Archiv für die Kategorie „Gesundheit“

Mama, was ist ein Junkie?

Michèle Binswanger am Freitag den 5. März 2010
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Hey Baby, take a walk on the wild side! Der vermeintlich coole Junkie in der Form von Pete Doherty.

Kinder wollen es immer ganz genau wissen. Selbst wenn man es nicht so genau wissen kann. Zum Beispiel Sucht. Was es ist und wie wir sie davor bewahren sollen. Und ob man das überhaupt kann. Und so kam ich jüngst, als meine Kinder beim Anblick hohläugiger Junkies und rotgesichtiger Alkis am Bahnhof von mir wissen wollten, was Sucht ist, in Verlegenheit.

Das Thema übte auch auf mich immer schon eine gruselige Faszination aus und so warf ich mich beherzt in den Ring, um meinen Kindern die Sache zu erklären: «Sucht heisst, von etwas abhängig zu sein.» sagte ich.
«Was ist abhängig?» fragte die Tochter.
«Das ist, wenn man etwas unbedingt braucht und immer daran denkt, wenn man es nicht hat. Wie die Leute, die Heroin nehmen.»
«Warum nehmen sie es dann?»
«Zunächst sind sie vielleicht neugierig und finden es schön. Dann nehmen sie es wieder und wieder. Und bald schon brauchen sie es. Und wenn sie es nicht kriegen, sind sie ganz verzweifelt und kriegen Entzugserscheinungen.»
«Dann bin ich süchtig nach essen und trinken.» stellte der Sohn fest.
«Aber nein!» korrigierte ihn die Tochter. «Essen, trinken und atmen muss man. Das sind die einzigen Dinge, nach denen man nicht süchtig sein kann.»
«Man kann fast von allem süchtig werden, auch nach essen. Süchtig wird man, wenn etwas aus dem Gleichgewicht gerät.»
«Ah, ich weiss!» triumphierte der Sohn. «Du bist süchtig nach klettern.»
«Nein!» sagte die Tochter. «Das ist doch nicht Sucht!»

Schwieriger Fall.
«Ja, vielleicht ist das eine Art Sucht.», sagte ich. «Aber meistens geht es bei Abhängigkeit um Stoffe, die man zu sich nimmt. Alkohol ist ein gutes Beispiel. Ich trinke gerne Wein zum Essen und bin trotzdem nicht süchtig nach Alkohol. Aber wenn man viel trinkt und immer wieder, kann man abhängig werden.»
«Aber warum?» fragte die Tochter.
«Sucht ist eben nicht einfach Sucht. Es kommt ganz auf den Menschen an. Manche haben keine Probleme mit Konsum, andere konsumieren, weil sie Probleme haben. Manchmal ist es schwierig aufzuhören, manchmal weniger. Kommt ganz darauf an.»

Die beiden musterten mich, als hätte ich ihnen gerade die Heisenbergsche Unschärferelation zu erläutern versucht. Und so ungefähr fühlte ich mich auch. Oder um es mit Heisenberg zu sagen: «Die Wirklichkeit, von der wir sprechen können, ist nie die Wirklichkeit an sich, sondern eine von uns gestaltete Wirklichkeit.»

Meine Kinder werden also erst wissen, was Sucht ist, wenn sie es in der einen oder andern Form erfahren. Und gleichzeitig möchte man sie natürlich davor bewahren. Am besten traf es wohl Freund McQueen: «Wenn du mit ihnen über Sucht sprichst, musst du auch über Genuss sprechen», riet er mir. Recht hat er, denn in unserer Multioptionsgesellschaft geht es wohl weniger um Junkies als um den Umgang mit Verführung und den verantwortungsvollen Umgang damit.

