Leben


Archiv für die Kategorie „Politik/Gesellschaft“

Stiefkinder unter dem Regenbogen

Mamablog-Redaktion am Freitag den 2. März 2012

Eine Carte Blanche von Mario Fehr*

Seit dem 1. Januar 2007 können schwule und lesbische Paare in der Schweiz ihre Partnerschaft beim Zivilstandsamt eintragen lassen. Sie erhalten dadurch ähnliche Rechte wie verheiratete heterosexuelle Paare. Verwehrt sind ihnen aber der Zugang zu fortpflanzungsmedizinischen Verfahren sowie die Adoption von Kindern.

Bis Ende 2011 haben schweizweit über 5000 schwule oder lesbische Paare ihre Partnerschaft eintragen lassen. Nicht wenige sind darunter, in denen mindestens eine Partnerin oder ein Partner auch Kinder in den gemeinsamen Haushalt mitbrachte. Kinder und Jugendliche, die in der Obhut eines gleichgesellschaftlichen Paares aufwachsen, gehören also zur gesellschaftlichen Wirklichkeit. Das geltende Recht aber lässt sie im Regen stehen. Es sichert sie nicht im selben Mass ab wie Kinder in ehelichen Gemeinschaften, sondern behandelt sie rechtlich als Fremde im eigenen Haushalt. Und dies obwohl es das Partnerschaftsgesetz dem oder der «Angeheirateten» zur Pflicht macht, dem Kind gegenüber «in der Erfüllung der Unterhaltspflicht und in der Ausübung der elterlichen Sorge in angemessener Weise» seinen Beitrag zu leisten und den leiblichen Elternteil auch zu vertreten, wenn es die Umstände erfordern.

Schwule Eltern in den USA. (Keystone)

Lesbische Frauen und schwule Männer wollen Verantwortung übernehmen für das Kind ihrer Partnerin oder ihres Partners. Und damit dem Kind eine zusätzliche Sicherheit bieten, insbesondere auch im Falle des Todes seiner leiblichen Mutter oder seines leiblichen Vaters. Kann man Selbstsucht und Individualismus in unserer Gesellschaft beklagen und gleichzeitig Menschen daran hindern, in ihrem nächsten familiären und sozialen Umfeld Verantwortung zu übernehmen? Und dies mit einem holprigen Verweis auf Normen, die durch die gesellschaftliche Wirklichkeit ohnehin längst überholt sind? Ich meine: Nein.

Darum: Wer zur eingetragenen Partnerschaft (politisch) Ja gesagt hat sollte jetzt auch Ja sagen zur gesellschaftlichen Realität, in der diese Familien leben. Das Kindswohl muss dabei zentraler Orientierungspunkt für die Lösungsfindung sein. Mit dem wenig originellen Hinweis, es brauche zur Zeugung eines Kindes eine Frau und einen Mann, kann man doch nicht ernsthaft das Kindswohl in den Regenbogenfamilien politisch im Abseits stehen lassen!

Die Entdiskriminierung der eingetragenen Partnerschaft bei der Stiefkindadoption schafft keine neuen Verhältnisse. Aber sie erhöht die Absicherung für Kinder, die bereits in Regenbogenfamilien leben. Das katholisch geprägte Spanien erlaubte gleichgeschlechtlichen Paaren bereits 2005 die Adoption – und etwas später lesbischen Paaren auch den Zugang zur Fortpflanzungsmedizin. Es ist an der Zeit, dass die Schweiz nachzieht und auch die Kinder unter den Regenbogen stellt, deren Väter oder Mütter in eingetragenen Partnerschaften leben.

fehr150x150*Der frühere SP-Nationalrat Mario Fehr ist seit Mai 2011 Regierungsrat des Kantons Zürich. Im Juni 2010 hat er mit einer Motion gefordert, gleichgeschlechtlichen Paaren in eingetragener Partnerschaft die Stiefkindadoption zu ermöglichen. Fehr lebt in zweiter Ehe in einer Patchwork-Familie.

