Was passiert bei einem Bankenkonkurs mit der 3. Säule?

Die Aussichten am Bankenplatz Schweiz waren schon rosiger: Blick über den Paradeplatz in Zürich. Foto: Steffen Schmidt (Keystone)
Kürzlich hatten wir eine Diskussion über die Sicherheit der Einlagen auf dem Säule-3a-Konto. Sind diese Einlagen bei einem Crash der Bank ebenfalls und separat bis zu einem Betrag von 100’000 Franken gesichert, also zusätzlich zu den gesicherten Einlagen auf dem Privatkonto bis 100’000 Franken? Oder werden die Einlagen von Privat- und Säule-3a-Konto bis maximal 100’000 Franken addiert und als Summe beurteilt? N.L.
Sobald die Finanzmärkte in den Krisenmodus schalten – wie wir das aktuell wegen der Unsicherheiten rund um das Coronavirus erleben –, machen sich viele wieder vermehrt Gedanken darüber, was mit ihrem Geld passieren würde, wenn ihre Bank zusammenbrechen würde. Das ist gut so.
Derzeit gibt es zwar noch keine Anzeichen, dass grössere Institute hierzulande gefährdet wären. Dennoch ist es richtig, wenn man sich die Frage nach der Sicherung von Einlagen nicht erst dann stellt, wenn eine Bank in Schräglage gerät.
Im Fall der Einlagen in der steuerbegünstigten Säule 3a ist es so, dass diese als privilegierte Einlagen gelten. Diese Privilegierung hat den Pluspunkt, dass diese Guthaben bei einem Bankzusammenbruch in die zweite Konkursklasse eingehen. Das bedeutet, dass man eine hohe Wahrscheinlichkeit hat, dass man sein Geld nach einem Bankkonkurs wieder bekommt.
In der ersten und zweiten Konkursklasse sind in der Regel nicht sehr viele Forderungen, während der Hauptteil der Forderungen der dritten Konkursklasse angehört. Zu diesen privilegierten Einlagen zählt die Einlagensicherung Esisuisse, aber auch Einlagen auf Konten, die auf den Namen des Bankkunden lauten, Kassenobligationen, die im Namen des Inhabers bei der ausgebenden Bank hinterlegt sind, Beiträge von Freizügigkeitsstiftungen und Einlagen bei ausländischen Geschäftsstellen der Bank.
Nicht nur privilegiert, sondern auch gesichert sind beispielsweise Guthaben von Privatpersonen, Wirtschaftsunternehmen und öffentlichen Stellen auf Privat-, Spar-, Anlage-, Lohn-, Nummern-, Depositenkonten und Kontokorrent. Das hat zur Folge, dass ein grosser Teil der privilegierten Einlagen durch das gesetzlich verankerte Einlagensicherungssystem abgesichert ist.
Geschützt sind allerdings nur maximal 100’000 Franken pro Kunde.
Damit im Falle eines Bankkonkurses das nötige Kapital für eine rasche Auszahlung an die betroffenen Kunden der konkursiten Bank bereit steht, stellen die Mitglieder der Einlagensicherung Esisuisse, zu der alle Banken und Wertpapierhäuser hierzulande gehören, Mittel zur Verfügung. Geschützt sind allerdings nur maximal 100’000 Franken pro Kunde, selbst wenn man bei der gleichen Bank mehrere Konten führt. Einlagen, die über diesem Maximalwert liegen, wären im Konkursfall Teil der dritten Konkursklasse, womit das Geld unter Umständen verloren wäre.
Bei der Addition der Guthaben auf den Maximalbetrag werden die Einlagen, die Sie in der steuerbegünstigten Säule 3a getätigt haben, allerdings nicht dazu gezählt. Denn die Privilegierung gilt unabhängig von Ihren übrigen Einlagen bis zum Maximalbetrag von ebenfalls 100’000 Franken – allerdings zusammen mit Einlagen von Freizügigkeitsstiftungen. Diese Vorsorgeeinlagen sind somit separat geschützt, fallen aber nicht unter die erwähnte Einlagensicherung. Sie sind lediglich privilegiert, was aber ebenfalls einen hohen Schutz bietet.
Trotzdem rate ich, möglichst nicht mehr als 100’000 Franken weder auf einem Privat- oder Sparkonto noch auf einem Konto der Säule 3a bei der gleichen Bank zu parkieren. Diversifikation bringt auch da mehr Sicherheit. Eine sinnvolle Diversifikationsmöglichkeit bietet auch das Investment in Wertschriften wie Fonds oder Aktien. Diese bleiben auch im Konkursfall im Besitz der Kunden.
19 Kommentare zu «Was passiert bei einem Bankenkonkurs mit der 3. Säule?»
Gibt es überhaupt noch einen triftigen Grund ein Konto zu haben?