Als Service hier noch die sieben Regeln, um Kinder gegen Suchterkrankungen zu wappnen:
1. Kinder brauchen seelische Sicherheit, aktive Liebe und Zuneigung von Erwachsenen. Weisen Sie Ihr Kind nicht zurück, wenn es in Ihre Arme will, versöhnen Sie sich, wenn es einlenken will.
2. Kinder brauchen Lob und Bestätigung. Sie brauchen das Gefühl, dass die Eltern ihre Persönlichkeit vorbehaltlos akzeptieren und ihnen etwas zutrauen.
3. Kinder brauchen Freiraum, um eigene Erfahrungen machen zu können.
4. Kinder brauchen realistische Vorbilder und Ehrlichkeit: Man muss auch zu den eigenen Süchten stehen können.
5. Kinder brauchen Bewegung und gute Ernährung.
6. Kinder brauchen Freunde und eine verständnisvolle Umgebung.
7. Kinder brauchen Träume und Lebensziele.

Lesen Sie auch: Mama, das Cüpli und der Feierabend-Joint
http://blog.tagesanzeiger.ch/mamablog/index.php/3684/sind-beschwipste-mutter-bessere-mutter/

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Die Schwangerhaft

Nicole Althaus am Montag den 1. Februar 2010
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Absatzfrei, alkoholfrei, stressfrei: Das freie Leben einer Schwangeren gleicht einem Gefängnis.

Schwangerschaft ist der unfreiwillige Wiedereintritt in die Unmündigkeit. Diesen Satz habe ich letztes Frühjahr in einem Blogeintrag zum Thema «Minenfeld Mutterschaft» geschrieben. Ich habe ihn damals auf ungefragte und harmlose aber nichtsdestotrotz ärgerliche Angriffe auf die Selbstbestimmung einer Schwangeren bezogen. Auf die Tatsache, dass eine Frau, kaum zeigt der Schwangerschaftstest zwei Streifen, am besten sofort und in aller Freiwilligkeit auf koffeinfreien Kaffee, absatzfreie Schuhe und alkoholfreie Getränke umstellt. Denn sonst sind gewisse Mitmenschen ihrerseits so frei, sie darauf hinzuweisen, was sich in anderen Umständen gehört.

Niemals hätte ich damals gedacht, dass sich der Satz in Florida gerade zur selben Zeit auch rechtlich bewahrheiten könnte: Samantha Burton war 25 Wochen schwanger, als sie im März 2009 Wehen spürte. Ihr Arzt verschrieb ihr Bettruhe bis zum Geburtstermin. Als die zweifache Mutter ihn bat, eine Zweitmeinung einholen zu dürfen, weil 15 Wochen Bettruhe mit zwei kleinen Kindern und einem Job nicht so einfach zu bewerkstelligen seien, alarmierte er die Behörden. Umgehend wurde die Schwangere per Gerichtsbeschluss ins  Tallahassee Memorial Spital eingewiesen und dort gegen ihren Willen festgehalten. Weiter wurde verfügt, dass Burton sämtliche angeordneten medizinischen Eingriffe über sich ergehen lassen müsse, die  für «Leben und Gesundheit des ungeborenen Kindes» als nötig erachtet würden. Nach drei Tagen wurde die Schwangere per Notfallkaiserschnitt entbunden. Der Fötus war tot.

Das klingt wie ein Ausschnitt aus einem Horrorfilm. Wie es sich angefühlt hat, möchte Burton «jeder anderen Frau ersparen». Deshalb verklagte sie, kaum wurde sie aus dem Spital entlassen, mit Unterstützung der American Civil Liberties Union die Behörden und das Spital wegen Verletzung konstitutioneller Rechte. Das Urteil wird in den nächsten Tagen erwartet. Wird das Gericht für oder gegen die zweifache Mutter entscheiden? Samantha Burton hat immerhin zwei Kinder geboren und bisher erfolgreich aufgezogen. Sie wollte offensichtlich auch das dritte Kind, sonst hätte sie nicht fürsorglich einen Arzt aufgesucht, sondern abgetrieben. Schwangerschaftsabbrüche sind in Florida legal. Dass sie offenbar Mühe bekundete, mit dem Rauchen aufzuhören, ist ebenfalls kein Entmündigungsgrund. Genau das aber ist passiert. Die Frau wurde ihres verbrieften Rechts auf körperliche Autonomie und Unversehrtheit, auf Freiheit und damit auf die Möglichkeit, als mündige Person über medizinische Eingriffe zu entscheiden, beschnitten. Sie wurde behandelt wie ein Inkubator.

