Den siebten Beitrag unserer Best-of-Sammlung, der von Nicole Althaus verfasste Artikel «Was eine Mutter in einem Jahrzehnt lernt», haben wir ausgewählt, weil gerade Eltern mitunter vergessen, welch grosses Glück Kinder sind.
Heute vor genau zehn Jahren bin ich Mutter geworden. Ohne die geringste Ahnung davon, was die Geburt meiner Tochter mit mir anstellen würde. Oder was ich mit ihr nach der Geburt anzustellen hatte. Klar, ich hatte zuvor auch schon ein Baby in den Armen gehalten, vielleicht sogar eine Windel gewechselt. Aber was Muttersein bedeutet, lernt man erst, wenn man Mutter ist. Was also habe ich im letzten Jahrzehnt gelernt?

Mama muss ja nicht gleich kriminell werden – aber auch im richtigen Leben ist Mutterschaft ein Abenteuer: Plakat zum Kinofilm «J'ai toujours rêvé d'être un gangster» (2007); der lakonischer Episodenfilm ist eine sehenswerte Hommage ans Gangsterkino.
- Dass man Dinge tut, die man sich geschworen hat, nie zu tun: Auf dem Hintern über die Holzdielen rutschen, um das Baby nicht zu wecken. Smarties abzählen und nach Farben sortieren, damit es keinen Krach gibt. Das Kind anschreien.
- Dass ein Abo beim Babysitter sehr viel günstiger ist als ein Abo bei einem Ehetherapeuten.
- Dass Schlafentzug aus mir einen Menschen macht, dem ich nie begegnen möchte.
- Dass der Apfel sehr weit vom Stamm fallen kann.
- Dass Kinder streiten, weil sie Kinder sind.
- Dass es befreiend ist, sich nicht mehr ständig als Nabel der Welt zu betrachten.
- Dass man die Nachrichten am Fernsehen nie mehr so anschaut wie zuvor, weil darin Kinder vorkommen, die verloren gehen, ertrinken, nichts zu essen haben oder einfach vergessen werden.
- Dass ich langsam weiss, was in Sachen Erziehung nicht funktioniert.
- Dass man auch dann ein Vorbild ist, wenn man gerade keins ist.
- Dass es Tage gibt, an denen man sich nicht erinnern kann, warum man Kinder gewollt hat.
- Dass man Dinge tut für den Nachwuchs, die man für sich selbst nie tun würde: Die unwirsche Verkäuferin dazu nötigen, eine Leiter zu organisieren, um der Puppe auf dem Regal den Schal auszuziehen. Weil es der letzte ist und Töchterchen sich genau in den verliebt hat und ihn sich zum Geburtstag wünscht. Im Spital den Arzt anbrüllen, weil das Kind vor Schmerzen schreit und das unendlich viel schlimmer ist, als die Tatsache, dass man soeben den letzten Rest von Fassung, Anstand und Vernunft vor Augenzeugen über Bord geworfen hat.
- Dass es stimmt, wenn man das Gefühl hat, das Kind sei krank oder es gehe ihm nicht gut. Immer.
- Dass es nicht stimmt, dass die Mutterwerdung einen dauerhaft zu einem anderen Menschen macht.
- Dass man besser weiss, was man tun wird wird, wenn man mit «ich zähle auf fünf» droht. Und auch bereit ist, das durchzuziehen.
- Dass das Y-Chromosom im Hirn keinen Speicher für Kinderkleidergrössen vorgesehen hat. Dass das doppelte X-Chromosom einem ansonsten aber keinen Vorsprung in Sachen Kinderaufzucht gewährt.
- Dass es Dinge gibt, die man auch mit aller Liebe nicht reparieren kann.
- Dass Kinder einen tatsächlich hören, auch wenn es manchmal Jahre dauert, bis sie zeigen, dass sie gehört haben.
- Dass ich heute vor zehn Jahren gerade mal eine leise Ahnung davon hatte, wie viel mir das Bündel Mensch in meinen Armen einst bedeuten wird.
Happy Birthday, mein grosses kleines Mädchen!
(Erstpublikation am 14. August 2009)



Nina Merli war Journalistin für «Facts» und «Annabelle», arbeitete zwischenzeitlich als Kunstagentin und schreibt seit Frühling 2011 im Reporterteam von Newsnet. Sie lebt mit ihrer Patchwork-Familie in Zürich und erwartet ihr erstes eigenes Kind.
Jeanette Kuster ist Redaktorin bei einem Fachmagazin, freie Journalistin und Mutter eines zweijährigen Mädchens. Vor der Geburt ihrer Tochter war sie bei verschiedenen Medien vorwiegend in den Ressorts Lifestyle und Kultur tätig. Jeanette Kuster lebt mit ihrer Familie in Zürich.
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Das Mutter – Kind – Verhältnis beinhaltet über viele Jahre alle Facetten des menschlichen Daseins ! -
Danke für den Satz: “Dass das Y-Chromosom im Hirn keinen Speicher für Kinderkleidergrössen vorgesehen hat. Dass das doppelte X-Chromosom einem ansonsten aber keinen Vorsprung in Sachen Kinderaufzucht gewährt.”
Leider begreifen dies noch allzuwenige Schweizer RichterInnen und erteilen selbst nachweislich egozentrischen, gewalttätigen und auch sonst jedem Klischee widersprechenden Müttern die alleinige elterliche Sorge – sogar trotz guter Alternative, sprich engagiertem, die Kinder empathisch liebender und sie fordernd förderndem Vater.