Zinsen wird es wohl nie mehr geben – da sind die investierten 80 Franken für ein Schliessfach nicht das schlechteste.
Dieses ewige Geschwätz von den 100’000 Franken hilft doch niemandem und ist bloss unehrlich. Der Maximalbetrag des Einlagensicherungssystems beträgt 6 Milliarden Franken. Somit könnten also gerade mal an 60’000 Kunden jeweils 100’000 Franken ausgezahlt werden. Aber die Schweiz hat ja auch kaum mehr Einwohner. Den Rest kann sich jeder selber denken.
Endlich sagt es mal einer! Und übrigens: Durch Reibungsverluste, Unbegabtheit und Filz entgehen den Schweizern jährlich fast die selbe Summe (5 Milliarden) an Steuergeldern. Da sind die 6 Milliarden nichts anderes als eine Bürger-Verarschung.
Zwei Leute, die keine Ahnung haben, krakelen hier herum. Der eine führt einen sinnfreien Rundumschlage (5 Mia Steuergelder verschwendet). Der andere weiss nichts und verbreitet darum Lügen.
Wenn eine Bank oder mehrere Banken in Not geraten, dann HAFTEN sämtliche anderen Banken solidarisch für diese 100’000 pro Kunde.
Um das herauszufinden braucht man Internet + 30 Sekunden!
@Rothacher
Ja schon.
Aber ist es nicht so, dass wenn es wirklich übel kracht nicht nur eine Bank über den Jordan geht?
@R. Rothacher: Offenbar haben Sie keine Ahnung. lesen Sie doch mal die bestimmungen der Esisuisse und kommen Sie von Ihrer rosariten Wolke runter.
„Gemäss dem Bankengesetz ist der Maximalbetrag der Einlagensicherung auf CHF 6 Milliarden beschränkt. Sollten die Aktiven der betroffenen Bank zur Deckung der gesicherten Einlagen nicht ausreichen, werden die übrigen Banken und Wertpapierhäuser maximal CHF 6 Milliarden für die Deckung des Differenzbetrages beisteuern.
Die Systemobergrenze von CHF 6 Milliarden bedeutet, dass die von den Banken zu leistenden Auszahlungen (ohne Verzinsung) zu keinem Zeitpunkt gesamthaft die angegebenen Grenze überschreiten werden.“
Ist Ihnen daran irgendetwas unklar? Oder werden Sie die allfälliger weitere Differenz übernehmen?
@ Rolf Rothacher: Selbst Kantonsräte vermuten, dass in unserem Kanton die genannten „Reibungsverluste“ (Schönsprech) pro Woche 1 Mio. oder mehr sein können. Auf die Schweizer Bevölkerung umgelegt kommt man auf 5. Mia. Da sind die Bundesleerläufe noch gar nicht drin. // Eine Stellungnahme des Bundesrats vom 3. Sept. 2014 auf eine Interpellation von Pirmin Bischof (parlament.ch) ergibt, dass 1.4% aller Einlagen geschützt sind. Das heisst: Pro Tausend Franken, die ich der Bank bringe, erhalte ich im Schadenfall 14 Franken retour. Die Differenz (98,6%) ist Luft, bzw. damit finanziert man wohl den Luxus Dritter und ein zwielichtiges System. Da nehmen sich die kantonalen Reibungsverluste mit rund 8% bis 11,5% geradezu erzengelhaft heilig aus.
1. Nicht einmal UBS oder CS, so behaupte ich, haben in der Schweiz mehr als 60’000 Kunden mit Kontoguthaben über CHF 100’000.00. Bei der Raiffeisen sind 225 verschiede Banken.
2. Wenn das ganze Bankensystem zusammenbricht, hilft die Einllagesicherung auch nicht, da diese ja wieder von den Banken garantiert wird: Für diesen Fall müsste man eine Einlagensicherung in Bitcoin oder WC-Papier einrichten: Jeder erhält dann statt seiner Einlage Klopapier: Unterscheidet sich auch nur um eine Zahl die draufsteht von Bargeld, denn wenn das Bankensystem zusammenbricht, bricht auch das Geldsystem zusammen.
@ A. Toan: „Nicht einmal UBS oder CS, so behaupte ich, haben in der Schweiz mehr als 60’000 Kunden mit Kontoguthaben über CHF 100’000.“
Sie behaupten mit Sicherheit falsch, denn es geht hier nicht bloss um jederzeit verfügbare Bargeldguthaben, sondern um alle Arten von Konten, also einschliesslich 3a, Freizügigkeit, Wertschriften usw. Wenn Sie selber zusammengenommen nicht mehr als 100’000 auf der Bank haben, so tun Sie mir leid, sind sehr jung oder haben etwas falsch gemacht. In welcher Konkursklasse sich Ihr Geld befindet, wenn die 6 Milliarden aufgebraucht sind, das ist dann ziemlich egal.