Nein, nur weil das in Amerika passiert ist und nicht bei uns, geht es uns noch lange nicht nichts an. Zwar ist es meines Wissens in der Schweiz noch nie vorgekommen, dass eine Frau auf ihre Funktion als Gebärmutter reduziert worden wäre, wohl aber gibt es auch hier die Tendenz, Schwangere, Gebärende, Stillende auf ihre Funktion als Mutter zu reduzieren und ihr Verhalten nach einem einzigen Aspekt zu bewerten: Gilt das, was sie tut, in unserer Gesellschaft gerade als gut, gesund, intelligenzfördernd für das Baby?

In Amerika konnte ich, die damals mit dem zweiten Kind schwanger war, nicht einmal einen Kaffee trinken, ohne permanent über die Wirkung des Koffeins auf den armen Fötus belehrt zu werden. Ganz so schlimm ist es hier nicht. Aber nach einem Glas Wein ist auch in der Schweiz die Mündigkeitsgrenze der Schwangeren erreicht. Ganz zu schweigen vom herrschenden Diktat in Sachen Stillen und Gebären. Ausserdem vergeht kaum ein Monat, an dem nicht irgendwo, irgendein Forscher irgendetwas findet, das das Ungeborene schon im Mutterleib traumatisiert. Mütterlicher Stress zum Beispiel, oder ein Zuwenig an gedanklicher, taktiler oder sprachlicher Zuwendung zum Babybauch.

Der moralische Handlungsspielraum einer Schwangeren und Neo-Mutter wird in der westlichen Welt je länger je mehr beschnitten. Ist daran tatsächlich bloss der Wissensfortschritt schuld?  Oder hat der Überwachungs- und Optimierungswahn andere Gründe? Wo fängt die Pflicht einer (werdenden) Mutter an und wo hört ihre Freiheit als Frau auf?

Fitness for Mom

Michèle Binswanger am Dienstag den 19. Januar 2010
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Meine Güte, dieses Östrogen! Meine Güte, dieses Testosteron! Auch Schlitteln ist eine Art Extremsport (Bild: Keystone)

Zum Glück gab es die Neunzigerjahre. Hätte es diese nicht gegeben, wäre ich vielleicht nie mit dem Dogma der Flexibilität in Berührung gekommen. Die Berührung entwickelte sich mit meiner Mutterschaft schnell zu einer Liebesbeziehung, die mir ermöglicht, auf vieles zu verzichten. Zum Beispiel auf den Verzicht selbst. Schliesslich kann man auch als Mutter fast alles machen, solange man flexibel genug ist. Letztlich ist alles nur eine Frage der Interpretation.

Zum Beispiel Wintersport. Die konventionelle Auffassung davon beinhaltet, sich vor majestätischer Bergkulisse unter Heerscharen von in bunte Schichten von Polyester gehüllten und mit Gleitutensilien aller Art bewehrten Wintersportophilen die Hänge runterzustürzen. Aber man kann auch anders. In unseren ersten Familien-Skiferien musste ich diesen Terminus ganz neu interpretieren. Denn der dreijährige Sohn war für die Skischule noch nicht reif, weshalb ich, die ich den Rummel auf den Pisten nicht sonderlich schätze, mit ihm das Kleinkindprogramm durchzog.

Es war ein wunderschöner Tag, die Sonne strahlte, vor dem gleissenden Schnee warfen sich verschneite Tannen, schmucke Hüttchen und bizarre Bergzinken in Pose. Ich stellte mir einen ruhigen Wandertag in der majestätischen Bergwelt abseits der Pisten mit einer langen Schlussabfahrt auf dem Schlitten vor und fuhr mit dem Sohn ins Skigebiet.