Wann erhalten in der Schweiz endlich die Kinder das unumstössliche Recht beim jenem Elternteil aufzuwachsen, bei dem sie es klar besser haben?!
hmm…, lassen sie es mich einmal etwas provokativ formulieren: warum sollen richter den scheiss ausbaden, den sie und jene offenbar unmögliche frau sich wohl ganz alleine eingebrockt haben? wenn sie schon so toll sind, warum gehen sie nicht hin, schnappen sich die kinder (wenn sie denn zu ihnen mitgehen wollen), scheren sich einen teufel um den richterspruch und veranstalten einen kleinen riesenskandal. im mamablog jammern bringt gar nichts und ändert auch nichts an ihrer frustrierenden situation – ist leider so. eine prise anarchie und mediale aufmerksamkeit zwingt vielleicht ein paar leute noch einmal über die bücher zu gehen. ein begründeter antrag auf überprüfung, ob dem kindswohl unter den gegebenen umständen genügend rechnung getragen wird, wäre aber vielleicht auch schon ein anfang. mindestens müssten die behörden reagieren.
Was ist denn das für ein Rat!
Mit so einer Aktion hätte er es sich ja ganz verscherzt! Ich kenne Lukas’ Situation nicht, denke aber schon, dass viele Väter stark benachteiligt sind, im Falle einer Trennung. Wünschenswert wäre doch, dass grundsätzlich beide Elternteile sich das Sorgerecht teilen und sich dann auch wirklich zusammenraufen müssen. Die Frauen/Mütter haben im Trennungsfall meist zuviele Vorteile.
Antwortversuche:
Frage 1: Richter/innen werden fürstlich dafür gelöhnt, dass sie genau solche Entscheide fällen – und dazu sind sie eigentlich an das Recht (z.B. ZGB, Bundesverfassung und UNO-Kinderrechtskonvention) gebunden.
Frage 2: L.O.B. wird dies wohl nicht machen, weil er weiss, dass
- er als die Kinder “entführender” Mann sofort polizeilich gesucht und verhaftet wird (was einer Frau, vgl. Maya Wood und Lucille Hunkeler nicht passiert)
- ein von einem Mann veranstalteter Riesenskandal von den Richter/innen nicht beachtet wird (vgl. Matthieu Carriere)
- die Schweizer Gerichte wie auch Politiker/innen dazu tendieren, mütterliche Rechtsbrechnung nachträglich zu legitimieren (z.B. neuester BGE zu Wegzug bei gemeinsamer elterlicher Sorge) bzw. das Recht in ihrem Sinne zu ändern (z.B. Haager Übereinkommen zu Kindsentführungen).
Aber Sie haben insofern recht, als dass auch Männer beginnen müssen, in Familienfragen einfach nicht mehr rückgängig zu machbare “fait accomplis” zu schaffen.
Und wenn L.O.B. in einem online-Forum “jammert”, dann tut er genau das, was Frauen ihre privilegierte Stellung verschafft hat: Er appeliert an die Herzen der Menschen und versucht Mitleid mit Kindern zu wecken.
Ich kann es hier nur wiederholen: Die Mär von den ungerechten, Frauen bevorzugenden Richtern entbehrt jeder Grundlage. Bei einer Scheidung werden die Kinder normalerweise dem Elternteil zugesprochen, der schon bisher den grössten Teil der Betreuungsaufgaben übernommen hat, IM INTERESSE DER KINDER!
Da sie durch die Trennung der Eltern schon genug gestresst sind, soll wenigstens in der Betreuung kein grosser Wechsel stattfinden. Der Vorteil dieser Regelung für die Kinder liegt auf der Hand und leuchtet jedem objektiv denkenden Menschen ein.
Dass Männer im Fall einer Scheidung plötzlich Interesse am Sorgerecht für die Kinder haben, hat meistens finanzielle Gründe, für die “verhasste Alte zu zahlen” will unbedingt verhindert werden. Dieser Wunsch ist verständlich, sollte aber auch so formuliert werden, hier die Interessen der Kinder vorzuschieben ist unredlich und wird von den Gerichten auch entsprechend beurteilt.
Väter, die schon immer die Hälfte oder mehr der Betreuungsaufgaben übernommen hatten, haben auch im Fall einer Scheidung gute Karten, das Sorgerecht zu bekommen. Bänz Friedli z.B. müsste sich wohl keine Sorgen machen, bei ihm bestünde auch nicht die Gefahr, dass er die Kinder dann einfach seiner Mutter zur Betreuung übergibt.
@ Pipi:
Du kannst natürlich behaupten, was Du willst.
Bloss wie kann es im Interesse der Kinder sein, bei einer gemäss den Fachexperten mit ihrer Erziehungsaufgabe überforderten, gewalttätigen, gefühlskalten und egozentrisch die Bedürfnisse der Kinder missachtenden Mutter bleiben zu müssen, einfach weil sie bisher schon bei dieser leben mussten?
Und bloss weil man während den ersten zwei Jahren nach der Geburt eine klassische Rollenteilung lebte, kann das wohl ja nicht heissen, dass diese Aufgabenteilung für jedes Kindesalter die Beste ist. Oder meinst Du nicht, dass die Erziehung der Kinder mit der Zeit ständig anspruchsvoller wird, so dass eben auch plötzlich die bisherige Betreuungslösung nicht mehr optimal sein kann?
