Achten Sie auf das Kleingedruckte!

In den Verträgen vieler Banken finden sich Bestimmungen, die im Krisenfall für den Kunden zum Fiasko werden können. Worauf Sie achten müssen.

Kaum jemand liest bei Depoteröffnungen alle Zusatzbestimmungen: Wer Risiken ausschliessen will, sollte dies jedoch tun. Foto: Getty Images

Man muss wissen, dass Banken mit Aktien in den Depots sogenanntes «Security Lending» betreiben. Sie leihen diese Aktien gegen eine entsprechende Vergütung an Dritte aus. Sollte man den Depositären nicht wieder einmal in Erinnerung rufen, dass wenn ihre Bank Konkurs anmeldet, diese ausgeliehenen Aktien für den Depositär praktisch verloren sind – weil diese Aktien eben in diesem Moment gar nicht mehr im Besitz der Bank sind? U.M.

Ja, ich teile Ihre Meinung. Noch besser ist es aus meiner Sicht, wenn man als Kunde seiner Bank das Security Lending gar nicht erlaubt. Man sollte sein Einverständnis dafür nicht gegeben, obwohl die Bank den Kunden dafür eine kleine Einnahme verspricht. Meines Erachtens macht man ein schlechtes Geschäft, wenn man sich auf das Security Lending einlässt. Die Zusatzrendite, die man damit erwirtschaftet, ist im Verhältnis zum erhöhten Risiko, das man trägt, bescheiden.

Oft ist es sogar so, dass die meisten Leute nicht einmal wissen, dass Sie ein zusätzliches Risiko aufgrund des Security Lending in Kauf nehmen. Denn viele Institute haben die Wertpapierausleihe in den vielen Vertrags- und Geschäftsbestimmungen, die man bei Depot- und Kontoeröffnung unterschreibt, versteckt. Mit der Unterschrift erteilt man sein Einverständnis. Kaum jemand liest all die vielen Verträge und Zusatzbestimmungen. Insbesondere im Kleingedruckten finden sich einige Bestimmungen, die im Krisenfall für den Kunden sehr nachteilig sein oder sogar zum Fiasko werden können.

Beispiele dafür sind das von Ihnen erwähnte Security Lending oder der Verzicht auf das Verrechnungsrecht, wenn man bei einer Bank sowohl Konten führt und Geld deponiert hat als auch Kredite wie eine Hypothek offen hat. Viele Institute lassen ihre Kunden unterschreiben, dass sie darauf verzichten, dass das Guthaben mit dem Kredit verrechnet werden kann.

Die Coronakrise hat viele Anleger gegenüber Risiken sensibilisiert. Das alleine genügt aber nicht.

Im Konkursfall kann es so passieren, dass man liquide Guthaben auf dem Konto, die den Maximalbetrag der gesetzlichen Einlagensicherung von 100’000 Franken pro Kunde übersteigen, verliert, aber weiter auf dem vollen Kredit der Bank sitzt und diesen weiter verzinsen und abzahlen muss.

Beim Security Lending bekommt der Kunde als Lender immerhin eine Gebühr. Wenn die Wertschriften aber nicht wie vereinbart fristgerecht zurückgegeben werden und die Bank, welche die Papiere geborgt beziehungsweise weitergegeben hat, zusammenbricht, hat man ein gravierendes Problem. Da nützt es wenig, dass grundsätzlich gilt, dass Wertschriften bei einer Bankpleite im Besitz der Kunden verbleiben. Denn das Problem ist, dass die Kunden, wie Sie richtig hinweisen, zum Zeitpunkt des Bankkonkurses vielleicht gar nicht im Besitz der Wertpapiere sind, sondern die Titel an die Bank ausgeliehen wurden.

In der Praxis ist es tatsächlich so wie Sie es antönen: Die im Rahmen des Security Lending ausgeliehene Wertschriften sind bei einer Bankpleite faktisch verloren. Zwar kann man dann im Konkursverfahren seinen Anspruch gegenüber der Bank anmelden. Viel zu holen ist in dieser Konstellation allerdings kaum mehr wie man aus dem Fall der Lehman-Pleite während der letzten Finanzkrise weiss.

Die Coronakrise hat viele Anleger gegenüber Risiken sensibilisiert. Das alleine genügt aber nicht. Man sollte auch weniger offensichtliche Risiken wie das Security Lending reduzieren oder möglichst ganz ausschliessen.

11 Kommentare zu «Achten Sie auf das Kleingedruckte!»

  • Panja Flöte sagt:

    Was Martin Spieler vergessen hat zu erwähnen: Wenn ein grosser Meteorit auf die Erde knallt, geht die Welt unter …bzw. wird es ungemütlich hier. Der Strom ist weg, die Handys können nicht mehr geladen werden, die Börsenkurse sind unbekannt … und das für Jahrtausende.