Heirat oder Pranger

Nina Merli am Donnerstag den 23. Februar 2012
So nicht! Nicolas Sarkozy und Carla Bruni 2007 in Luxor - das damals noch unverheiratete Paar gab Anlass, die «offizielle Prostitution durch Staatsoberhäupter zu akzeptieren». (Bild: Keystone)

So nicht! Nicolas Sarkozy und Carla Bruni 2007 in Luxor - das damals noch unverheiratete Paar gab Anlass, die «offizielle Prostitution durch Staatsoberhäupter zu akzeptieren». (Bild: Keystone)

Deutschland hat nach der «Causa Wulff» seit wenigen Tagen mit Joachim Gauck einen neuen Bundespräsidentskandidaten – und bereits ist eine Debatte entflammt, die so rein gar nichts mit Politik zu tun hat: Gauck lebt in «wilder Ehe» mit seiner Lebensgefährtin, der Journalistin Daniela Schadt. Und es kommt noch schlimmer: Obwohl er seit 1991 von Gerhild Gauck, der Mutter seiner vier Kinder, getrennt lebt, ist er immer noch mit ihr verheiratet.

Wie verwerflich! Grund genug für den CSU-Familienpolitker Norbert Geis, Gaucks ungeregeltes Privatleben öffentlich in Frage zu stellen und zu kritisieren. Dies wiederum veranlasste weitere Politker, sich negativ über Moralapostel Geis auszulassen. Seither ist in verschiedensten Internetforen ein Hickhack über Sitte und Moral im Gang, das einen vergessen lässt, dass wir bereits das Jahr 2012 schreiben. Muss man heutzutage tatsächlich noch über den Zivilstand eines Politikers diskutieren?

Anscheinend schon. Und wirft man einen genaueren Blick auf das Privatleben der politischen Akteure, so fällt auf, dass so gut wie alle in «geregelten Verhältnissen» leben, zumindest was ihren Zivilstand betrifft. Kein Wunder. Dass eine «nichteheliche Verbindung» zum politischen Spiessrutenlauf führen kann, musste der französische Staatspräsident Nicolas Sarkozy erleben, als er im Dezember 2007 frisch verliebt mit Carla Bruni nach Ägypten flog: Er sei ein schlechtes moralisches Beispiel und gebe Anlass, die «offizielle Prostitution durch Staatsoberhäupter zu akzeptieren», kritisierte ihn der ägyptische Politiker Gamal Zahran. Sarkozy reiste weiter nach Saudi-Arabien – aber alleine, denn Bruni wurde offiziell ausgeladen. Und auch die gemeinsame Indien-Reise der Turteltauben stand auf der Kippe, weil Delhi den Umgang mit nicht verheirateten Begleiterinnen von Staatsbesuchern nicht vorsieht.

GERMANY/

Seit zwölf Jahren ein Paar ohne Trauschein: Joachim Gauck und Daniela Schadt. (Reuters)

Worauf es dem prominenten Paar wahrscheinlich zu kompliziert wurde, denn am 2. Februar 2008 heirateten Sarkozy und Bruni. Und endlich kehrte Ruhe ein. Geregelte Verhältnisse mögen ja vorgestrig sein, aber anscheinend verlangt es nun mal die politische Etikette.

Doch auch der Normalo-Alltag bleibt davon nicht verschont. Vor allem, wenn ein Kind unterwegs ist. Abgesehen mal davon, dass man als schwangere Frau oder werdender Vater die ganze Zeit gefragt wird, ob man nun denn auch heirate und wenn nicht, wieso nicht, meldet sich nach Niederkunft des Kindes die Vormundschaftsbehörde bei unverheirateten Eltern. Um zu prüfen, ob das Kindswohl gewährleistet ist. Statt sich also über das gemeinsam vollbrachte Wunder der Natur zu erfreuen, müssen sich die frischgebackenen Eltern als erstes mit einem Haufen Papierkram schwer tun. Denn, falls nicht schon geschehen, muss das Kind vom Vater anerkannt und ein Unterhaltsvertrag muss aufgesetzt werden. Das heisst, die Eltern müssen ihre finanzielle Situation offenlegen und definieren, zu welchen Teilen und von wem die Kosten übernommen werden. Was wahrscheinlich schon mal den ersten handfesten Krach der Neo-Eltern auslöst. Verheirateten Eltern bleibt diese bürokratische Geisselung erspart, denn – hallo – sie haben schliesslich Ja gesagt zueinander, halten in guten wie in schlechten Zeiten zusammen. Wozu braucht es da die Vormundschaftsbehörde?