Wenn Du wie ich regelmässig die in Fachzeitschriften und im Internet publizierten Urteile der kantonalen Gerichte sowie des Bundesgerichtes lesen würdest, wüsstest Du, dass selbst bei bisher die gemeinsamen Kinder mehrheitlich wenn nicht sogar ausschliesslich betreuenden Vätern diese regelmässig im Rahmen der Scheidung unter die alleinige elterliche Sorge der Mutter gestellt werden – dann (und nur unter dieser Konstellation) ist plötzlich die Beziehungstoleranz oder anderes wichtiger als die Stabilität der Verhältnisse.
PS: Es gibt im Fall auch Väter, welche ihre Kinder lieben, weshalb sie sich unermüdlich für deren Wohlergehen einsetzen, und denen es nicht bloss um’s Geld geht. Aber das Diffamieren der Andersdenkenden ist ja so eine verlockende Taktik, gell – dann muss man die eigenen Überzeugung ja auch gar nicht hinterfragen.
Wenn du Entscheidungen von Gerichten richtig werten willst, brauchst du Akten- und Sachkenntnis. Einfach so vom Schiff aus zu behaupten, Richter würden Frauen bevorzugen zum Nachteil der Kinder finde ich sehr gewagt, warum sollten Richter das tun?
Es scheint mir eher so, dass auch hier die “bewegten” Männer Unrecht wittern, wo es in Tat und Wahrheit nur darum geht, dass sie alte Privilegien verloren haben. Seitdem nicht mehr nach dem Schuldprinzip geschieden wird, spielt es halt keine Rolle mehr, ob die Frau ihre Pflichten als Ehefrau erfüllt hat oder nicht bei der Bemessung der Unterhaltszahlung, das mag im Einzelfall ärgerlich sein, aber es gibt ebenso viele Männer, die von dieser Regelung profitieren.
Ausserdem besteht immer die Möglichkeit, erstinstanzliche Urteile weiter zu ziehen, oder denkst du, alle Gerichte bilden ein Komplott gegen die Männer? Wenn das so sein sollte, solltest du vielleicht mal mit deinem Arzt darüber sprechen.
@ Pippi:
Danke für den Beweis, dass Du keine Urteile liesst und daher die Rechtspraxis gar nicht kennst, sondern blosse Behauptungen verbreitest. In jedem Urteil gibt es nämlich zuerst eine Darstellung des Sachverhaltes.
Ich habe mich übrigens gar nicht auf mütterfreundliche (und damit eben weil “Die Kinder gehören der Mutter” die Interessen ja Rechte der Kinder und ja, auch ihrer Väter nicht beachtenden) erstinstanzlichen Urteilen bezogen (diese werden nämlich auch gar nicht gross publiziert) sondern eben auf ebensolche Urteile der letztinstanzlichen kantonalen Gerichte und des Bundesgerichtes.
Um es den anderen Leser/innen zu erleichtern, die generelle Haltlosigkeit Deiner Behauptungen zu erkennen verweise ich expemplarisch auf den Bundesgerichtsentscheid 5P.35/2006: Hier kümmerte sich der langzeitarbeitslose Vater in den ersten zwei Lebensjahren praktisch ausschliesslich um die gemeinsame Tochter, während die Mutter eine Ausbildung mit Praktikum absolvierte. Plötzlich will die Frau die Trennung, zieht weg und lässt die Tochter einfach beim Vater zurück. Fast zwei Monate später bringt sie diese nach einem Besuchswochenende nicht mehr zum Vater zurück, unterbindet jeden Vater-Kind-Kontakt und reicht Klage auf Eheschutz ein mit Antrag auf Zuteilung der Obhut an sie. Die erstinstanzliche Einzelrichterin teilt ihr denn auch das Kind zu (obwohl bisher der Vater dieses betreute und die Mutter weiter ihr Praktikum macht). Das kantonale Obergericht stellt die Tochter unter die Obhut des Vaters,weil er die bessere Betreuungssituation bietet, und die Kindsmutter zieht dieses Urteil nicht weiter. Stattdessen lässt sie die Tochter weiterhin einfach nicht zum Vater, kündigt sofort ihre Weiterbildungs- und Praktikumsstelle und stellt ein Abänderungsgesuch auf Obhutsumteilung. Die oben bereits erwähnte Einzelrichterin verfügt superprovisorisch, dass die Tochter bis zum Entscheid bei der Mutter bleiben solle und lehnt zwei Monate später die Obhutsumteilung ab, weil der Vater mehr Bereitschaft zeigt, den Kontakt zum anderen Elternteil zu ermöglichen. Die Mutter rekurriert dagegen und die Einzelrichterin verfügt hinterher noch, dass ihre superprovisorische Verfügung bis zum rechtskräftigen Urteil gelte. Das Obergericht lässt sich mit seinem Urteil Zeit und heisst dann die Obhutsumteilung gut, weil ja das Kind nun schon seit 20 Monaten – wenngleich rechtswidrig – bei der Mutter lebt. Ihre fehlende Beziehungstoleranz wird ihr plötzlich ebensowenig zum Vorwurf gemacht wie ihr freiwilliger Gang in die Arbeitslosigkeit (Schon nur eine Reduktion des Einkommens für mehr Vater-Kind-Zeit wird von den Gerichte den Männern regelmässig verweigert bzw. mit der Strafe hypothetisches Einkommen vorgeworfen).
