Bleiben Sie skeptisch bei PKs mit Unterdeckung

Lohnt es sich, gerade jetzt privat Erspartes in Pensionskassen einzuzahlen? Das sagt unser Geldberater.

Vorsicht ist angebracht: Ein Mann überlegt sich, ob er Erspartes in seine Pensionskasse einzahlen will. Foto: iStock

Ich frage mich, ob es Sinn macht, in der aktuellen Zeit Einkäufe in die Pensionskasse zu machen – im Wissen, dass meine wie auch viele andere PKs momentan eine Unterdeckung aufweisen. Kann es sich zum eigenen Nachteil erweisen, jetzt privat Erspartes einzuzahlen, in der Ungewissheit, ob perspektivisch Sanierungsmassnahmen drohen könnten? M.K.

Wenn eine Pensionskasse bereits eine Unterdeckung aufweist, wäre ich mit freiwilligen Einkäufen vorsichtig. Eine Unterdeckung bedeutet, dass eine Kasse aktuelle und künftige Verpflichtungen am erfassten Stichtag nicht vollumfänglich erfüllen könnte. Heikel wird es vor allem dann, wenn der Deckungsgrad unter 90 Prozent fällt. Wenn eine Unterdeckung vorliegt, müssen die Kassen das den Aufsichtsbehörden gegenüber kommunizieren.

Die Tatsache, dass nach dem Corona-Crash im März ein Teil der PKs in eine Unterdeckung glitten, ist noch kein Grund für eine grosse Sorge. Denn Kassen dürfen temporär eine Unterdeckung aufweisen, vorausgesetzt, dass sie die laufenden Verpflichtungen erfüllen können.

Der Anteil der Unterdeckungen nahm allerdings stark zu und sprang in den ersten vier Monaten des laufenden Jahres von 1,1 Prozent auf 25,4 Prozent. Bei einer längeren und stärkeren Unterdeckung sind die Kassen gezwungen, Sanierungsmassnahmen einzuleiten, so, wie Sie es in der Frage ansprechen.

Konkret könnten die Kassen in einer solchen Situation den Arbeitgeber, der mit der Kasse verbunden ist, um einen grossen Sanierungsbeitrag bitten, was bei diesen in der Regel schlecht ankommt. Vor allem können Kassen von den bei ihnen versicherten Arbeitnehmern und Arbeitgebern während einer bestimmten Zeit zusätzliche Sanierungsbeiträge erheben. Die Lohnabzüge wären somit höher, und die aktiven Arbeitnehmer bekämen etwas weniger Lohn ausbezahlt.

Weiter kann eine PK die Verzinsung auf dem überobligatorischen Altersguthaben ganz streichen und den Umwandlungssatz noch mehr senken, da die Kasse anders als beim obligatorischen Teil beim überobligatorischen Teil sowohl bei der Höhe der Verzinsung als auch beim Umwandlungssatz frei ist. Ihre Rente würde später tiefer ausfallen, da Ihr Altersguthaben weniger wachsen könnte und allenfalls auch noch zu schlechteren Bedingungen in eine Rente umgewandelt würde.

Wie gross ist die Unterdeckung? Ist eine rasche Erholung realistisch?

Freiwillige Einzahlungen in die Pensionskasse sind an sich ein effizientes Mittel, um seine eigene Altersvorsorge zu stärken und allfällige Vorsorgelücken zu schliessen. Gleichzeitig können Sie noch während des Erwerbslebens kräftig Steuern sparen, da die freiwilligen Einzahlungen bei den Steuern in Abzug gebracht werden dürfen. Wenn eine Kasse aber bereits in einer Unterdeckung ist, würde ich vor einer freiwilligen Einzahlung die Situation genau analysieren: Wie gross ist die Unterdeckung? Ist eine rasche Erholung realistisch?

Seit dem Crash im März hat sich die Lage vieler Kassen bereits wieder deutlich verbessert. Ein genaueres Bild ergibt die umfassende Pensionskassenstudie von Swisscanto, die dieses Jahr im August veröffentlicht wird und an der eine Vielzahl der Vorsorgeinstitutionen teilnehmen. Viele Kassen konnten dank dem guten Anlagejahr 2019 Reserven bilden. Der Crash hat lediglich dazu geführt, dass ein Grossteil der Reserven weggefressen wurden.

Bei Ihrer Kasse genügen die Reserven offenbar nicht, und es besteht bereits eine Unterdeckung. Daher würde ich zuwarten und erst gegen Ende Jahr nochmals eine Lagebeurteilung vornehmen. Wenn sich die Unterdeckung dank der Erholung der Finanzmärkte nur als temporär erwiesen hatte und eine weitere Erholung absehbar ist, können Sie dann immer noch eine freiwillige Einzahlung tätigen und vom Steuerabzug im nächsten Jahr profitieren.

Allerdings sollten Sie sich bewusst sein, dass die Rahmenbedingungen für Pensionskassen schwierig bleiben: Die tiefen Zinsen und die anhaltenden Turbulenzen an den Finanzmärkten machen es den Kassen schwierig, eine anständige Rendite auf den Vorsorgegeldern zu erwirtschaften. Gleichzeitig belasten die Demografie mit einer hohen Lebenserwartung und die unrealistischen gesetzlichen Vorgaben im obligatorischen Bereich die finanzielle Stabilität der Kassen.

