
Soll ein Opa staatlich erfasst werden, weil er den Enkel hütet?
Ohne die Grosseltern, ohne Gotte und Götti ginge es bei uns nicht: Die Grosseltern sind vier Monate nach der Geburt meiner beiden Töchter jeweils in die Bresche gesprungen, wenn der Mutterschaftsurlaub vorbei und der Krippenplatz noch in ferner Zukunft lag, obwohl ich das Ungeborene jeweils auf die Warteliste setzten liess, noch bevor ich es zum ersten Mal auf dem Ultraschall gesehen habe. Oma und Opa haben die Kinder über Monate zwei Tage pro Woche gewickelt, geschöppelt, geliebt und verwöhnt. Und sie tun es heute noch: Jedesmal wenn eines der Kinder krank ist, wenn Mutter oder Vater ausfallen, weil sie geschäftlich unterwegs sind, springen sie ein. Gotte und Götti sind es, die jeweils eine oder zwei der dreizehn Wochen Schulferien mit den Kindern etwas unternehmen, weil schon fünf Wochen Ferien für die meisten Arbeitsnehmer ein Luxus ist und für die meisten Kinder der Ferienhort mehr Stress als Erholung bedeutet.
Ohne Oma und Opa, ohne Paten- oder sonstige Tanten, ohne Nachbarinnen, das werden die meisten berufstätigen Mütter unterschreiben, wäre der Spagat nicht machbar. Der Bundesrat sollte sich für die freiwillige Betreuungsleistung der erweiterten Familie bedanken. Immerhin kostet ihn diese Leistung nichts, sondern füllt die Kassen: Denn nur dank dem Gratishütedienst können Mütter arbeiten und Steuern bezahlen. Stattdessen will der Bund das Kinderhüten eidgenössisch reglementieren: Künftig muss, wer Kinder regelmässig zwei Tage pro Woche (20 Stunden) oder in den Ferien betreut, einen obligatorischen Einführungskurs besuchen und sich anschliessend regelmässig weiterbilden. So schreibt es die neue Kinderbetreuungsverordnung vor, die der Bundesrat bis zum Herbst in die Vernehmlassung geschickt hat. Wer sich dieser Bürokratie entzieht und ohne behördliche Bewilligung Kinder hütet, dem droht gemäss neuer Regelung eine Busse bis zu 5000 Franken. Egal, ob es sich dabei um die Gotte, Tante oder die Nachbarin handelt. Einzig die Grosseltern dürfen sich regelmässig ohne Lizenz auch nachts um ihre Enkel kümmern, auch sie aber müssen den Hütedienst anmelden.
Der Begleitbericht der neuen Verordnung pocht auf das Kindswohl. Auch die Betreuung durch Verwandte berge Risiken und Gefahren für das Wohl des Kindes in sich, heisst es dazu. Die Eltern der Kinder übrigens, um die sich der Staat so sehr sorgt, kommen in diesem Bericht praktisch nicht vor. Sie sind offenbar reif genug, die horrend teuren Krippenkosten zu berappen und als Doppelverdiener beträchtliche Steuersummen abzuliefern, nicht aber mündig genug, zu beurteilen, ob die Gotte oder Nachbarin anständig für das Kind sorgt.
Auf Facebook wurde bereits eine Gegner-Gruppe gegründet: «Wir sind gegen zu grosse Eingriffe des Staates ins Familienleben.» Höchste Zeit, da beizutreten.


Nina Merli war Journalistin für «Facts» und «Annabelle», arbeitete zwischenzeitlich als Kunstagentin und schreibt seit Frühling 2011 im Reporterteam von Newsnet. Sie lebt mit ihrer Patchwork-Familie in Zürich und erwartet ihr erstes eigenes Kind.
Jeanette Kuster ist Redaktorin bei einem Fachmagazin, freie Journalistin und Mutter eines zweijährigen Mädchens. Vor der Geburt ihrer Tochter war sie bei verschiedenen Medien vorwiegend in den Ressorts Lifestyle und Kultur tätig. Jeanette Kuster lebt mit ihrer Familie in Zürich.
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Nicht lamentieren sondern bei den nächsten Parlamentswahlen die rote Karte zeigen, indem diejenigen PolitikerInnen, welche diesen Reglementierungsstuss verbrochen haben, nicht wiedergewählt werden (trotz “bisher” auf dem Wahlzettel). Nur so funktioniert’s, leider!
Ich war einige Zeit weg und habe erst jetzt beim Nachlesen diesen Beitrag entdeckt. Ohne alle Kommentare gelesen zu haben bin ich doch ein wenig konsterniert: Es scheint, als hätten die wenigsten die Verordnung selber genau gelesen. Da ist es dann schon ziemlich einfach, sich darüber aufzuregen.
Bei der Verordnung handelt es sich um einen Entwurf der in der Vernehmlassung ist, und der noch bereinigt, ergänzt und korrigiert wird und schliesslich den Weg durch die Mühlen des Parlaments auf sich nehmen muss. Weiter sind beispielsweise Grosseltern sind vollumfänglich von der Bewilligungspflicht befreit, auch wenn sie ihre Grosskinder länger als die angesprochenen 20 Stunden pro Woche betreuen. Dass beispielsweise PatInnen nicht zwingend verwandt, oder LebenspartnerInnen nicht zwingend im gleichen Haushalt leben müssen, wird nicht berücksichtigt und das ist sicher falsch. Und auch sonst gibt es in der aktuellen Version noch einige Fehler und Lücken. Aber ist es wirklich so schlecht, wenn Leute, die Kinder betreuen wollen, zuerst mal auf ihre Qualifikation geprüft werden?
Manche meiner Freunde sagen es wäre halt schon schön, wenn die Kinder nicht nur kämen, um die Geburtstagsgeschenke abzuholen. Gehen sie selber zu Besuch, sind sie oft im Weg, und so ziehen sie sich halt etwas zurück. Ich habe diese Probleme zu Glück nicht, wir freuen uns immer auf ein Wiedersehen, gehen manchmal auch in den Wald oder zu einem Bauernhof und helfen die Äpfel ernten und säubern. Nur der Sohn ist halt viel im Ausland, den sehe ich leider nicht so oft.
ein guter artikel. hoffentlich kann man demnächst fortschritte sehen.