Auf http://www.bger.ch könnt ihr immer wieder die neuesten Bundesgerichtsurteile (auch zum Familienrecht lesen und werdet schnell merken, lebt das Kind bisher beim Vater findet sich immer ein Grund weshalb doch die Mutter das Sorgerecht erhält; und lebtees bisher bei der Mutter dann gilt dies als sakrosankte Grundlage für die Sorgerechtszuteilung an diese!
Ergo: Pippi’s Logik “Vater betreut Kind = Vater erhält elterliche Sorge” stimmt nachweislich nicht!
Zu Deiner Frage “… warum sollten Richter das tun?”
. Dies schafft natürlich gesellschaftspolitischen Druck und da unsere Richter/innen im Rahmen einer Parteienkonkordanz politisch gewählt werden, wird dieser Druck auch zwecks Sicherung der eigenen Pfründe eben berücksichtigt und in Urteile umgemünzt.
- Einerseits vertreten Richter/innen (!) im Familienrecht häufig noch das alte Rollenbild, und andererseits wird uns seit über drei Jahrzehnten Glauben gemacht, die Männer seien per se die Bösen (Zur “Schuldfrage” unten mehr). Die Folge davon ist eine grundsätzlich Tendenz zu “Die Kinder gehören der Mutter!”.
- Dann verdienen die Väter in der Regel mehr, weshalb die Kinderzuteilung an die Mutter die Staatsfinanzen entlastet.
- In der Anfangszeit (die ersten Jahre nach der Geburt) und während der funktionierender Ehe auch wegen obigem wird meistens eine tendentiell klassische Rollenteilung gewählt. Für die Richter/innen als Beruf statt aus Berufung ist es nun am Einfachsten, einfach alle Probleme zu ignorieren und zu urteilen, es solle alles so bleiben wie es ist.
- Richterinnen können auch Teilzeit-Mütter sein und wollen aus Empathie und zwecks Selbstschutz einer Mutter per se die Kinder nicht wegnehmen. Richter können auch im Kinderleben quasi inexistente Väter sein und wollen keine progressiven Väter unterstützen, weil sie deren Verhalten zur Einsicht zwingen würde, sie hätten eigentlich auch Beruf und Familie unter einen Hut bringen können, waren aber nicht stark genug dafür.
- Unzähliger meist staatlich subventionierte Institutionen und viele Medien bzw. Plattformen wie der Mama-Blog widmen sich wieder und wieder der Klage über das schwere Los der Mutter (schon nur wieso trotzdem so viele Frauen dieses harte Los auf sich nehmen und es im Rahmen der Scheidung dann auch noch behalten wollen, müsste eigentlich zu Fragen Anlass geben
Mit mehr Zeit fände ich garantiert noch zahlreiche weitere mögliche Gründe, die zu der aktuell blind mütterfreundlichen Rechtspraxis führten.
Und dann noch eine Richtigstellung zur Schuldfrage:
Seit diese rechtspraktisch immer weniger berücksichtigt wurde (”Es tragen immer beide ihren Teil der Schuld an der Zerrüttung der Ehe”) bzw. rechtspolitisch “abgeschafft” wurde, sind – gemessen an den Scheidungsfolgen – eigentlich einfach immer die Väter “schuld”. Ursprünglich galt nämlich: Wer schuld am Misserfolg der Ehe ist, verliert alle Rechte: Der unschuldige Vater musste nie bezahlen und konnte wählen ob er die Kinder will; die unschuldige Mutter hatte einen unwiderruflichen Unterhaltsanspruch. Heute gilt: Egal wieso die Ehe scheitert, die Mutter erhält die Kinder und kann Unterhalt für sich und die Kinder beanspruchen – und je mehr ihr Anspruch abnimmt, desto höher wird der – ebenfalls an sie gehende – Anspruch der Kinder (der Unterhaltsbetrag bleibt praktisch gleich).
Und last but not least:
Wie ist zu erklären, dass von der Gesamtbevölkerung ca. 75% der Mütter schulpflichtiger Kinder arbeiten, aber nach einer Trennung/Scheidung von einer Mutter derselben Kinderbetreuung nicht mehr verlangt werden kann, sie müsse arbeiten bis das Kind 12 Jahre alt ist?
PS:
Leider scheint Dich ja eh nicht zu interessieren, was andere schreiben, denn damit setzst Du dich gar nicht auseinander: Kaum ist Dein Argument pro Mutter “Stabilität=Kindeswohl” widerlegt, bringst Du einfach was Neues. Das mag taktisch erfolgreich sein – zum Glück aber nur bei befangenen und/oder minderbemittelten Leser/innen, die anderen erkennen Deine argumentative Schwäche.
Die kurze Darstellung des Sachverhaltes ersetzt nicht die Aktenkenntis. Warum fällt der Entscheid zu Gunsten der Mütter aus? Darauf gehst du nicht ein, du witterst Parteilichkeit und findest einfach, deine persönliche Meinung sei der des Gerichts überlegen und du seist besser im Stande, alle Umstände zu würdigen, die zu dem Entscheid führten. Welche Arroganz!