Ich finde dies alles, ehrlich gesagt, unsäglich. Und wäre ich ein Mann, würde ich mich noch viel mehr nerven. Denn als nichtverheirateter Vater habe ich so gut wie gar keine Rechte meinem Kind gegenüber. Das Sorgerecht liegt automatisch und ausschliesslich bei der Mutter – das heisst, sie entscheidet über ALLES, was das Kind betrifft. Kracht ihr übermorgen die Decke auf den Kopf, kann sie samt Kind auf eine einsame Insel auswandern und muss niemandem Rechenschaft ablegen. Der Vater darf dann allerdings seine Pflichten wahrnehmen und für ihren Unterhalt sorgen.

Um solche Szenarien zu verhindern, können die Eltern das gemeinsame Sorgerecht für ihr Kinder beantragen: Sie müssen bei der Vormundschaftsbehörde ein Gesuch stellen. Diese entscheidet dann, ob der Vater in Zukunft auch ein Wörtchen mitreden darf.

Wie man es auch dreht und wendet, die ganze Prozedur hinterlässt bei mir automatisch einen Beigeschmack von Opfer und Täter, wobei die Rollenverteilung klar definiert ist: Hier die arme Kindsmutter, die finanziell abgesichert werden muss, da der böse Kindsvater, der erst einmal beweisen muss, dass er das Zeug zum Vater hat. Ein Kind, zwei Fronten. Von einem gemeinsamen Miteinander nicht die geringste Spur – und genau dabei geht es doch eigentlich, wenn man eine Familie gründet?

Schuften, bis die Wehen kommen

Mamablog-Redaktion am Freitag den 17. Februar 2012

Eine Carte Blanche von Gabriela Braun*

SCHWEIZ ARBEIT SCHWANGERSCHAFT

Bis zum bitteren Ende: In der Schweiz muss eine Frau bis zum Geburtstermin arbeiten - ausser sie lässt sich krank schreiben. (Keystone)

Sie sieht vor lauter Bauch die Füsse nicht mehr. Langes Sitzen wird zur Qual, ewiges Stehen sowieso. Das Kind drückt auf die Blase, der Rücken schmerzt. Die Rede ist von einer Frau, die sich im letzten Drittel der Schwangerschaft befindet. Die Beschwerden nehmen zu, die Nervosität vor der Geburt steigt.

Klar, dass die Frau in dieser Zeit zur Arbeit geht: Denn sie ist ja nicht krank. Bloss schwanger. Sie arbeitet weiter, wie schon die Jahre zuvor. Tipptopp und gewissenhaft. Das Arbeitspensum leicht reduziert vielleicht.

Doch wann hört sie ganz damit auf? In der Schweiz gilt: Dann, wenn sie der Arzt zu hundert Prozent krank schreibt. Das ist häufig etwa zwei Wochen vor dem Geburtstermin. Vorausgesetzt, die werdende Mutter und ihr Baby sind gesund. Sonst ist es auch schon früher. So hat es sich bei den Arztinnen und Ärzten eingespielt. Eine offzielle Frist jedoch gibt es nicht.

Das ist erstaunlich. Denn Stress schadet nachweislich dem Ungeborenen. Forschungen zeigen: Ein Fötus wird im Mutterleib von seiner Umgebung beeinflusst. Je ruhiger die werdende Mutter den Übergang der Schwangerschaft zur Geburt und der Zeit danach angehen kann, desto gesünder ist das für sie und ihr Baby. Es vermindert seelische Krankheiten im Wochenbett. Eine ruhige Zeit ohne allzuviel Stress ist vor der Geburt deshalb wichtig.