Sollten die Finanzmärkte im Zuge einer weltweiten Rezession immer wieder einbrechen, ist bei einer steigenden Zahl von Pensionskassen mit Unterdeckungen und damit auch für die Versicherten vermehrt mit Sanierungsmassnahmen zu rechnen.

7 Kommentare zu «Bleiben Sie skeptisch bei PKs mit Unterdeckung»

  • Andreas Stalder sagt:

    Skandalös ist doch beim Schweizer System, dass ich als Arbeitnehmer – u. U. gar indirekt vom RAV – faktisch gezwungen werden kann, in eine PK mit Unterdeckung einzutreten. Oder würden Sie, ihr bürgerlichen Politiker, bei einer maroden Bank freiwillig anlegen? Dieses System der 2.Säule ohne Wahlfreiheit muss dringend geändert werden !

    • Kurt kuster sagt:

      Was nutzt es, wenn gegen Jahresende der Deckungsbeitrag über 100% liegt, im kommenden Jahr aber wieder stark fällt. Dann habe ich die Einzahlung bereits vorgenommen und kann nicht zurück.
      Freiwillige Einkäufe lohnen sich nur, wenn ich die Möglichkeit habe das Geld jederzeit wieder heraus zu nehmen wenn es schlecht läuft z.B. für die Amortisation der Hypothek.

  • Chris Stoffer sagt:

    Wenn man noch jünger ist, lohnt sich das einzahlen eigentlich nie, weil ein Teil des Geldes für die Quersubventionierung der aktuellen Rentnern mit immerhin Phantasie-Umwandlungsätzen benutzt werden muss.

    Anstatt einzuzahlen, investiert man lieber selbst in Fonds/ETFs. Da wird man auch höhere Rendite haben als die lächerlichen 1-2% in der PK. Je nachdem wie viel man dangespart hat, kann man 1 oder mehrere Jahre vor der Pension das Geld in die PK einzahlen, wenn man es als Rente beziehen will. Oder man behält es als Kapital und PK bezieht PK als rente für einen Mix aus kapital und rente.
    Wenn man es einzahlt und als Rente bezieht, ist es weg, wenn man stribt. Das Kaptial aber wird vererbt werden.

  • kurt kuster sagt:

    Was nutzt es, wenn gegen Jahresende der Deckungsbeitrag über 100% liegt, im kommenden Jahr aber wieder stark fällt. Dann habe ich die Einzahlung bereits vorgenommen und kann nicht zurück.
    Freiwillige Einkäufe lohnen sich nur, wenn ich die Möglichkeit habe das Geld jederzeit wieder heraus zu nehmen wenn es schlecht läuft z.B. für die Amortisation der Hypothek.

  • Peter Steiner sagt:

    Man sollte endlich mal aufhören, den Teufel an die die Wand zu malen. Die Pensionskassen haben noch andere Möglichkeiten, das eingesetzte Kapital gewinnbringend anzulegen. Zudem ist das laufende Jahr noch nicht einmal zur Hälfte durch. Also warten wir doch mal ab, was in den nächsten 6 Monaten alles so passiert. Wie sieht es denn mit der demografischen Entwicklung in 10 Jahren aus?

    • M. Vetterli sagt:

      Die Deckungsgrade können sich im Laufe des Jahres natürlich verbessern. Wie dem auch sei… Einkäufe in PK’s sollten generell nicht im Vordergrund stehen. Vor allem wenn man jung ist, sollte erst die Säule 3a ausgeschöpft werden. Ein Transfer in die PK ist mit Alter 59/60 immer noch möglich. Wir kennen die Zukunft der PK des heutigen und der zukünftigen AG nicht. Ein Einkauf fliesst immer in den überoblig.Teil und kann nur noch via Vorbezug rückgängig gemacht werden. Möglichkeit, welche die regl. Einkaufssumme der PK in einen anderen Topf (z.B. Säule 3a oder eine neu zu erfindende Säule 2a zur Deponierung von Einkäufen) einzuzahlen ist sollte angegangen werden.
      Zur Demografie: bei der 2.Säule betrifft dies die Langlebigkeit. Diese wird weiterhin und wohl auch in 10 Jahren ansteigen.

  • Urs zaubler sagt:

    Unser bvg System ist schlicht skandalös. Von den Rechten eingerichtetes feudalsystem für Banken und Versicherungen. Die Linke musste mit diese, faulen Kompromiss leben, sonst gäbe es in unserem Land nicht mal eine halbwegs vernünftiges Alters Rentensystem. Wie Herr stadler richtig bemerkt hat, sollte die Wahlfreiheit bei bvg Stiftungen gelten. Zudem Beitrag linear unabhängig des Alters damit Altersdiskrimimination Nicht noch gefördert wird. Weiter, dass bei Arbeitslosigkeit auch bvg Beiträge einbezahlt werden was aktuell nicht der Fall ist und weniger Altersarmut resultiert.

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