Dass die Kinderalimente höher sind als die Alimente der Mütter und zunehmen, während dem die für die Mütter abnehmen, hat logische Gründe. Erstens sind die Partner nach einer Scheidung grundsätzlich selber verantwortlich für ihren Unterhalt. Eine Mutter mit Betreuungspflichten von kleinen Kindern kann aus Gründen, die für jeden auf der Hand liegen, diesen Unterhalt nicht allein decken, also sind ihre Alimente am Anfang höher. Wenn die Kinder grösser sind, kosten sie einerseits mehr, andererseits kann die Mutter mehr arbeiten, da die Betreuungsaufgabe abnimmt, also werden die Alimente für die Kinder höher und die für die Mutter geringer.
Es gibt auch noch andere Gründe, die Kinderalimente hoch anzusetzen: Sie können im Gegensatz zu den Alimenten für die Mütter bevorschusst werden. Das Risiko, dass die Familie finanziell unter die Räder kommt, weil der Vater seinen Verpflichtungen nicht nachkommt, kann so verkleinert werden. Die Kinderalimente werden durch die Gemeinden bevorschusst (bis zu einem gewissen Höchstbetrag) die Familie wird nicht fürsorgeabhängig und das Inkasso beim Zahlungspflichtigen übernehmen ebenfalls die Gemeinden, das Armutsrisiko für Mutter und Kind sinkt, ein echter Fortschritt gegenüber früher, den wir übrigens der Zürcher SP Politikerin Emilie Lieberherr zu verdanken haben, einer ebenso pragmatische wie visionären Frau.
Ein rechtsstaatliches Grundprinzip besagt, dass jedes Urteil nachvollziehbar sein muss: “verheimlichte” Gründe für den Entscheid darf es eben gerade nicht geben! Der Sachverhalt muss also prerogativ alle entscheidungsrelevanten Fakten und Überlegungen auflisten. Und in einem Rechtsstaat muss vergleichbarer Sachverhalt aufgrund derselben Prinzipien zum vergleichbarem Urteil führen. Oder masst Du Dir an das zweitausendjährige römische Recht aus den Fugen zu heben – na damit ist Deine Nickname-Wahl ja wohl erklärt?!
Nun haben wir zumindest eine Übereinstimmung – wir beide halten die Schweiz nicht für einen Rechtsstaat. Und wenn Du Deine Scheuklappen ablegst (es lohnt sich, denn da draussen hat es eine facettenreiche wenngleich manchmal verstörende Welt), dann wirst Du sehen, dass Dein “es wird nicht alles Entscheidungsrelevante aufgeführt” nur dadurch erklärt werden kann, dass eben “der Gleichberechtigung widersprechende” Geschlechter-Vorurteile massgebend sind aber verheimlicht werden sollen.
Übrigens – die Gleichberechtigung der Frau hätte es nicht gegeben, wenn nicht einzelne Männer und Frauen es gewagt hätten, die gesellschaftlichen Grundkonzepte und die anfangs jede Diskriminierung verneinenden Urteile kritisch zu hinterfragen!
Und wenn gillt: Es “sind die Partner nach einer Scheidung grundsätzlich selber verantwortlich für ihren Unterhalt.” Wieso können dann nach einer Trennung/Scheidung plötzlich massiv weniger Frauen (gemäss noch geltender Rechtspraxis “erst wenn jüngstes Kind 10 Jahre alt”) einer Erwerbstätigkeit nachgehen als in der Gesamtbevölkerung (ca. 75% der Mütter schulpflichtiger Kinder; BfS 2010 et al.). Und wenn die obhutsberechtigten Frauen mit zunehmendem Alter der Kinder mehr arbeiten können, wieso werden dann die steigenden Kinderkosten einzig dem Mann (durch um 50% steigende Kinderalimente) auferlegt?
Letzten Endes gestehst Du jedoch selbst ein, dass die Erhöhung der Kinderalimente parallel zur zumindest teilweisen Verringerung des mütterlichen Unterhaltsanspruch eigentlich nicht dem Kind dient sondern der Mutter. Sie “muss” dies und das nicht mehr; und schädigt dabei allenfalls das Kind, denn in Mankofällen liegen die SKOS-Ansätze etwa einen Viertel über dem familienrechtlichen Existenzminimum (SKOS-RL 2005).
An sich könntest Du ja für einmal versuchen meine Darstellungen widerlegende Fakten zu bringen – wahrscheinlich aber kommen von Dir aber wieder nur feministische Allgemeinplätze über die bösen den Unterhalt nicht bezahlenden Männer (laut rechtstatsächlichen Untersuchungen zahlen über 80% der Väter gegenüber annähernd 0% der Mütter regelmässig und vollumfänglich den Unterhalt zu dem sie vom Gericht verurteilt wurden) sowie weitere leere Behauptungen, und das hilft nicht (auch nicht der Aufrechterhaltung Deiner Glaubwürdigkeit
.
Ich weiss nicht, was du willst. Offenbar stört es dich massiv, dass Väter für ihre Kinder finanziell aufzukommen haben. Für dieses Problem gibt es eine einfache Lösung: Werde nie Vater!
Dass der Eine zahlt und der Andere betreut, ist nichts als fair. Dir wäre es aber offenbar lieber, dass die Betreuende auch noch gleich alle Kosten übernimmt. Dein Weltbild ist dermassen verschroben und nicht nachvollziehbar, dass ich hiermit die Diskussion beende, sie führt zu nichts! Du willst dich unbedingt als Opfer der ausbeutenden Weiber sehen, die zusammen mit den Gerichten in der Schweiz ein Komplott gegen die armen Männer führen, bitte, ich hindere dich nicht, zu leiden und zu klagen, aber für mich bringt das nichts.