Zunächst suchten wir uns inmitten malerisch eingeschneiter Holzhütten ein stilles Plätzchen und machten es uns gemütlich. Allerdings verlor das Plätzchen viel von seiner Stille, als der Sohn zu spielen begann: Piraten! Speere! Kanonen! Messer! Flugzeuge! Peng Peng Peng!

Meine Güte, dieses Testosteron, dachte ich und versuchte, wenigstens die Landschaft zu würdigen, derweil ich das Spiel des Sohnes mit periodischen Rufen interpunktieren musste: «Achtung! Da geht es runter! Halt dich fest!» Meine Güte, dieses Östrogen, sagte ich mir und sah schliesslich ein, dass ich mehr Action bieten musste.

Also nahmen wir den Winterwanderweg zur Munggä-Hütte. Der Sohn auf dem Schlitten, ich an der Reissleine. Der Schlitten war schwer, der Weg steil, die Sonne brannte. Schweissgebadet stapfte ich gleichmässig durch die stille Berglandschaft. Als sich plötzlich ein Rentner an meine Fersen heftete, bewaffnet mit Wanderstöcken, einer bescheuerten Sonnenbrille und einem entschlossenen Grinsen. Seine Ehefrau lag bereits weit abgeschlagen im Feld, und Opa sah in der Mutter mit dem Dreijährigen im Schlepptau eine leichte Beute am Berg. Ich aber habe nicht nur eine Bergsteigerkondition, sondern auch einen bissigen Ehrgeiz. Ich nahm den Fehdehandschuh auf. Opa würde sich noch wundern.

Die anderen Winterwanderer warfen uns nachdenkliche Blicke zu, wie wir hochrot und mit fliegenden Lungen den Berg raufrannten. Leider war das nicht die Art von Action, die dem Sohn vorschwebte und von Teamsport hatte er auch noch nie gehört. Er rutschte ungeduldig auf dem Schlitten herum und schwächte so meine Position empfindlich. Dann begann er zu quengeln: «Ich will Pauseeeee! Runterfahren!»

Ich keuchte: «Später, wir sind noch nicht bei der Munggä-Hütte.» Aber man kann sich nicht ein Rennen liefern und gleichzeitig Abtrünnige überzeugen. Wohl oder übel musste ich Opa an uns vorbei schnaufen lassen und stürzte mit dem Sohn zähneknirschend zu Tal. Als wir unten ankamen, war der Kleine begeistert. Und weil er wahrhaft mein Sohn ist, musste es auch gleich Extrem-Schlitteln sein. Wir fuhren mit der Gondel wieder hinauf, mit dem Schlitten runter. Und dann gleich nochmals. Rauf, runter, rauf, runter, rauf, runter. «Mehr!» jauchzte der Sohn jedes Mal, wenn wir oben ankamen. «Ächz!», antwortete ich und das war in etwa alles, zu was ich noch fähig war, als die Bahnen endlich schlossen.

Abends in der Hütte wunderte sich mein Mann. «So kaputt, von dem bisschen Schlitteln?», fragte er. «Ich glaube, du musst mehr Sport treiben.»

Eltern mit Handycap

Nicole Althaus am Freitag den 15. Januar 2010
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Wann behindert eine Behinderung der Eltern die Entwicklung eines Kindes? Die Tetraplegikerin Kaney O'Neill mit ihrem Baby.