Die Esisuisse wird zu den systemrel.Banken kaum angerufen werden müssen.
UBS, CS, Raiffeisen, ZKB sowie die Postfinance haben in der CH diesen Status.
Diese Banken werden, sollten sie in Schieflage geraten, mittels Bail-in am leben gehalten. Die Einleger mit Pos. über der 100’000.-Marke werden somit die Einlagen bis zur 100’000.- Marke sichern, indem zumindest Teile ihrer Einlagen in Eigenkapital gewandelt werden.
Bei den KB’s, alle ausser diejenige von BE,VD,GE, besteht eine Staatsgarantie. Bei diesen Instituten werden sogar sämtl.Einlagen durch die Steuerpflichtigen garantiert.
Es sind wenige Banken, bei welchen die Esisuisse wohl eingreifen muss. Die 6 Mrd. dürfen nicht ins Zentrum gestellt werden. Die Zuteilung in die 2.Konkursklasse gar.letztlich den Erhalt der ges./priv. Einlagen
Jesses Neiau:
Die meisten haben 1-3 Monatslöhne flüssig auf der Bank, viele schon ein Problem, eine Mietzinskaution zu leisten.
Die Schweizer sind ein Volk der Versicherungen, die sparen nicht auf der Bank Geld an, das macht der Staat / Arbeitgeber mit PK und AHV. Und wer mehr hat, hat Anlagen und kein Cash. Und wer ein Haus hat, sowieso Schulden und meistens wenig Cash. Und dann gibt es auch die, wo nicht 100’000 in Cash liegen, sondern 10 Millionen auf einem Konto, auf den Anzahlmässig meisten Bankkonti liegen keine 10’000!
@Jesses Neiau: Wer mehr als 100’000 als Sichteinlagen auf einem Bankkonto hat, ist entweder saureich oder saudoof, entweder ist der Cash Peanuts in seinem Vermögen oder soll ihn investieren.
Ich zähle Sie jetzt mal zu den Saureichen, bin nicht neidisch, die Supersaureichen haben kein Cash auf der Bank:
So ein Superreicher hat ein Angebot gemacht, um in ein Start-up zu investieren: Der hätte die TCHF 250′ nicht Cash geschickt, der hätte nur eine Bürgschaft gestellt für einen Bankkredit an das Start-up.
Glauben Sie, Sawiri oder Trump oder Blocher hätten Cash auf der Bank? Die haben netto Millionen an Schulden bei den Banken. Die sind doch nicht doof, darum sind die reich.
Mehr als 100’000 auf der Bank haben die Ur-Oms und Ur-Opis.
Was denken Sie warum das Bargeld abgeschafft werden soll??
Sie sehen es richtig. Das System stinkt.
Wieso so viele Worte? Die letzten beiden Sätze hätten genügt. Es gab schon lange nicht mehr eine solch günstige Gelegenheit, in Fonds zu investieren. Besonders für Leute, die einen Anlagehorizont von 40 und mehr Jahren haben.
Und wenn ich Geld parkiere bei Kantonalbank die über Kantonsgarantie abgesichert ist?
Das würde mich auch interessieren. Hat da Jemand Antworten?
Wer seine Ersparnisse in leicht liquid machender Form deponieren will sollte diese Einlagen in risikolose 100’000.- Pakete bei verschiedenen Banken platzieren. Solange die Banken für die Einlagen über dieser Grenze keinen Risikozuschlag gewähren, sollten sämtliche Zinssparer ihre Spargelder gut diversifizieren.
Meines Wissens gibt es auch keine Bank, welche bei Verzicht auf die Einlagensicherung bereit ist, einen Risikozuschlag zu zahlen. Es gibt nachrangige Anleihen. Wieso nicht auch nachrangige Sparkonti oder Coco-Bonds mit Stückelungen ab 5000.- für den kleinen Mann?
Jedermann sollte die Möglichkeit haben, seine Geldeinlagen risikoreicher und somit mit einem Zuschlag, bei den Banken zu deponieren.
Wenn ich an die jährlichen Inserate denke, wo den Menschen nahe gelegt wird, in die 3. Säule einzuzahlen, vorsorgen und Steuern sparen. Ich habe mich schon immer gefragt; ist der Spatz in der Hand nicht besser, als die Taube auf dem Dach? Was man hat, das hat man. Vielleicht wäre eine bessere Ausbildung an den Schulen in Finanzbelangen gut, es gibt bei solchen Entscheiden neben den positiven Argumenten immer auch Risiken die man kennen und abwägen sollte.