Glücklicherweise ist nicht bei allen Männern das Portemonnaie der empfindlichste Körperteil, sie haben begriffen, dass es andere Werte gibt im Leben; das letzte Hemd hat keine Taschen.
@ Pipi: Und wenn Du zwar keine Argumente mehr bringen kannst und doch zwanghaft Deine Scheuklappen verteidigen musst, dann wirfst Du wieder wild mit absurdesten Vorwürfen um Dich – aber das war ja schon von Anfang an klar (vgl. meine erste Antwort an Dich).
Ausgangspunkt war ja, dass ich forderte, dass Kinder, wenn dies für sie besser ist, auch gegen den Willen der Mutter beim Vater aufwachsen dürfen – was aufgrund der blind muttergläubigen Schweizer Familienrechtspraxis eben nicht gegeben ist.
Mir nun vorzuhalten, ich wolle mich vor meinen (Betreuungs- und/oder Finanzierungs-)Pflichten drücken, ist also völlig lächerlich. Vielmehr ist Dein ganze Scheidungslogik “Die Kinder der Mutter; der Vater zeigt seine Liebe durch die Alimentenzahlungen” eben genau auf die Männer mit dem Portmonnaie als emotionalstes Körperteil ausgelegt.
Ich habe mich auch nie per se gegen Kinderalimente ausgesprochen: Diese müssen aber (deshalb heissen sie ja so) den Kindern zugute kommen und entsprechend bin ich gegen deren Missbrauch sowohl durch wie auch zu Gunsten der Mutter (welchen Du ja sogar ungewollt freimütig eingeräumt hast). Denn (aufgrund Deiner Zeilen) im Gegensatz zu Dir bin ich genau für die grundsätzlich nacheheliche “Versorgungsautonomie” und demzufolge auch nicht einverstanden damit, dass getrennt-lebende bzw. geschiedene Mütter mit Unterhaltsansprüchen zu weniger Lohnarbeit fähig sein sollen (erst wenn jüngstes Kind 10 Jahre alt) als Fürsorgebezüger/innen (wenn jüngstes Kind 3 Jahre alt) oder Mütter schulpflichtiger Kinder in der Gesamtgesellschaft (zu ca. 75% zumindest in Teilzeit erwerbstätig).
Wenn nun ein Rechtssystem bei der Sorgerechtszuteilung (mit wenigen, meist prominenten Ausnahmen) ausschliesslich die Interessen der Mutter (und nicht jene der Kinder) berücksichtig und je nach bisherigem Betreuungselter die Urteilskriterien konsequent anders definiert; wenn nun Gerichte nicht zu prüfen gewillt sind, ob die Kinderalimente auch für diese eingesetzt werden, und sie zudem regelmässig erhöhen, um den Wegfall der nicht mehr zu rechtfertigen Ex-Ehegattenrente zu kompensieren; wenn nun eine Rechtspraxis an getrennt-lebende bzw. geschiedene Mütter geringere Anforderungen stellt als an alle anderen – dann handelt es diskriminierend. Und in der aktuellen CH-Familienrechtspraxis werden Kinder und Väter diskriminiert!
Was ich will ist ganz einfach – aber offensichtlich für Dich nicht einfach zu ertragen und schon gar nicht zu gewähren:
Ich will eine Änderung der Schweizer Familienrechtspraxis, so dass
1. primär das langfristige Wohlergehen der Kinder geschützt wird und nicht bloss die subjektiven Interessen Mütter
2. nicht bloss die Väter in die Pflicht genommen werden sondern eben auch die Mütter
3. bei/von allen Eltern Kooperation sowie Kommunikation in Kinderfragen erwartet, gefördert und eingefordert wird.
Umgesetzt werden kann dies ganz einfach mit einer neuerlichen Revision des Personenrechtes, so dass Eltern grundsätzlich die gemeinsame elterliche Sorge innehaben und die Kinderbetreuung paritätisch teilen. Wollen sie dies nicht, so können sie in einer gerichtlich zu genehmigenden Elternvereinbarung jede andere mit dem Kindeswohl vereinbare Regelung treffen – die Kantone stellen ein ausreichende Mediations-, Eltern-Coaching-, etc. -Angebote sicher. Aus Kindesschutzüberlegungen heraus (und nur dann) kann das Gericht einen einseitigen Antrag auf alleinige elterliche Sorge sowie mehrheitliche Betreuung genehmigen, muss dann aber sicherstellen, dass das Kind den Kontakt zum anderen Elternteil kindeswohlverträglich aufrecht erhalten kann.
Leider kämpfen Frauen und Männer wie Du mit vielen Unwahrheiten noch immer dagegen an: Sie behaupten, so etwas sei nicht gar möglich – obwohl dies in vielen anderen Ländern (z.B. D, F, S, N, USA, …) bereits so oder ähnlich Realität ist. Ihr argumentiert mit Wiedergutmachung für in der Vergangenheit an den Frauen erfolgtes Unrecht (also aus Rachegedanken heraus, welche ja schon die Scheidungen per se für die Kinder unerträglich machen). Und Ihr seht Gleichberechtigung als Einbahnstrasse zu mehr Rechten der Frau (keine Einbusse ihrer bisherigen Vorrechte!) – dabei ist sonnenklar, dass ein Gesellschaftssystem, welches gemäss jeweiligem Geschlecht spezifische Rollen bzw. Lebensbereiche zuweist und sie nur darin (unter)stützt, beide Geschlechter in ihrer Selbstverwirklichung einschränkt bzw. im jeweils anderen Lebensbereich ignoriert und damit diskriminiert.