Vor ein paar Jahren habe ich für eine Reportage eine blinde Mutter durch ihren Alltag begleitet, bin mit ihr einkaufen gegangen und habe ihr beim Kochen geholfen. Ich habe zugesehen, wie sie das Kind, einen viermonatigen Jungen, wickelte und anzog, wie sie problemlos mit dem Ohr ortete, wohin der Nuggi gefallen war, wie sie dem Baby mit den  Händen über die Wangen strich und feststellte, dass die eine Seite etwas röter war als die andere, ihr Söhnchen wahrscheinlich am Zahnen.  Wenn man sie fragte, wie ihr Sohn aussah, sagte sie: «Seine Haare sind braun, wie ihr sagt, für mich aber fühlen sie sich an wie Moos nach dem Regen und  die Haut ist zart wie der Frühlingswind. Nur seine Augen, die blau sind, wie ihr sagt, die würde ich wirklich gerne sehen.»

Die Mutter war Anfangs Dreissig, damals, arbeitete Teilzeit als Anwaltsassistentin und teilte sich Haushalt und Betreuung des Sohnes mit dem Mann. Sie liess sich durch scheinbar gar nichts behindern, aber sie kannte durchaus ihre Grenzen: «Jetzt ist es noch einfach. Jetzt braucht der Kleine nur Milch und Kleider und Liebe. Bald aber wird er sich alles in den Mund stopfen und später auf Bäume klettern wollen. Ich will nicht, dass meine Behinderung ihn behindert. Wohl kann ich mit ihm den ersten Schneemann bauen, aber das Klettern und vieles andere werde ich dem Papa überlassen müssen.»

Ihr Sohn müsste jetzt ungefähr vier sein, ein kleines Energiebündel also, das gerade seine körperlichen Grenzen am Ausloten ist. Was, wenn dieser Papa nicht mehr da ist? Wenn sich die Eltern, wie jedes zweite Paar, getrennt haben oder trennen wollen? Ich musste an die blinde Mutter denken, als ich auf einem Elternforum die Diskussion verfolgte, die ein Gerichtsfall, der zur Zeit in Chicago verhandelt wird, auslöste: Dort streiten sich Kaney O’Neill und David Trais um das Sorgerecht für ihren fünfmonatigen Sohn Aiden. Die Mutter ist Tetraplegikerin, seit ein Hurrikan sie vor zehn Jahren vom Balkon riss. Der Richter wird entscheiden müssen, ob der Vater Recht bekommt, der argumentiert, das Handycap seiner Ex schränke sie als Mutter so sehr ein, dass sie Aiden keine sichere und glückliche Kindheit garantieren könne. Oder ob er das Sorgerecht der Mutter überlässt, die auf gleiche Rechte für Behinderte pocht und glaubt, eine gute Mutter zu sein, auch wenn sie mit dem Bub nicht Fussball spielen könne.

Ich bin froh, diese Entscheidung nicht fällen zu müssen. Denn das Kindswohl, das bei solchen Fällen zur Anwendung kommt, ist ein weites Feld mit unscharfen Grenzen. Und eine Entscheidung zugunsten des Vaters wird wohl schnell als Diskriminierung ausgelegt. Ich finde aber, dass der Fall diskussionswürdig ist, weil er zum Kern der Frage führt, wie wir heute das Kindeswohl definieren. Dass mütterliche Taxidienste und Skikurse nicht entscheidend sein dürfen, ob O’Neil das Sorgerecht für ihr Baby bekommt, darin gehen wohl die meisten einig. Was aber muss eine Mutter können, ausser Lieben und Dasein, um das Kindswohl nicht zu gefährden? Reicht es, wenn sie ihre Grenzen kennt und genügend Hilfe beansprucht? Wann  behindert eine Behinderung die Entwicklung eines Kindes? Und  – die etwas ketzerische, aber entlarvende Frage  – wie sähen die Chancen eines behinderten Vaters aus im Kampf um das Sorgerecht?

