachen.
Beliebt sind solche High-Watermark-Klauseln und Performance Fees bei stark angelsächsisch geprägten Hedge Funds. Wenn ein Fonds top läuft und man eine sehr gute Rendite erzielt, kann man in der Regel auch gut damit leben, wenn sich der Fonds- und Vermögensverwalter eine Tranche an der Wertsteigerung abschneidet. Man hat dann immer noch eine hohe Rendite.
Die Modelle zur Berechnung der erfolgsabhängigen Gebühren sind oft intransparent oder schwer verständlich.
Ärgerlich ist es indes, wenn man als Anleger Gebühren bei einem Fonds oder auch in einem Vermögensverwaltungsmandat selbst dann berappen muss, wenn man Buchverluste erleidet und der Vermögensverwalter eine Negativperformance eingefahren hat – so, wie dies wegen der Corona-Krise in diesem Jahr der Fall sein dürfte. Darum wären solche Water-Mark-Klauseln eigentlich ein ideales Konstrukt.
In der Praxis ist es allerdings in der Regel nicht etwa so, dass man bei Fonds mit solchen High-Watermark-Klauseln gar keine Gebühren bezahlt, wenn der Fonds ein miserables Jahr hatte. Vielmehr bezahlt man so wie bei den üblichen Fonds auch eine Grundgebühr, die in der Gesamtkostenquote Total Expense Ratio (TER) ausgewiesen ist und zum Beispiel bei einem Prozent liegt.
Zusätzlich zur TER kommt aber bei einer Top-Performance die High-Watermark-Klausel zum Zug. Man bezahlt dann auch noch eine Performance Fee. Man bezahlt oft sogar doppelt. In schlechten Anlagejahren entfällt die Performance Fee. Doch die Grundgebühr in Form der Total Expense Ratio muss man dennoch abliefern.
Zudem sind die angewandten Modelle zur Berechnung der erfolgsabhängigen Gebühren nicht selten intransparent oder für Privatinvestoren schwer verständlich. Das Dilemma, dass man eigentlich nur Gebühren zahlen möchte, wenn ein Vermögensverwalter erfolgreich war, ist damit nicht gelöst.
Interessant finde ich daher nur Fonds, die ausschliesslich eine High-Watermark-Klausel und eine TER mit null Prozent oder lediglich 0,1 oder 0,2 Prozent, wie passiv verwaltete Exchange Traded Funds, aufweisen, nicht aber zusätzlich auch noch eine Grundgebühr in Form einer Total Expense Ratio von 0,9 bis 1,2 Prozent, wie man sie sonst bei Fonds kennt und die auch in schlechten Anlagejahren dem Fondskapital belastet wird.
3 Kommentare zu «Gebühren nur bei Erfolg? Eine Illusion!»
High-Watermark-Klauseln führen dazu, dass die Verwaltung höhere Risiken eingeht, um die Wassermarke zu übertreffen. Das Risiko trägt dabei einzig der Anleger.
Und ETF’s sind so gestaltet, dass die Banken doppel und dreifach abkassieren können, nicht über Gebühren, sondern mittels Front-Running. Zudem verursachen ETF’s höhere Kursschwankungen, weil Anleger hysterisch aus Märkten fliehen oder euphorisch in Höchstpreise investieren, weil ETF’s scheinbar weniger risikoreich sind.
Die Corona-Krise hat gezeigt, dass beide Anlagemöglichkeiten schrott darstellen, die bloss die Fondsverwalter reich machen.
Wer 1% Mehrrendite als der Markt dauerhaft erzielen kann, und damit entsprechende Gebühren rechtfertigt, sitzt nicht im Anzug in einem Büro und leistet Dienste dem vermögen anderer. Der Sitz auf einer Yacht, wo gerade Sommer ist, fährt Heliski, wo gerade Winter ist, und ist unendlich reich.
Was ist „der Markt“? Und was heisst „dauerhaft“? Wann ist jemand „unendlich reich“? Wo ist ein Realitätsbezug? Ihr Beitrag ist inhaltlich so krude wie Ihre Rechtschreibung. Ich weiss gar nicht, was Sie überhaupt sagen möchten. Was für eine kleinkarierte Neidschreibe!