PS: Jetzt hoffe ich bloss, dass Du Wort hältst und diese Diskussion nicht weiter mit leeren feministischen Behauptungen und verzweifelten Rundum-Schlägen zumüllst. Ich hoffe, Du kannst trotz Scheuklappen die auch Dein Leben sicher immer wieder kreuzenden Glücksbringer sehen.
Es ist dir schon sehr wichtig, das letzte Wort zu haben, Pech……
Eine Änderung der Rechtspraxis also, tja, so weit wird es nicht kommen, auch wenn ein paar Wirrköpfe wie du täupelen und stämpfelen, ich muss also nicht verzweifelt sein, wie du mir unterschiebst, sondern kann ganz gelassen der Dinge harren, die da kommen – du weisst ja, inzwischen sind die Frauen in den juristischen Fakultäten in der Schweiz in der Mehrzahl, die Frauen werden das Baby schon schaukeln.
das nennst Du EIN Wort…und ich dachte ich schreibe lange Abhandlungen…
Ich bin ganz klar für die Wiedereinführung der Schuldfrage im Scheidungsrecht.
Es würde die heutigen Auswüchse der Rechtsprechung im Scheidungsrecht eindämmen und würde auch präventive Wirkung hinsichtlich der Scheidungsrate entwickeln.
Bis dahin kann ich nur jedem Mann dringend empfehlen, auf Heirat und Kinder zu verzichten, es sei denn, er fährt gerne sehenden Auges in das 50%-sichere (seelische und finanzielle) Verderben.
Pippi hat sich durch ihre kategorische Ablehnung einer indiskutabel die Interessen der Kinder ins Zentrum stellenden und Mütter wie Väter in die Betreuungs- sowie Finanzierungspflicht nehmenden Revision des Scheidungsrechtes und durch ihr sehr schlechtes Frauenbild, wonach die Frauen – bzw. die in der Tat die Mehrzahl ausmachenden (he ich verlange hier eine Quotenregelung
) Familienrechtsprofessorinnen und (bzw. besondere Männer-Fördermassnahmen
) Jus-Doktorandinnen bzw. -Studentinnen – gar nicht fähig bzw. willig seien, aufgrund der Erkenntnisse der letzten Jahre sowie der Öffnung der Genderdebatte ihre Egozentrik zu überwinden, nun definitiv völlig blamiert.
Zum Glück erlebe ich bei Gesprächen, dass primär Frauen (insbesondere Frauenrechtlerinnen der ersten Stunde und junge Frauen mit Scheidungskinderfahrung) die aktuelle Rechtspraxis bzw. den ungenierten Rechtsmissbrauch durch ihre Geschlechtsgenossinnen am Schärfsten kritisieren und am Lautesten eine Revision des Scheidungsrechts fordern. Und auch die NR-Debatte zur Motion Wehrli zeigte einen parteiübergreigenden Generationenkonflikt zwischen einerseits alten Feministinnen bzw. Traditionalisten und andererseits jungen Gleichberechtigungspolitiker/innen.
@ Katharina:
Leider können Lügen und leere Behauptungen in wenigen Worten verbreitet werden, während die nachvollziehbare und damit überzeugende Richtigstellung zwingend mehr Worte benötigt – insbesondere wenn die Diskussionspartnerin (wie hier Pippi) trotz fehlender Argumente ausgesprochen stur auf ihrer Position beharrt.
@ Henri:
Die Schuldfrage wurde – zumindest faktisch – gar nie abgeschafft!
Von den Scheidungsfolgen her wird nämlich seit der Scheidungsrechtsrevision 1998/2000 einfach immer der Mann/Vater als schuldhaft behandelt: Früher hatte die betrügende Frau keine Ansprüche und der betrügerische Mann wurde zu einer Scheidungsrente verurteilt; heute erhält selbst die fremdgehende und gewalttätige Mutter im Eheschutz bzw. bei der Trennung fast immer die Obhut über die Kinder und damit auch persönliche maximale Unterhaltsansprüche.
Und die, die gemeinsamen Kinder speziell belastenden, arg schmutzigen Scheidungen gibt es auch immer noch: Weil die von der Ex-Partnerin vorgebrachten Verleumdungen (bis hin zum missbräuchlichen Missbrauchsvorwurf) meistens allgemeine Klischees bedienen, werden sie nur zu gerne geglaubt (und müssen im Familienrecht nicht bewiesen werden), während er nicht einmal mehr Ehetherapeut/innen, etc. als Entlastungszeug/innen einbringen kann.
Ich bin aber nicht für die gesetzesrechtliche Wiedereinführung der (rückwärtsgewandten) Schuldfrage. Stattdessen sollte die Familienrechtspraxis (in die Zukunft fokussiert) das langfristige Kindeswohl über alles stellen und beide Elterteile gleichermassen in die Pflicht nehmen und ihren Wechsel von der Paar-&Elter- auf die reine Elternebene unterstützen – denn die Kinder brauchen sowohl Mutter wie Vater sowie dass diese als ihre wichtigsten Bezugspersonen miteinander friedlich reden und gemeinsam die besten Lösungen für sie suchen können.