Hochschwangere in Deutschland und Österreich dürfen darum sechs, respektive acht Wochen vor dem errechneten Geburtstermin nicht mehr arbeiten. Sie befinden sich fortan im Mutterschutz. Ob diese allgemeine Regelung für alle Frauen gut ist, sei dahingestellt. Ein Vorteil aber hat sie. Die Schwangere in Deutschland muss sich niemandem erklären. Es ist für jede und jeden sonnenklar: Die Frau mit dem grossen Bauch darf nicht mehr.

In der Schweiz aber läuft das so: Jene Schwangere, die vor lauter Beschwerden und Bürostress bereits vier Wochen vor Geburt nicht mehr arbeiten will oder kann, braucht sich häufig zu rechtfertigen. «Was, du hörst schon auf?», heisst es von überall her. Und dann kommt garantiert die Story einer Bekannten, «die doch tatsächlich bis einen Tag vor der Geburt gearbeitet hat!»

Aus Angst, vor anderen als Memme dazustehen – und wohl aus übermässigem Pflichtgefühl – sparen sich einige Frauen deshalb ihre Ferien auf. Für den Fall, dass sie dem Arbeitsdruck und Tempo im Job nicht mehr gewachsen sein sollten, vom Arzt aber noch kein Zeugnis erhalten haben. So geschehen bei einer Bekannten, einer leitenden Angestellten im Marketing einer Bank. Sie konnte nicht mehr, der Arzt aber sagte, «doch, doch». Also nahm sie vier Wochen vor dem Geburtstermin ihre Ferien, um daheim erschöpft im Bett zu liegen. Das Arztzeugnis erhielt sie drei Wochen später.

Hinzu kommt: Viele Schwangere befinden sich kurz vor Geburt noch in Verhandlung mit dem Arbeitgeber. Ob der Job nach dem Mutterschaftsurlaub auch mit weniger Stellenprozent bewilligt wird, ist nicht entschieden. Der Druck auf die Angestellte ist gross. Das ist nicht eben vorteilhaft. Weder für die werdende Mutter, noch für das ungeborene Kind. Denn das soll ja, wie Studien besagen, viel vom Stress der Mutter mitbekommen.

Gaby_carte_blanche* Gabriela Braun ist Redaktorin der Konsumentenzeitschrift «Gesundheitstipp». Sie lebt mit ihrer Familie in Erlenbach ZH.

Sex lass nach!

Nina Merli am Donnerstag den 9. Februar 2012
Mamablog

Sex zwischen Teenagern ist in den USA nicht immer problemlos: Ellen Page und Michael Cera scheren sich im Film «Juno» nicht um Konventionen.

Renata liebt Ervin und Ervin liebt Renata. Und darüber regt man sich bis weit über die Grenzen Österreichs auf. Denn Renata Juras ist 43 und Ervin Unterlechner gerade mal 16 Jahre alt. Als das ungleiche Paar zum ersten Mal Sex miteinander hatte, war Ervin 13. Der Stiefvater des Teenagers zeigte die Frau an, worauf diese zu 22 Monaten auf Bewährung verurteilt wurde. Doch das Paar begann sich schon bald wieder zu sehen und hatte auch keine rechtlichen Schritte mehr zu befürchten, denn in Österreich liegt das Schutzalter bei 14 Jahren – diesen Sommer erwarten die beiden ihr erstes gemeinsames Kind, weshalb Renata und Ervin aktuell wieder für Schlagzeilen sorgen.

In den USA hätte die Liebesgeschichte von Renata und Ervin wohl ein anderes Ende genommen. Denn wenn es um Sex mit Teenagern geht, kennt die US-Justiz kein Pardon. Dabei spielt es keine Rolle, wie gross der Altersunterschied zwischen dem Paar ist: Unterliegt man dem Schutzalter – was von Bundesstaat zu Bundesstaat verschieden geregelt wird – ist sogar der Sex zwischen Gleichaltrigen verboten. Wie weit dieses Verbot gehen kann, musste Ken Thornsberry (mittlerweile 26 Jahre alt) aus Royal Oak, Michigan, am eigenen Leib erfahren.