Mamablogs Erste-Hilfe-Kit

Michèle Binswanger am Dienstag den 15. Dezember 2009

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Zu den Pflichten einer Schwangeren gehört der Geburtsvorbereitungskurs, bei dem in der Schwangeren-Runde die Geheimnisse der Wehen-Beatmung gelüftet werden. So stelle ich es mir jedenfalls vor, denn ich habe nie einen besucht. Er fehlte mir auch nie. Was mir als Vorbereitung auf die Mutterschaft aber schmerzlich fehlte, war ein Kinder- Erste-Hilfe-Kurs. Denn in meiner mittlerweile achtjährigen Mutter-Karriere durfte ich zahlreichen Unfällen beiwohnen, bei denen Haut und Zähne auf der Strecke blieben. Und deshalb lasse ich Sie nun an meinem doch schon reichen Erfahrungsschatz teilhaben mit ein paar Tipps, worauf man im Falle eines Falles achten muss.

Das Simple ist zugleich das Schwierigste: Nicht in Panik geraten. Natürlich ist der Schock gross, wenn einem das Blut das eigenen Kindes um die Ohren spritzt, aber sie helfen ihm wenig, wenn sie in Ohnmacht fallen und nach Riechsalz verlangen. Mutterschaft (Vaterschaft natürlich auch) ist in diesen Fällen ein Dirty Job und Sie sind die Idealbesetzung. Also bleiben Sie ruhig. Erinnern Sie sich an die Geburtsvorbereitung, atmen Sie tief durch und versuchen Sie, von ihren Gefühlen zu abstrahieren. Dann zwingen Sie sich, genau hinzusehen, welcher Art die Verletzung ist, um die richtigen Entscheidungen zu treffen. Bei grösseren Platzwunden, Stürzen auf den Kopf und Zahnverletzungen gilt: Sofort zum Arzt. Rufen Sie an und nehmen Sie ein Taxi. Erstens könnte ihre Fahrtüchtigkeit durch den Schock beeinträchtigt sein und zweitens können Sie ihr Kind beruhigen, wenn Sie nicht selber am Steuer sitzen.

Wenn kleine Kinder sich verschlucken, macht das Mutterherz seinerseits gern einen Luftsprung. In den meisten Fällen ist der Schreck schlimmer als der Schaden und es genügen ein paar Schläge mit der flachen Hand gegen die Schulterblätter. Besteht jedoch akute Erstickungsgefahr, ist das Heimlich-Manöver angesagt. Dabei umfasst man von hinten den Oberbauch des Kindes und platziert eine Faust unterhalb der Rippen im Bauchraum. Mit der anderen Hand erfasst man diese und führt sie mit einem kräftigen Stoss nach hinten und oben. Durch den so erzeugten Druck kann der Fremdkörper durch die Luftröhre hinaus befördert werden. Nicht angezeigt ist das Heimlich-Manöver bei Kindern unter einem Jahr, wenn eine Fischgräte verschluckt wurde oder Wasser in der Lunge ist.

Ausgeschlagene Zähne können wieder eingesetzt werden, wenn man richtig und schnell reagiert. Entscheidend ist es, den Zahn feucht zu halten, damit die Zellen nicht absterben und der Zahn wieder am Kiefer anwachsen kann. Suchen Sie also zuerst den Zahn und geben Sie acht, die Wurzeloberfläche nicht zu berühren. Dann legen Sie den Zahn in eine Zahnrettungsbox, die Sie natürlich nicht zur Hand haben. Alternativ können Sie den Zahn in eine sterile Kochsalzlösung (aus der Apotheke) oder in Milch einlegen (H-Milch, aber keine Vollmilch) oder in eine Kunststoff-Folie einwickeln. Ungeeignet sind Wasser und Speichel. Dann rufen Sie den Zahnarzt an und fahren so schnell wie möglich hin.

Gerade bei Zahnärzten ist der Punkt mit dem Ruhig-Bleiben besonders wichtig, denn Zahnärzte haben mit Kindern meist kaum Erfahrung und sind deshalb selber sehr nervös. Beruhigen Sie also zuerst sich, dann ihr Kind, dann den Zahnarzt, sonst fahren Sie nämlich weiter ins Kinderspital und verlieren wertvolle Zeit.