@ Pippi:
) – ehrlich! Aber wenn denn – wie bestellt – gleich noch ein TA-Artikel (http://www.tagesanzeiger.ch/schweiz/standard/Sorgerecht-fuer-ledige-Vaeter-auch-in-der-Schweiz/story/14659756) zum Thema kommt, …
Ich wollte Dir wirklich das letzte Wort lassen (da es Dir ja so viel zu bedeuten scheint
Dank Deiner letzten, wohl ungewollt offenherzigen Antwort auf meinen konkreten Revisionsvorschlag kann jetzt zum Glück jederzeit auf Deine wahre Gesinnung hingewiesen werden: Behaupte also nie mehr, Dir gehe es um Kindeswohl oder Gleichstellung – das einzige, was Du willst, sind offensichtlich Mehr Frauen-(Vor-)Rechte!
Aber zum Glück zeigt die Realtitä, dass Deine Einschätzung der Frauenmacht bzw. der Frauencharakterisierung als mehrheitlich blind egozentrisch-dumm falsch ist.
Ich erlebe dies übrigens auch so im Gespräch mit Frauen: Niemand kritisiert zum Machtmissbrauch tendierende Frauen wie Dich härter als die Gleichberechtigungspolitikerinnen der ersten Stunde sowie die jungen Frauen, welche selber Scheidungsopfer einer solchen wurden. Auch im Nationalrat zeigte sich, dass der Graben pro vs. contra gemeinsame elterliche Sorge parteiübergreifend zwischen jung und alt liegt – und Mammuts wie Du sind nicht mehr zeitgemäss und sterben aus.
Deinen Nickname hast Du übrigens ganz offensichtlich gut gewählt – die Pippi Langstrumpf wollte auch nie dazu lernen und meinte mit Kraft(meierei) sei alles möglich
@ Katharina (wenn ich schon dabei bin):
Leider können Lügen bzw. leere Behauptungen in einem Satz verbreitet werden, während überzeugende bzw. nachvollziehbare Richtigstellungen für Laien halt etwas ausführlicher sein müssen.
Bitte verzeih’ mir also meine Abhandlungen, welche halt nötig waren, um den Wirrkopf Pippi Langstrumpf inhaltlich zu widerlegen und psychologisch dazu zu führen, sich selber lächerlich zu machen.
@ Henri (weil meine Finger halt schon von der Leine sind):
Sollte wirklich wieder die SchuldFRAGE eingeführt werden?
Dass heute aus Prinzip einfach der Vater als Schuldiger behandelt wird und entsprechend (zusammen mit dem Kind) alle negativen Konsequenzen der Trennung/Scheidung tragen muss, ist sicherlich falsch.
Aber konnten denn die Richter/innen die Frage nach der Schuld je vernünftig beantworten? Und bringt die Schuldzuweisung irgend jemandem (speziell dem Kind) langfristig etwas?
Ich denke, es wäre sinnvoller, mit all den so eingesparten Steuermillionen Angebote wie Eltern-Coaching, Scheidungsmediation, … bereitzustellen, um die Eltern schnellstmöglich von der (die Schuldzuweisung an den anderen wünschenden) Paar- auf die nur noch am Kindeswohl interessierte Elternebene zu bringen.
Ich gehe nicht davon aus, dass weil der Blog von einer Mutter geschrieben ist, nicht auch Väter dieselben Erfahrungen machen können/dürfen. Ich jedenfalls baute eine sehr tiefe Beziehung zu den Kindern auf, welche auch nach bereits 3 Jahrzehnten immer noch wunderschön anhält.
Ich hätte nie gedacht, dass ich soooo viel Geld für meine Buben ausgeben werde …. und es mir nicht mal so viel ausmacht!
Gemäss dem “thumbnail” der auf der ersten Seite erscheint haben wir Frauen nicht viel mehr gelernt als wieder mal oben ohne gezeigt zu werden. Ich w ürde gerne den Zusammenhang wissen zwischen nacktem Busen und was man als Mutter so alles durchstehen muss/kann/darf. Sehr enttäuschend für einen Blog der sich scheinbar den Müttern widmet, aber offenbar, um Leser zu bekommen, nackte Brüste zeigen muss.
Nickstalking. Nichjacking: Koordinaten Luna(18.0°S 23.6°E), zwischen Rupes Altai und Mare Nectaris.
Mare Nectaris…figures.
Die Schichtstufe Rupes Altai passt auch.
Hey, das ist mein Krater!
Komisch, meine Reaktion war da ganz anders. Ich finde es schön, mal ein Bild einer stillenden Mutter zu sehen, wo die Brust nicht wie etwas schamvolles zugedeckt werden muss. Brüste sollten nicht immer nur als Sexsymbol gesehen werden – ihre Hauptaufgabe ist ja schliesslich die Ernährung unserer Kinder, was doch sehr wohl damit zusammenhängt, was man als Mutter alles durchsteht – z.B. die oft schwierigen ersten Wochen des Stillens, welche man aber durchsteht, weil man weiss dass das Stillen das beste für das Kind ist.
Ich glaube kaum dass jedes Bild einer Brust nur dazu da sein muss, um Männer anzulocken.
Also mir gefiel der Artikel schon bei Erstpublikation. Und auch jetzt wieder. Ganz schön der Schlusssatz.