Seine Geschichte ist dermassen absurd, dass sie kürzlich sogar dem Nachrichtenmagazin «Newsweek» eine mehrseitige Reportage wert war. Ken ist 18, als er sich in die 14-jährige Lester verliebt. Die beiden wissen, dass sie gegen das Gesetz verstossen würden, wenn sie zusammen schliefen. Sie tun es trotzdem. Lesters Vater beschliesst eine sofortige Trennung des Paars und zeigt Ken an, als sich dieser gegen seinen Willen weiterhin mit seiner Tochter trifft.

Der ungehorsame Teenager wandert für ein Jahr ins Gefängnis. Und wird anschliessend drei Jahre auf Bewährung gesetzt. Drei Jahre, in denen er – als offiziell registrierter Sexualstraftäter – keinen Kontakt zu Minderjährigen haben kann, schon gar nicht zu seiner Freundin Lester. Doch nach seiner Entlassung beginnt das Paar sich wieder zu sehen. Es ist ein Spiel mit dem Feuer. Nur weiss man auch aus eigener Erfahrung, dass vor allem für Teenager, das Verbotene eine noch viel stärkere Anziehungskraft ausübt.

Lester und vor allem Ken verbrennen sich jedoch ganz gehörig die Finger, wobei er jetzt nicht mehr so «glimpflich» davonkommt: Ken verbringt über sechs Jahre hinter Gittern. Letzters Jahr im August wird er aus dem Gefängnis entlassen und ist jetzt zwei Jahre auf Bewährung. Er trägt eine elektronische Fussfessel und als verurteilter Sexualtäter darf er sich nicht in die Nähe von Kindern begeben, muss zweimal wöchentlich einen Verhaltenskurs besuchen, darf kein Mobiltelefon mit integrierter Kamera benutzen (er könnte ja heimlich Fotos von Kindern und Jugendlichen machen!) und die Nutzung von Facebook oder anderen Social-Media-Foren ist ihm auch verboten. Zu gross ist die Gefahr, dass er sich unter einem falschen Profil an Minderjährige ranmachen würde.

Seine Freundin, die stets beteuert hat, einvernehmlichen Sex mit ihm gehabt zu haben, unterliegt inzwischen nicht mehr dem Schutzalter. Doch eine Wiederaufleben ihrer Romanze – wie im Fall des österreichischen «Skandalpaares» Renate und Ervin – ist ausgeschlossen: Ein Richter hat Lester offiziell zum Opfer ernannt – Ken darf während der Bewährung keinen Kontakt zu ihr haben.

So unglaublich dieser Fall auch tönt, ist er kein Einzelfall. Allein im Staat Michigan gibt es 1341 registrierte jugendliche Sexualstraftäter. Wieviele von ihnen tatsächlich ein Verbrechen begangen haben oder einfach nur Sex mit ihrem Freund oder ihrer Freundin hatten, weiss man nicht. Kens Mutter kämpft seit der ersten Verurteilung ihres Sohnes für eine Lockerung dieser Gesetze. Denn laut der Staatsanwaltschaft ist sie indirekt mitschuldig am ganzen Dilemma. «Kinder müssen das Gesetz berücksichtigen und Eltern müssen ihre Kinder unter Kontrolle halten», so die lapidare Bemerkung des Staatsanwaltes auf ihre Frage, ob die Regelung nicht zu streng sei.

Dass es nicht ganz einfach ist, Teenager «unter Kontrolle» zu halten, wissen wohl auch andere amerikanischen Eltern. In den letzten Jahren haben sich in allen 50 Bundesstaaten Eltern-Organisationen formiert, um ihre Kinder zu schützen: Vor einer unverhältnismässig strengen Gesetzgebung.

Jeanne d’Arc statt Tiger Mom

Mamablog-Redaktion am Freitag den 3. Februar 2012

Eine Carte Blanche von Clack-Autor Ralph Pöhner*.

LAETITIA-CASTA-01

Eine sehr französische Mutter: Model und Schauspielerin Laetitia Casta, mittlerweile dreifache Mama (unser Bild zeigt sie 2009 in Cannes, als sie mit ihrer zweiten Tochter schwanger war).