Auch Platzwunden am Kopf oder im Gesicht kommen bei Kindern häufig vor. Sie bluten meist stark, weil die Kopfhaut gut durchblutet ist. Auch hier gilt es, genau hinzusehen. Ist der Schädel nicht verletzt, machen Sie mit einem Verbands- oder Mullpäckchen einen Druckverband, um die Blutung zu stillen. Dann fahren Sie möglichst schnell zum Arzt.

Dieser Schleckdreck

Michael Marti am Donnerstag den 10. Dezember 2009
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«Da Schätzeli, da hast du ein Schläckerli!!» - So aus der Nähe betrachtet, sieht das alles nicht so süss aus.

Meine Tochter stellt sich jeweils an, als wäre sie ein Hündchen, das um einen Knochen bettelt.

Sie streicht zuerst um die Kasse, baut dann ihre 101 Zentimeter vor der Apothekenhelferin auf, reckt ihre Kinn und sollte sie immer noch keine Beachtung finden, dann räuspert sie sich, dass es durch das ganze Verkaufslokal zu hören ist. Irgendeinmal kapiert es dann auch die gestressteste Apothekendame. «Ah! Yö! Darf ich der Kleinen einen Traubenzucker geben!? Ja, sicher doch! Gäll, der Papi hat doch nichts dagegen! Nicht? Da Schätzeli, da hast du ein Schläckerli!! Yö, so härzig!» Bevor ich jeweils auch nur ein einziges  «Ähm» entgegenhalten kann, hat meine Vierjährige das «Schläckerli» – welch ekliges Wort! – bereits in der Hand. Und sofort schliesst sie es in ihr Fäustchen so entschlossen ein, dass man gar nicht auf den Gedanken kommen muss, es zurückfordern zu wollen.

«Yö, so härzig!», sagt dann die Apothekendame und wenn ich ganz schlecht gelaunt bin, möchte ich ihr am liebsten sagen: «Schlucken Sie diesen Süss-Shit doch selber.»
Ich möchte nicht kleinlich wirken, ich gönne meiner Tochter regelmässig Süssigkeiten. Aber müssen diese Sugar-Giveaways in Apotheken wirklich sein? Immerhin trägt das Personal in diesen Läden weisse Kittel, die Apotheken sind Teil unseres Gesundheitssystem, in jeder Ecke hängt ein Plakat, welches das Rauchen verteufelt, die richtige Ernährung anmahnt,  vor Haarausfall, Herzinfarkten, Orangenhaut und natürlich auch Karies warnt. Apotheken sind so etwas wie Brückenköpfe der Gesundheitsindustrie, sie machen ein Heidengeld damit – weshalb fixt man ausgerechnet an solchen Orten Kinder mit Traubenzucker, mit all diesem Schleckdreck an?

Ich verstehe es nicht. Sorry, beim besten Willen nicht. Und übrigens, sehr verehrte Herren Apotheker: Traubenzucker, Glucose also, ist nur unbedeutend weniger kariesauslösend als die anderen Zuckerarten.

Beim Schweizerischen Apothekerverband hiess es Anfang Woche auf Anfrage, man schreibe den Mitgliedern nicht vor, ob an Kinder Süssigkeiten verteilt werden solle oder eben nicht;  das liege in der unternehmerischen Freiheit des einzelnen Apothekers. Aber, so jedenfalls Marcel Wyler, Sprecher der Schweizer Apotheker, man werde ihm nächsten Verbands-Newsletter, die Mitglieder diesbezüglich sensibilisieren… Das ist ja toll!

Oder was meinen Sie?

MICHAEL-MARTI_100Michael Marti, 43, ist Stellvertretender Chefredaktor von Newsnetz und Vater von zwei Töchtern. Er lebt mit seiner Familie in Zürich.

Auch Mutter will mal krank sein dürfen!

Nicole Althaus am Mittwoch den 9. Dezember 2009
Und wer pflegt Mutter, wenn sie krank wird?