    Risiken lauern überall. Soll ich da noch Aktien kaufen? Oder einen Kinderwagen, eine Nagelschere? Morgen kann schon alles vorbei sein, und mein Investment wäre dann für die Katz gewesen! WTF!!!

    Wichtig zu wissen: Es gibt Risiken und Risiken. Die einen kann man vernachlässigen, die anderen nicht. Gesunder Menschenverstand ist da gefragt.

    • Hans Ueli Kühni sagt:

      Als Laie ist es eher schwierig, solche Fallen zu erkennen. Da man Bankern und Politikern eh kein Wort glauben kann, muss man wohl externe Beratung holen. Da bin ich jedenfalls froh, wenn es Leute wie Martin Spieler gibt, die diese Risiken immerhin erwöhnen. Der Banker tut das von sich aus sicher nicht.

    • Josef Marti sagt:

      Oder nicht vergessen die Pandemie. Diese hat der Herrgott geschickt als gerechte Strafe für die geldgierigen promisken und klimaschädigenden Anleger und Konsumenten.
      Um weiteres Unheil abzuwenden müssen jetzt alle Regierungen und Bänkler unverzüglich im Büssergewand den Gang nach Canossa antreten und sich bedingungslos dem Papst unterwerfen.

  • Stefano Trentini sagt:

    Da viele Banken diese und ähnliche Bestimmungen in AGBs verstecken, ist es praktisch unmöglich dem aus dem Weg zu gehen. Als „normaler“ Konsument ist man der Praxis mehr oder weniger ausgeliefert.

  • Jakobi sagt:

    Ich gehe jetzt mal davon aus, dass ich dieses Risiko ich mit Halten von Namenaktien ausschliessen kann.

  • DerRealist sagt:

    Bei Swissquote habe ich in den AGB’s nichts darüber gefunden.
    und bei Avadis steht
    Wertpapierleihe
    Seit 2016 verzichtet Avadis gänzlich auf Securities Lending.

    Gewisse ETF machen das aber, da sehe ich ein Zusätzliches, kleines Risiko.

  • Renata Rubina Rolischo sagt:

    Das Ausleihen von Wertschriften und den Verzicht auf Verrechnung mit Hypotheken schreiben die Banken in die Vertragsbedingungen, das ist richtig. Es gibt genug Banken, die sich gegen Änderungen (Streichen) dieser Positionen wehren und diese nicht akzeptieren wollen. Auch wenn Panja Flöte das Risiko herunterspielt (oder nicht versteht): ich finde, das geht gar nicht! So eine Vertragsbedingung ist für mich als Kunden inakzeptabel. Aber es gibt zum Glück eine einfache Lösung: Depot bei einer Bank, die keine SL betreibt, Hypo bei einer anderen, und allfällige Kontoguthaben nicht bei der Hypo-Bank.

    • Panja Flöte sagt:

      Ich selbst bin absolut gegen die Wertpapierleihe, weil diese nur dazu verwendet wird, um zu spekulieren (um Put-Optionen zu verkaufen). Ich denke aber, dass das Ausfallrisiko äusserst gering ist und sicher kein Grund sein kann, auf Aktien oder Fonds zu verzichten. Im Zweifelsfalle die Depotbank oder den Fondsanbieter wechseln.

      In den Fact-Sheets der Fonds sollte immer stehen, wie hoch das „Security Lending“ ist. Bei den Core-ETFs von iShare ist es z.B. 0%, auch Vanguard verzichtet generell darauf.

      • Renata Rubina Rolischo sagt:

        Wir reden ja nicht von den Fonds, sondern von der Bank. Der Bund hat die UBS gerettet. Nehmen Sie mal an, eine Bank würde nicht gerettet und ginge tatsächlich Pleite. Gestern dachten Sie noch, Sie wären Millionär, weil die diversifizierten Aktien in Ihrem Depot für über 2 Mio notierten. Heute ist die Bank Konkurs und Sie erfahren, dass 2/3 „Ihrer“ Wertschriften leider gerade ausgeliehen waren und Sie sich gerne an der Konkursdividende beteiligen können…

  • Meieriesli sagt:

    Warum soll der Bankkonkurs relevant sein?

    Schuldner ist nicht die Bank sondern der Empfänger der Wertschriften, der Borrower. Da besteht zweifelsohne ein nicht abschätzbares Konkursrisiko, da der Empfänger nicht bekannt ist und zudem jederzeit wechseln kann.

    Die Bank jedoch ist wie bei den Wertschriften selbst bloss Depositär. Sie sind zwar im Besitz aber nicht im Eigentum der Bank, darum sind die Wertschriften nicht Teil der Konkursmasse falls die Bank konkurs geht. Analog müsste es sich mit dem Guthaben gegenüber dem Empfänger verhalten.

  • Roger Scherer sagt:

    Welche Institute haben SLB in den AGB?

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