Waren Sie schon mal mit einem Kind in Paris? Dann fiel Ihnen vielleicht ein Phänomen auf, das in Schweizer Städten längst verschwunden ist: In den Parks gibts diskrete Schildchen, die das Betreten des Rasens verbieten. Wer also dort sein Kind, wie bei uns üblich, über die Wiese rennen lässt, gibt ihm besser den Rat mit, weit entfernt von gewissen Herren mit blauer Uniform und Képi herumzutoben.

Was fällt sonst noch auf in Paris? Zum Beispiel, dass Spielplätze dort Raritäten sind. Und wenn vorhanden, muss man dort manchmal allen Ernstes Eintritt bezahlen.

Und weiter? Statt auf dem Spielplatz findet man Kinder im Museum. Oder im Restaurant (nein, damit ist nicht McDonald’s gemeint).

Kurz: Wer mit Kindern nach Frankreich reist, stösst auf ganz leicht verschobene Zustände. Und in diesen Verschiebungen wiederum spiegelt sich offenbar etwas Grundsätzliches: Die Franzosen erziehen ihre Kinder anders als wir. Denn sie sehen sie anders an.

Gut möglich, dass sich daraus bald eine neue Debatte entwickelt darüber, wie wir mit unserem Nachwuchs umgehen, umgehen sollten – und was dies über unsere Gesellschaft besagt. Auch bei uns. Denn nach den letztjährigen Wortgefechten über die chinesischen Tigermütter (Lesen Sie auch: «5 Fragen zur Tigermutter») findet nun ein Buch in der angelsächsischen Welt grosse Beachtung, welches die französischen Eltern zum grossen Vorbild stilisiert: Es stammt von der US-Journalistin Pamela Druckerman und heisst «French Children Don’t Throw Food» (in der britischen Ausgabe) respektive «Bringing Up Bébé» (in der US-Version).

Der Amerikanerin, die jahrelang in Paris lebte, war aufgefallen, dass die Kinder dort verblüffend gut erzogen schienen – während die Eltern keineswegs strenger mit ihnen umgingen als Eltern in ihrer US-Heimat. Die Kleinen kamen ins Restaurant und widmeten sich dort zivilisiert dem «Sauté de boeuf et légumes», zugleich schien es undenkbar, dass eine Französin ein Telefongespräch unterbrechen musste, weil es hintendran quäkte. Und auf den Spielplätzen konnte Druckerman bald erkennen, wer von wo war. Die Französinnen tranken entspannt ihren Kaffee beim kiosque nebendran, die Ausländerinnen wetzten ihren Kleinen hinterher, um Katastrophen und grössere Flurschäden zu verhindern.

Und ja: Sogar die Säuglinge schliefen, wenn sie Französinnen und Franzosen waren, in der Nacht eher durch.

Woran liegt das? Druckermanns Ergebnisse führten zurück zur grundsätzlichen Haltung, welche eine Gesellschaft gegenüber ihren Kindern einnimmt. In einem Satz: In Frankreich muss sich das Kind der Erwachsenenwelt unterordnen – während sich das Verhältnis im englischen Sprachraum (und ja, auch in der Deutschschweiz) umgekehrt hat. Bei uns setzte sich ein Selbstverständnis durch, in dem das Kind zum König wurde – was wiederum die ganze familieninterne Dynamik verändert hat: «La famille, c’est moi».

Dass sich Erwachsene von gelangweilten Kindern im Gespräch unterbrechen lassen, käme den Franzosen nicht in den Sinn. Im Elternbett haben die Kleinen nichts verloren. (Lesen Sie auch: «Sex schlecht? Ehe schlecht?») Und die Idee, dass es einerseits Menus und andererseits Kindermenus gibt, erscheint den Franzosen ebenfalls skurril. Die Unterschiede gehen bis hinein in den Sound («Ça suffit!!!» statt «Könntest du bissoguet endlich…»), aber gerade weil sich in Frankreich nicht alles ständig um die Kinder dreht, waren die Erwachsenen viel entspannter – so der Eindruck der Amerikanerin.