Und wer pflegt Mutter, wenn sie krank wird?

Ich habe zwar noch leichte Temperatur, aber ich bin nicht mehr so überhitzt, dass die Gedanken, die ich produziere, sofort verdampfen und sich in nichts auflösen. Deshalb muss ich  – bevor ich mich für den Rest des Tages da hin verziehe, wo ich eigentlich schon länger hätte liegen müssen, nämlich ins Bett -  noch ein kleines politisches Anliegen loswerden: Krank sein dürfen gehört in den Kanon der Menschenrechte.

Es mag wie ein Paradox klingen, es ist aber in Wirklichkeit eine Folter, wenn man krank ist und nicht krank sein darf. Das wissen alle, die schon mal mit 39,2 Fieber, Schüttelfrost und Co. einen ganz normalen Tag mit zwei  Kindern hinter sich bringen mussten, also vor allem Mütter. Speziell solche von Kleinkindern. Bevor diese sich übergeben müssen, haben Sie in der Regel  bereits unzählige verkotzte Betten gewechselt, meist nachts, zig Liter Tee gekocht und eingeflösst, stundenlang getröstet und zugehört, sämtliche Kinderbücher im Haus dreimal vorgelesen, tubenweise Pulmex eingeschmiert, irgendwelche Kügeli abgezählt oder wirkungsvollere  Medikamente auf diversen Wegen in Kinderorganismen gebracht. Denn Viren haben -  das ist eine bisher leider noch viel zu wenig erforschte biologische Auffälligkeit – immer schon alle anderen Familienangehörige flachgelegt, bevor sie sich zusammenrotten und mit vereinten Kräften Mutter den Rest geben. Das erklärt dann auch, warum Vater bei der Arbeit ist, wenn Mutter krank wird, und dort auch grauenhaft viel aufzuarbeiten hat: Er wurde ja gerade eben von Mutter gesund gepflegt und kann nun nicht schon wieder im Büro fehlen, um seinerseits Mama aufzupäppeln.

Mutter ist also auf sich gestellt, wenn die Viren sie gebodigt haben. Aber leider nicht mutterseelenallein. Da ist ja noch der Rest der Familie, der wieder gesund und schampar hungrig ist und der auch Hausaufgaben hat oder Langeweile und genug Energie für Geschrei und Gezank. Das alles ist der Mamagesundung natürlich nicht förderlich. Aber wenn diese über Kopf-, Hals- oder ein anderes Weh klagen sollte, kann sie nicht mit grosser Empathie rechnen, weil das haben die Lieben ja bereits hinter sich: «Mir gings auch so», heisst es dann zum Trost, «ich habe geglaubt, ich schaffs nicht mehr zum WC. Machst Du mir noch eine Schokolade, bitte?»

Darum muss man die Mutter verstehen, die es für einmal nicht erwarten kann, dass die beiden geliebten, aber gottlob schulpflichtigen Kinder aus dem Haus  sind und ihr wenigstens zwischen Frühstück und Mittagessen für drei Stunden erlaubt ist, da hinzugehen, wo sie hingehört: ins Bett. Doch dann kommt, Sie entschuldigen die Wortwahl,  diese blöde Sau von Schweinegrippe und raubt Mutter auch noch dieses kleine bisschen Krankseindürfen. Die Kleine nämlich kehrt nach einer halben Stunde wieder heim, weil alle Kindergärtler und Unterstufenschüler im Kanton Zürich zu Hause bleiben müssen, wenn ein Familienmitglied angeschlagen ist. Auch wenn niemand weiss, ob das attackierende Virus H1N1 heisst und selbstverständlich auch dann, wenn das Kind bereits krank war und deshalb immunisiert ist. Das klingt paradox, ist aber in Wirklichkeit eine Folter.  Das hab ich aber glaub schon gesagt, deshalb lege ich mich jetzt ins Bett.



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