Zum Thema „Automatische Erhönung der AHV-Beiträge“
Der Bundesrat prüfe ab einer «gewissen Finanzlage der AHV», die Beiträge zu erhöhen und die Renten vorübergehend nicht mehr der Teuerung anzupassen. Mit einer AHV-Schuldenbremse werde zudem möglicherweise das Rentenalter schrittweise erhöht.
In unserer Bundesverfassung steht, dass die erste Säule (AHV) den Existenzbedarf angemessen zu decken habe. Nach dem Bundesamt für Statistik sind die Löhne seit der 10. AHV-Revision im Jahre 1997 um 34,2 Prozent gestiegen, die AHV-Renten aber lediglich um 20,6 Prozent. Bereits aus diesem Vergleich ist ersichtlich, dass die heutigen monatlichen Maximalrenten 300 Franken zu tief sind.
Bei der 11. AHV-Revision sollten unter anderem Mängel des Splittings beseitigt werden. Auch die Plafonierung der Renten bei Verheirateten sollte unbedingt geändert werden.
Hanspeter Oppliger, Hilterfingen
Was sagen Sie dazu? Klicken Sie unten auf “Hier kommentieren” und schreiben Sie ihre Meinung in das leere Feld. Bitte vergessen Sie nicht, Ihren Namen und Ihre Mailadresse anzugeben. Wir freuen uns auf angeregte und faire Diskussionen!
Was noch schlimmer ist als die etwas zu tiefen Renten sind die sehr grossen Differenzen bei den Steuern. Je nach Kanton und Wohnort bezahlt man 3-4 mal mehr als der billigte Ort…
Anders gefragt,wer kann sich ein Leben so noch leisten,das es für einen Einwohner der Schweiz als menschenwürdig gilt?
Aber wir wissen ja ,dass von rechts her nur noch sparen angesagt ist,damit diese ihre eigenen Geldsäckel füllen können.