«Die Französinnen leiden sicherlich nicht unter denselben ständigen Schuldgefühlen», folgert Druckerman. Das führt im Alltag dazu, dass Maman nicht im Renault-Alpine-GT-Tempo losrennt, wenn das Baby in der Nacht schreit, sondern erst mal schaut, ob sich das Problem von selber löst. Mit dem Nebeneffekt, dass französische Babys nach einer gewissen Zeit offenbar tatsächlich besser durchschlafen.

Und es schlägt sich schliesslich in zahlreichen Konventionen nieder – mit gewaltigen Folgen für die gesellschaftliche Rolle der Frau. Die kleinen Unterschiede werden am Ende sehr, sehr grundsätzlich.

Stillen? Finden die Ärzte und Geburtskliniken in Frankreich nicht so wichtig. Mutterschaftsurlaub? Krippen? Schulsystem? Klar, das wird so organisiert, dass man das Arbeitsleben leicht daneben durchbringt: Erwachsenenwelt vor Kinderwelt – auch hier. (Lesen Sie auch: «Wie Eltern das Arbeitsleben vermiest wird»)

Dass die Kinder in Frankreich unerschütterlich Spinat-Quiche verspeisen – dies ist also das eine. Das andere: Frankreich ist das Land mit der höchsten Geburtenrate in Europa; und zugleich liegt die Frauenerwerbsquote dort weit über dem Durchschnitt der EU. Nimmt man die Altersgruppe zwischen 25 und 55 – also die der Mütter –, so ist es das einzige Land ausserhalb Skandinaviens, in dem skandinavische Verhältnisse herrschen.

Kein Wunder, wird «Bringing Up Bébé» in den Ländern, wo es bereits veröffentlicht ist, weit herum beachtet. Der «Economist» gab dabei zu bedenken, dass sich hier nur eine bourgeoise Schicht spiegle, ein Blick in die banlieues hätte Druckermans schöne Bilder rasch zerstört. Und die Autorin, so der Kritiker, hätte auch mal darauf hinweisen können, dass der Wettbewerbsgedanke in Frankreich vielleicht ein bisschen zu kurz kommt.

Tatsächlich, so betont Druckerman, seien französische Eltern keineswegs streng, ehrgeizig, drakonisch – nichts da von Tigermüttern: «Sie geben den Kindern einfach einen klaren Rahmen, in dem sie lernen und sich entwickeln müssen.»

Völlig überzeugt zeigte sich dagegen die «Huffington Post», wo Debra Olliver das Buch aufnahm – eine Autorin, die nach langen Frankreichjahren selber mehrere Bestseller über die französische Kultur veröffentlicht hatte. Olliver fühlte sich prompt an eigene Erfahrungen und Fehler erinnert. So  geschehen, als ihre Kinder bei einem Primarschul-Ausflug mit der zweisprachigen Schule von Paris nach England reisen sollten. Sie, die besorgte Amerikanerin, verbot es. Worauf die Rektorin antwortete: «Madame, einen unabhängigen Geist kann man nicht kultivieren, wenn man ein Kind zurückhält» – und dann nachsetzte: «Wir haben dieses Problem nur mit angelsächsischen Müttern.»

Am Ende, so Olliver, reisten die französische Kinder nach England, und die englischsprachigen Kinder blieben in Frankreich. Die ausländischen Eltern froren auf dem Spielplatz, die französischen Eltern genossen drei kinderfreie Tage.

Erwachsenenwelt, Kinderwelt: Freiheit zu geben heisst, Freiheit zu gewinnen. Dass Frankreichs Nationalheldin ein Mädchen war, ein Kind, das die Heere des Königs in die Schlacht gegen England führte – das ist dabei noch das kleine symbolische aperçu.

Lesen Sie mehr zum Thema Erziehung auch hier.

Weiter Links
Buch von Pamela Druckerman «French Children Don’t Throw Food»
Frauenerwerbsquote
in der EU
Artikel der «Huffington Post»
Beitrag im «Economist»

ralphpöhner*Ralph Pöhner ist Mitgründer des Online-Magazins Clack.ch und der Wirtschafts-Site finews.ch sowie regelmässiger Autor von «Die Zeit».